Kindergeld als LAA?

  • Hallo Kollegen,


    ein Bekannter hat mir demletzt eröffnet, er habe einen Antrag auf Fortzahlung des Kindergeldes gestellt - Begründung: er sei noch nicht 27 Jahre alt und träte (wie ich auch) zum 01.02.05 den Vorbereitungsdienst an, der die zweite Phase seiner Berufsausbildung darstelle. Hat das tatsächlich Aussicht auf Erfolg? Will sagen / fragen: bezieht einer von euch als LAA noch weiter Kindergeld (wie zu der Zeit, als man jung studierte)?



    Danke für eure Hinweise,


    Phil

    Einmal editiert, zuletzt von Philou ()

  • Denke nein, weil man als Ref ein (mageres) Gehalt bezieht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Solange du unterhalb des Kindergeld-Freibetrags (Einkünfte abzüglich Werbungskosten) bleibst, solltest du weiterhin Kindergeld beziehen dürfen, da das Referendariat als Ausbildung gilt.
    Stefan

    Wer einen Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet, darf ihn behalten.

  • Hallo!
    Ich habe Kindergeld während des Refs bekommen. Da ich mein Ref nicht in der Nähe meines "Heimatortes" gemacht habe, wurde auch die Miete für die Wohnung (notwendige Wohnungnahme für die Ausbildung) angerechnet, so dass ich unter dem Freibetrag lag.
    Weitere Bedingungen, wenn ich mich richtig erinnere: man muss unter 27 sein, es muss die erste Ausbildung sein und der Lebensmittelpunkt muss im alten Wohnort liegen (Mann, Freund, Familie, etc.. danach hat aber bei mit keiner wirklich gefragt, hatte den ersten Wohnsitz auch im Ref-Ort und nur den zweiten daheim).
    LG, Sternchen

  • Stefan hat (wie immer) Recht.
    Prinzipiell besteht Kindergeldanspruch bis 27 unter folgender Prämisse:
    http://www.astii.de/dienste/md…xte/200203/t2002033.phtml


    So lange das Einkommen unter dem Freibetrag (2004: 7680 Euros) bleibt, bekommt man Kindergeld. Effektiv dürfen es sogar 920 € mehr sein,(weil die als Werbungskostenpauschbetrag abgezogen werden.


    Hier heisst es Belege sammeln.....


    Je höher die Werbungskosten, desto eher gibt es Kindergeld UND man bekomnmt zusätzlich noch die ganze Steuer zurück, falls man es schafft, sein Einkommen auf den Grundfreibetrag zu drücken.....


    weitere Infos:
    http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=7122


    Zitat

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu die erfreuliche Entscheidung getroffen, dass besondere Ausbildungskosten des Kindes bei der Ermittlung dieses Grenzbetrages unabhängig davon abzuziehen sind, ob sie durch Einkünfte oder Bezüge finanziert werden. Besondere Ausbildungskosten sind dem Grunde und der Höhe nach solche tatsächlich angefallenen Aufwendungen des Kindes, die im Rahmen der Einkünfteermittlung als Werbungskosten zu berücksichtigen wären. In Betracht kommen beispielsweise Studiengebühren, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz, für Arbeitsmittel usw. Dagegen ist ein erhöhter Lebensbedarf für Unterkunft und Verpflegung - im Inland wie im Ausland - regelmäßig nicht zu berücksichtigen.


    http://www.stbschunke.de/archiv/2001/nl042001.htm

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Danke für eure vielen Hinweise. Der monatliche Verdienst liegt für uns (NRW/A12) bei 992€. Einen Antrag habe ich auf jeden Fall gestellt... mal sehen, ob das etwas wird.


    Zitat

    alias schrieb am 26.12.2004 10:13:
    Denke nein, weil man als Ref ein (mageres) Gehalt bezieht.


    Das dürfte als Argument m. E. nicht gelten - man denke an diejenigen, die nach der Schule eine Lehre machen und währenddessen Ausbildungsgehalt beziehen. Die bekommen auch alle Kindergeld. Selber verdienen allein kann es also nicht sein. Es wird darauf hinauslaufen, wie viel man jeden Monat hat. Die Bedingungen, die Sternchen genannt hat, treffen auf mich zu (<27, Erstwohnsitz daheim (Familie), Zweitwohnsitz in Schul- bzw. Seminarnähe). Ich bin gespannt!



    Merry Christmas,


    Philou

  • 12* 994€ macht 11904 € brutto pro Jahr.


    Das sind 4224 € über Freibetrag.


    Diese Summe in Form von Werbungskosten zu erreichen ist möglich, aber schwierig.

