Abrechnung von Überstunden

  • Hi Leute,


    vielleicht hat ja der eine oder andere von euch mit einem Thema Erfahrung, das mich seit ein paar Tagen beschäftigt:

    Bin Beamtin und an eine staatlich anerkannte Schule beurlaubt, unter Fortzahlung der Dienstbezüge. Nun war es an meiner Schule seit Beginn des Schuljahres so, dass uns sehr viele Lehrer ausgefallen sind. Daher mussten wir somit die unterrichtenden Stunden unter den Kollegen verteilen und ich hatte mich auch bereit erklärt, dafür Stunden zu übernehmen. Das lief dann unter dem Label "angeordnete Mehrarbeit". Nun ist es so, dass meine derzeitige Schule mir mitgeteilt hat, dass ich diese angeblich nicht ganz normal als Überstunden (Mehrarbeit) abrechnen könne, sondern das ganze nachträglich als "Nebenbeschäftigung" laufen soll. Dafür brauch ich dann a) eine zweite Lohnsteuerkarte; b) soll meine Stammschule mir nachträglich (!) diese Nebenbeschäftigung genehmigen.

    Ich finde dieses Vorgehen mehr als befremdlich und finde es auch rechtlich mehr als fragwürdig. Eine Nebentätigkeit ist das auch in meinen Augen deshalb nicht, da ich ja nix anderes gemacht habe, als sonst auch, nämlich, Kollegen zu vertreten. Auch bin ich vorher auch nicht gefragt worden, ob ich das überhaupt wollen würde (hab für diese vielen Stunden auch im Übrigen noch keinen Cent gesehen, und das Ganze läuft ja schon seit Oktober.) Jedenfalls lehne ich diese von meinem Arbeitgeber offenbar als alternativlos angesehene Vorgehensweise ab nd mich würde mal interessieren, welche Möglichkeiten ihr eventuell seht, mich dagegen zu wehren.


    Danke! :)

  • Kommt mir aich komisch vor. Insbesondere, weil in vielen Bundesländern die Nebenbeschäftigung im Umfang stark begrenzt ist (und zum Teil bei Teilzeitlehrern noch stärker begrenzt ist als bei Vollzeitkräften).

  • Leider kenne ich mich beim schönen Bayern nicht aus. Es klingt aber für mich wirklich sehr merkwürdig. Bleibst du auch im kommenden Schuljahr an dieser Schule? Falls nämlich nicht, sehe ich da die Ursache im geplanten Vorgehen deiner aktuellen Schule. Sie hat dich nämlich (so vermute ich) nur im Umfang deines Deputats geliehen bekommen.

  • mein Beurlaubungsverhältnis endet, ich werde beim Staat wiederverwendet (so heißt das in Bayern XD)


    Mir geht es auch hauptsächlich darum, dass ich in meinen Augen auch etwas Rechtswidriges mache, da eine Nebentätigkeit grundsätzlich vorher genehmigungspflichtig ist.

  • Ich glaube, dass genau darin der Hund begraben liegt: hättest du Überstunden an deiner Stammschule gemacht, könntest du sie ja einfach im kommenden Schuljahr abfeiern. Das wird mit deinem Wechsel zurück wohl nicht möglich sein, oder? Was sagt die SL deiner Stammschule dazu? Ich sehe es übrigens genau wie du, ich würde das auch nicht im Nachhinein genehmigen lassen. Wieso kommen die am Ende, wenn deine Arbeit geleistet ist, erst damit an?

  • Ich kenne mich mit staatlich anerkannten Schulen nicht aus. Aber diese zusätzlichen Stunden würde ich nicht "ganz normal als Überstunden (Mehrarbeit)" sehen, sondern als Erhöhugn des Deputats. Es gibt Mehrarbeit, die bezahlt wird, mit relativ wenig Geld. Die darf aber nicht regelmäßig und über einen längeren Zeitpunkt sein, glaube ich, weil das dann eher eine Erhöhung des Deputats darstellt. Das ist auch möglich, das ist dann die Art Mehrarbeit, die im kommenden Schuljahr durch eine Verringerung der Gesamtstundenzahl ausgeglichen wird. (Was den meisten Lehrer:innen lieber ist und die Schulen nicht so gerne machen.) Aber das kann an Privatschulen schon wieder ganz anders sein.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Verstehe ich dich richtig? Du bist an deiner Schule beurlaubt erhältst aber solle Bezüge ? Und bist an der gleichen Schule nun 3 h die Woche für Vertretungsunterricht eingeteilt worden? Musst du denn die anderen Stunden (volle Bezüge/ volles Deputat ?) Auch irgendwo arbeiten?
    Und wo wirst du im nächsten Schuljahr eingesetzt?

