Corona und Examensprüfungen im Herbst/Winter?

  • Zu Gastklassen: Das klingt so, als ob die Verantwortlichen In BA-Wü "zu heiß gebadet worden wären", wenn man den Leuten noch solche Steine zusätzlich in den Weg legt. Da kann ja froh sein, wenn man nicht im "Ländle" seinen Vorbereitungsdienst machen musste.;)

    Also ich war natürlich auch nicht undankbar, dass dieser Kelch an mir vorüberging, aber ich habe mir erzählen lassen, dass dort, wo das erforderlich ist, das als besonders erschwerte Prüfungsbedingung im Protokoll vermerkt und auch berücksichtigt wird bei der Notenfindung. In Französisch hätte mich das treffen können, weil es zunächst so aussah, als könnte mir im eigenständigen Unterricht eine Lerngruppe zugewiesen werden die aus gerade einmal 5 SuS bestand. Erst ab 8 anwesenden SuS erkennt das Seminar (WHRS, am Gym müssen es glaube ich sogar noch mehr SuS sein) aber "Klassengröße" an, die in der Prüfungssituation gefordert wird. Letztlich gab es einen Lerngruppentausch, so dass die eine Franzklasse die ich hatte auch ausreichende Prüfungsgröße mit ein paar erkrankten SuS hatte. Sonst hätte ich eben ein paar Wochen vor der Prüfung eine Leihklasse von einer Kollegin übernehmen müssen, um mit dieser die Prüfung zu machen (hätte es die nicht an meiner Schule gegeben, hätte ich dafür dann eben eine befristete Teilabordnung an eine andere Schule erhalten, um mich mit der Leihklasse einarbeiten zu können). Letztlich wird der Vorbereitungsdienst nicht durch so etwas schwerer, da sind faire und kompetente Ausbilder an Schule und Seminar bedeutend relevanter. Mit diesen an der Seite lässt sich auch so eine Sondersituation bewältigen, ohne diese steht man auch unter auf dem Papier ideal wirkenden Bedingungen am Ende in der Realität im Regen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • In Nordrhein-Westfalen ist das alternative Prüfungsformat von vor den Sommerferien erstmal noch bis zum 31.12. möglich. Zwar sollen die Prüfungen prinzipiell schon als herkömmliche UPPs stattfinden, aber wenn dies nicht geht, sind auch unterrichtstheoretische Prüfungen denkbar. Für den aktuellen Prüfungszeitraum gibt es auch ein Formular für den Fall, dass eine Examenslerngruppe coronabedingt nicht im Präsenzunterricht unterrichtet wird / werden kann. Dieses können die LAA dann beim Landesprüfungsamt einreichen und dürfen die entsprechende UPP dann als UTP halten. Das Formular muss aber von der Schulleitung unterschrieben werden.


    Eine Wahl haben die LAA in NRW also nicht. Was bei einem erneuten Shutdown passieren würde, weiß ich aber leider auch nicht. Diese Unsicherheit muss ganz schön an den Nerven zehren.

  • Glaubt ihr eigentlich, dass ein Examen z.B. von Schulleitungen als gleichwertig angesehen wird, wenn es "nur" eine unterrichtstheoretische Prüfung war? Es gibt ja doch sehr vieles, was man da nicht zeigen kann; vor allem was das Verhalten vor der Klasse und den Umgang mit den Su*S betrifft.


    Immerhin ist es in Hessen ja so, dass die theoretischen Prüfungsformate nur für diejenigen möglich sind, die das Referendariat regulär abschließen. Die Wiederholer*innen müssen ihre Prüfungsstunden auf jeden Fall als UPP vor einer Lerngruppe halten.