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    Heinrich Böll

  • Ich habe am 01.05.03 mit dem Ref angefangen. Zu Beginn des Refs habe ich nicht so viel verdient, erst nach und nach wurde es durch die prozentualen Gehaltserhöhungen mehr. Ich habe durch einene neuen PC und Zeitschriften-Abos usw. einiges an Werbungskosten nachweisen können und das Kindergeld ist nachgezahlt worden. Für dieses Jahr werde ich es wohl nicht mehr bekommen, weil ich 12 Monate durchgehend gearbeitet habe und nicht so viele Werbungskosten habe. Aber ich werde mich damit mal beschäftigen.
    Weiß jemand wie hoch die Grenze ist, um noch unter der Steuerpflicht zu liegen? Im letzten Jahr lag ich drunter und habe ohne irgendeinen Cent Werbungskosten alles erstattet bekommen, auch die Kirchensteuer.
    Liebe Grüße
    ohlin

  • Zitat

    alias schrieb am 27.12.2004 12:59:
    12* 994€ macht 11904 € brutto pro Jahr.
    Das sind 4224 € über Freibetrag.
    Diese Summe in Form von Werbungskosten zu erreichen ist möglich, aber schwierig.


    Hm... aber wenn, wie Sternchen schrieb, die Miete berücksichtigt wird / werden muss? Ich habe das Seminar an meinem Heimatort nicht gekriegt, weil da ein Lehrfach nicht ausgebildet wird, also bin ich woanders hingekommen und musste mir dort eine Wohnung nehmen, die 320 Euro im Monat kostet. Ich werde am heutigen Dienstag mal zum Seuerberater gehen, mal sehen, was der dazu meint.


    Thx in advance,
    Phil

  • Ich habe mich auch am Anfang des Jahres darum gekümmert, aber ohne Erfolg. Ich habe das Jahr über alles gesammelt, um die Werbungskosten zu erhöhen!
    Wenn du in diesem Jahr aus beruflichen Gründen umgezogen bist, bekommst du 500,- pauschal für den Umzug angerechnet. Außerdem habe ich ein Fahrtenbuch geführt, da ich einige km zur schule fahren muss...
    Ich werden nachträglich mal sehen, ob das mit dem Freibetrag hinkommt. Vielleicht hab ich Glück, und ich bekomme für dieses Jahr noch Kindergeld ausgezahlt.
    Dir wünsch ich auch Glück!! ;-))
    Kerstin

  • @ philou,
    ich lag damals locker unter diesem Freibetrag. Wie gesagt, wurde die komplette Miete für die zweite Wohnung angerechnet, was auf das ganze Jahr gesehen schon mal ein ganz schöner Brocken ist. Dann wurden noch Fahrtkosten für die Heimfahrten in die Rechnung einbezogen (1 pro Woche), außerdem Werbungskosten für Schul/Seminarmaterial (war eher ein verschwindend geringer Betrag), außerdem wurde noch "Tagegeld" (oder so etwas) einbezogen (bei einer Abwesenheit von xy Stunden/Tag ein gewisser Betrag, 3 Monate können höchstens angerechnet werden).
    Diese Angaben musste ich auf einem Blatt "Werbungskosten" ausfüllen, das du ja auch bekommen müsstest, wenn du den Antrag stellst, da findest du dann genaueres.
    Wünsche dir, dass es klappt, denn wenn du öfters mal nach Hause willst, gehts das ja auch noch gut ins (magere) Geld...
    LG, Sternchen

  • Sternchen, vielen Dank für deine ausführlichen Schilderungen! Ich habe mich vor kurzem erst selbst versichern müssen, und allein der Marathon bei der privaten Kasse mit den Formularen und der Bürokratie hat mich schon Nerven gekostet... armdicke Nerven. Und jetzt dieser ganze Krempel mit LBV, Kindergeld und Werbungskosten... ich blicke da überhaupt kein bisschen durch. Mal die Zahlen nebeneinander:
    Freibetrag inkl. Werbungskosten: 8600€
    Gesamtverdienst für 11 Monate,
    da Ref. ja erst am 01.02. beginnt: 10912€
    Miete pro Monat 320€, in 11 Monaten: 3520€


    Wenn man die Miete abzieht, käme ich also nicht über den Freibetrag drüber. Ich klemme mich da jetzt schnellstmöglich hinter, Kindergeld muss ich auch beim LBV beantragen (Lehrereltern... sowas sitzt ja meist in der Familie *eg*). Hoffentlich steige ich durch den Bürokratiewahnsinn durch.



    Liebe Grüße, und falls wir uns nicht mehr lesen vor '05:
    Rutscht gut rein!


    Phil

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