  • Nein, das glaube ich nicht. Soweit ich es verstanden habe:

    Sie ist verbeamtet in Bayern und wurde einer anderen Schule "geliehen" bei ihren ganz normalen Dienstbezügen.


    Ich kenne ihr Deputat nicht, aber ich gehe jetzt mal von 26 Std/Woche regulär in ihrer Schulform aus.

    Da einige Kollegen wegfielen, unterrichtete sie an der Schule auf Anweisung ihrer SL das gesamte Schuljahr 2019/2020 nicht 26 Std/Woche, sondern 29 Std/Woche plus manchmal Vertretungsunterricht.


    Im SJ 20/21 kehrt sie wieder an ihre alte Schule zurück.


    Hier in Hessen gilt, dass man max 2 Std mehr/weniger des eigentlichen Deputats in einem SJ regelmäßig unterrichten darf, und das soll dann im kommenden SJ verrechnet werden. Evtl. gibt es sowas in Bayern auch und nun merkte die SL, dass eine Vorgehensweise mit regelmäßiger Deputatserhöhung nicht rechtens ist und nun versuchen sie es auf dem Weg der Nebenbeschäftigung....

  • Hallo, ich danke euch sehr für eure zahlreichen Beiträge! :)


    Also, es ist so:

    Ich habe eine Vollzeitstelle (volles Deputat), das sind hier in Bayern aktuell 24 Stunden. Die Kollegenausfälle habe ich erst während des Schuljahrs mit aufgefangen. Im Moment bin ich noch an meiner Ersatzschule, im Herbst dann wieder an meiner "alten" Stammschule.

    Es stimmt natürlich, es könnte sein, dass das dann eine "Erhöhung des Deputats" ist (allerdings sozusagen zweimal hintereinander, denn, als für den einen Dauerausfall ERsatz gefunden worden war, ist prompt der nächste Kollege ausgefallen). Bestimmte Stunden, die zu vertreten waren, sind somit unabhängig voneinander regelmäßig angefallen und ich habe da auch den Unterricht fortgeführt. Zusätzlich hab ich noch "normal" vertreten.


    Es ist nicht so, dass ich mich darum gerissen hätte - das Problem war einfach, dass die Stunden ja vertreten werden mussten (noch dazu in meinen Fächern), und einfach keine Lehrer sonst dafür da waren. Für mich waren das eben (technisch gesehen) Vertretungsstunden - ich habe ja auch nie einen Vertrag oder Ähnliches unterschrieben.

    Was mich eben ärgert, ist, dass man solche eigenartigen Konstrukte nicht vorher bespricht und quasi davon ausgeht, das wäre schon okay.

    Mein Hauptproblem ist auch, dass im Beamtenrecht ja explizit steht, dass eine Nebentätigkeit vorher genehmigungspflichtig ist. Ich kann also nicht einfach etwas arbeiten und es mir dann nachher genehmigen lassen, vor allem müsste ich dann an meinen neuen Schulleiter herantreten und ihn bitten, diesen zweifelhaften Vorgang abzusegnen. Das finde ich auch sehr merkwürdig und lehne das auch ab.


    Hätte ich geahnt, dass ichjetzt damit vor einer für mich so schwierigen Situation stehe, hätte ich das echt nicht gemacht.

  • Ich habe mich länger nicht mehr mit den bayerischen Regelungen für Nebentätigkeiten beschäftigt, aber als ich zuletzt eine Nebentätigkeit hatte, gab es eine Reihe von Tätigkeiten, die explizit nicht genehmigungspflichtig waren. Dazu gehörten u.a. wissenschaftliche und künstlerische Nebentätigkeiten. Man müsste nochmal in die Dienstordnung und ins Beamtengesetz sehen, aber ich könnte mir vorstellen, dass Unterrichtstätigkeit auch dazu gehören würde.

    Allerdings müssen auch solche Tätigkeiten immer noch angezeigt werden.

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