Kollision von Bezügenachzahlung und Elterngeld

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich gegenwärtig in Elternzeit, hatte diese unter Einhaltung der entsprechenden Frist ab Geburt ohne Bezüge angemeldet und möchte für die entsprechenden Monate Elterngeld beantragen. Da die Elternzeit 7 Wochen im Voraus beantragt werden musste und ich natürlich nicht in die Glaskugel schauen konnte, um das exakte Geburtsdatum unseres Kindes zu berechnen, habe ich nach Absprache mit der Personalstelle auf dem ursprünglichen Erstantrag das errechnete Geburtsdatum im September angegeben und nach der Geburt Anfang Oktober über eine entsprechende Veränderungsanzeige das reale Geburtsdatum quasi "nachgereicht".


    Dies führte allerdings dazu, dass meine Bezüge im September auf Basis des voraussichtlichen Geburtsdatums um die entsprechenden Tage gekürzt wurden und die entsprechenden "Restzahlungen" für die Tage im September sowie die ersten Tage im Oktober nun auf einer Bezügemitteilung für den Monat Januar zu finden sein werden.


    Der Zeitraum für den Elterngeld beantragt werden soll, umfasst jedoch auch diesen Monat Januar. Nun arbeite ich ja im Januar nicht und die Nachzahlung, die ich erhalte, bezieht sich auf die Monate September/Oktober vor der Geburt des Kindes. Entsprechend müsste die Elterngeldstelle also eigentlich die Nachzahlung im Januar für die Errechnung des Einkommens in den 12 Monaten vor Geburt des Kindes berücksichtigen.

    Da der Geldzufluss jedoch im Januar erfolgt, ist die Frage, ob man dies wirklich bei der Elterngeldstelle so umsetzt oder aber noch auf die Idee kommt, das Elterngeld für den Monat Januar zu kürzen, weil ich dort ja "Einkommen" habe. Bei Nicht-Berücksichtigung der Nachzahlung für das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt + etwaiger Elterngeldkürzung für den Monat Januar wäre dies entsprechend ja eine doppelte Benachteiligung aufgrund einer verspätet erhaltenen Nachzahlung.


    Einen entsprechenden Beschäftigungsnachweis für die Elterngeldstelle über die vollständige Freistellung vom Dienst während der genehmigten Elternzeit kann ich selbstverständlich vorweisen. Daraus geht eigentlich hervor, dass ich eben u.a. im Monat Januar nicht arbeite und dementsprechend für diesen Monat auch keine Bezüge erhalte.


    Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Konstellation (Elternzeit + Elterngeld ab Geburt + verspätete Bezügenachzahlung) gemacht?


    Bei der Elterngeldstelle nachhaken fällt leider raus, da die telefonische oder schriftliche Erreichbarkeit euphemistisch ausgedrückt "eher suboptimal" ist.

  • Hab nicht alles verstanden, aber ich musste meine Elternzeit nur mit der Schulleitung klären, der offizielle Antrag wurde dann nach Geburt auf den Weg gebracht und entsprechend mein Gehalt im Nachhinein wieder abgezogen (NRW)

  • Die Elterngeldstelle fordert die Bezügemitteilungen der letzten 12 Monate. Danach musst du nichts mehr vorweisen, wenn du angegeben hast, dass du nicht arbeitest. Oder glaubst du, dass dieser eine Monat dein Elterngeld schmälert, weil du kein vollständiges Gehalt erhalten hast? Dann reich den Januar nach.

    Die Elternzeit beantragst du übrigens auch nach der Geburt, denn du benötigst dafür die Geburtsurkunde. Die Erstellung dieser dauert ca 1 Woche. Dann bist du noch 7 Wochen im Mutterschutz. Dann beginnt die Elternzeit.

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