  • Glaubt ihr eigentlich, dass ein Examen z.B. von Schulleitungen als gleichwertig angesehen wird, wenn es "nur" eine unterrichtstheoretische Prüfung war? Es gibt ja doch sehr vieles, was man da nicht zeigen kann; vor allem was das Verhalten vor der Klasse und den Umgang mit den Su*S betrifft.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es Schulleitungen meist überhaupt nicht interessiert, wie deine Examensnote entstanden ist. Und selbst wenn, wirst du immer die Chance haben,das in einem Gespräch näher zu erläutern. Außerdem haben ja alle diese Zeit mitgemacht und wissen um die erschwerten Bedingungen der Examenskandidaten dieser Jahrgänge. Ich würde mir darum jetzt nicht auch noch Gedanken machen!

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es Schulleitungen meist überhaupt nicht interessiert, wie deine Examensnote entstanden ist. Und selbst wenn, wirst du immer die Chance haben,das in einem Gespräch näher zu erläutern. Außerdem haben ja alle diese Zeit mitgemacht und wissen um die erschwerten Bedingungen der Examenskandidaten dieser Jahrgänge. Ich würde mir darum jetzt nicht auch noch Gedanken machen!

    Und unabhängig davon hat man in der Regel in 10 UBs zuvor (NRW) ja Unterricht gezeigt. Unter den aktuellen Bedingungen vielleicht etwas weniger. Zumindest wurden bei mir vor den Ferien zwei UBs durch Fachgespräche ersetzt.

  • Glaubt ihr eigentlich, dass ein Examen z.B. von Schulleitungen als gleichwertig angesehen wird, wenn es "nur" eine unterrichtstheoretische Prüfung war? Es gibt ja doch sehr vieles, was man da nicht zeigen kann; vor allem was das Verhalten vor der Klasse und den Umgang mit den Su*S betrifft.


    Immerhin ist es in Hessen ja so, dass die theoretischen Prüfungsformate nur für diejenigen möglich sind, die das Referendariat regulär abschließen. Die Wiederholer*innen müssen ihre Prüfungsstunden auf jeden Fall als UPP vor einer Lerngruppe halten.

    Ich würde vermuten, dass an dieser Stelle die SL-Bewertung noch stärker in den Vordergrund rückt, als sowieso schon der Fall, denn diese kann- gerade in BL wie hier in BW, wo die UBs unbenotet bleiben- ausdrücken, welche Stärken (oder eben auch Schwächen) es im tatsächlichen praktischen Unterrichten gibt (was sich dann auch an der Verbalbeurteilung ablesen lässt). Wer generell Probleme in der Klassenführung hat und unter Umständen von einem theoretischen Prüfungsformat profitieren würde, wird keine SL-Note erlangen, die über eine 3 hinausgeht (je nach Schwere der Probleme dann natürlich auch schlechter). Kandidaten mit so einer SL-Beurteilung müssen aber sowieso davon ausgehen deutlich kritischer geprüft zu werden bei schulscharfen Bewerbungen, wo sie sich gegenüber anderen Kandidaten durchsetzen und überzeugen müssen. Bei Einstellung über Listenverfahren spielen solche Fragen dann aber gar keine Rolle mehr, da kommt es nur auf die der Bewerbung zugrundeliegenden Prüfungsergebnisse an, nicht die Art, wie Teile davon zustande gekommen sind. Insofern würde ich mir weniger über solche Aspekte einen Kopf machen, sondern mich einfach weiter darauf konzentrieren, die Prüfungen bestmöglich abzuschließen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Wiederholer*innen müssen ihre Prüfungsstunden auf jeden Fall als UPP vor einer Lerngruppe halten

    soweit ich es mitbekommen habe, durften die Wiederholer dann am Ende doch nach dem alternativen Prüfungsformat geprüft werden. Sonst hätte sich der Vorbereitungsdienst noch weiter hingezogen.

    Glaubt ihr eigentlich, dass ein Examen z.B. von Schulleitungen als gleichwertig angesehen wird, wenn es "nur" eine unterrichtstheoretische Prüfung war?

    Das kann dir nicht negativ ausgelegt werden, denn du bist ja an der Situation nicht Schuld. Ich hatte dadurch keine Nachteile.

Werbung