Nds. Leistungsbewertung Sek I

  • Hallo,


    im offiziellen Leitfaden von Ende April stand noch, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichts sich die Leistung aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammensetzt. Auf weitere Klassenarbeiten könne verzichtet werden.


    Meine 9er Realschulzweig sind nun die zweite Woche wieder da.

    Seitens der Schulleitung hieß es heute auf Nachfrage: keine Klassenarbeiten, keine Tests, fachspezifische Leistungen freiwillig, Bewertung von mündlichen Leistungen nur in eine Richtung möglich (Verbesserung).

    Ist wohl Richtlinie aus dem MK.. ?


    Den SuS sollen ja keine Nachteile entstehen.

    Ich sehe allerdings, wie 50% der Klasse zu Hause Lösungen kopieren und im Unterricht keine Lust haben (Mathe).

    Versetzung dann nach 10, wie sollen sie dort mit diesem erlernten Verhalten "ohne Nachteile" weiter machen?


    Wie auch immer, hauptsächlich interressiert mich, welche Vorgaben an anderen Schulen (Niedersachsen) gelten?


    VG

  • Ist das tatsächlich ein Erlass in Niedersachsen? Und wenn ja, würde mich interessieren, ob Ähnliches auch für BBSn gilt.

    An mehreren mir bekannten BBSn im Umkreis wurde nämlich zwar die Ansage gemacht, die Lehrkräfte könnten die Anzahl der Klassenarbeiten zwar verringern oder darauf verzichten, aber die SuS sollten dann sozusagen "Ersatzleistungen" (z. B. mündliche Abfragen, Projektarbeiten oder schrifliche Tests) erbringen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Den SuS sollen ja keine Nachteile entstehen.

    Den SuS entstehen keine Nachteile dadurch, dass sie an Leistungsüberprüfungen teilnehmen müssen. Der zugehörige Erlass gibt u.a. folgende Aspekte her:


    1) Im Fall von eingeschränktem Schulbetrieb können Ergebnisse des Lernens zu Hause Grundlage von Leistungsüberprüfungen in der Schule sein.

    2) Auf schriftliche Lernkontrollen kann (!) verzichtet werden.

    3) Sus können auf Wunsch selbstständig erbrachte Leistungen zur Benotung einbringen.

    Seitens der Schulleitung hieß es heute auf Nachfrage: keine Klassenarbeiten, keine Tests, fachspezifische Leistungen freiwillig, Bewertung von mündlichen Leistungen nur in eine Richtung möglich (Verbesserung).

    Ist wohl Richtlinie aus dem MK.. ?

    Insofern ist das entweder verkürzt oder fehlinterpretiert durch die Schulleitung dargestellt. Insbesondere die Bewertung nur in eine Richtung ist m.E. Schwachsinn.




    Quelle: RdErl. "Regelungen zur Notenermittlung und zur Bewertung (....) für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen im Zusammenhang mit (...) wegen COVID-19 (...)". Einzusehen unter https://www.mk.niedersachsen.d…schulbetriebs-187815.html

  • Danke Seph, ich sehe es auch so.

    Der Erlass ist sehr hilfreich.


    Die SL stützt sich auf mündliche Aussagen von höherer Stelle. Wat willste da machen..

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