Benotung ehemaliger VK Schüler in Englisch NRW

  • Liebe Kollegen/ Kolleginnen,


    auf welcher rechtlichen Grundlage werden ehemalige Schüler/innen aus Willkommensklassen im Fach Englisch bewertet?

    Es geht um Kinder, die nach 2 Jahren Willkommensklase in die Regelklasse der Sek 1 übergegeangen sind. Sie haben jedoch in ihren Herkunftsländern keinen Englischunterricht erhalten.


    Gibt es einen Erlass hierzu?


    DANKE

  • Du meinst mit "ehemalig" an der Stelle nur, dass die VKL-Phase abgeschlossen wurde nehme ich an. Ich komme aus BW, nicht aus NRW, insofern ist das nur ein erster Hinweis, wie das womöglich auch bei euch geregelt sein könnte: Hier bei uns werden ehemalige VKL-SuS ganz normal bewertet. Das passt leider teilweise gar nicht zum Sprachvermögen nach maximal 2 Jahren VKL , ist aber Vorschrift. An der Realschule haben wir hier in BW ja zwei Niveaus, G (=HS) und M (=RS). Obwohl bei vielen (längst aber nicht allen) SuS nach der VK-Phase erst einmal zum Übergang die Beschulung im G-Niveau sinnvoll wäre, müssen diese zunächst im M-Niveau starten und bewertet werden. Ich habe so aktuell einen Schüler in Klasse 8, der im Unterricht nur "Ja, ich verstehe." oder "Nein, nicht verstehen." sagt, den ich dennoch auf Realschulniveau bewerten muss, da die Mutter der Auffassung ist, er müsse das können, weil alle in der Familie im Herkunftsland Abitur hätten und er dort auch am Gymnasium gewesen sei. Jegliche Aufklärungsversuche über das deutsche Schulsystem sind bislang gescheitert, also werden in der Halbjahresinformation viele 5er stehen, der Junge vermutlich wiederholen (was die Mutter ok findet) und uns sind die Hände gebunden, obwohl wir wissen, dass der Junge einfach noch Zeit braucht, um in der Sprache und fremden Kultur anzukommen und trotzdem die Erfolgserlebnisse benötigt, die er im HS-Zweig an einigen Stellen haben könnte.


    Bist du VKL-Lehrer? Wenn nicht, frag doch die bei euch dafür zuständigen KuK nach dem passenden Erlass (oder alternativ deine SL). Ansonsten, wissen vielleicht Bolzbold oder chilipaprika , wo das für NRW zu finden wäre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt irgendwo in einem Erlass die Möglichkeit, eine Fremdsprache durch die Muttersprache zu ersetzen. Ich weiß allerdings nicht, ob es nur für die zweite Fremdsprache gilt (so haben wir es gemacht), glaube aber nicht, weil es auch in der Oberstufe für einen Schüler in Englisch in Frage kam.
    Es steht definitiv in der APO-S1 irgendwo, sorry, da müsste ich genau nachgucken, aber vielleicht ist es selbst ein Hinweis zum Suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann schaut doch mal in die APO SI rein.

    § 5

    Unterricht und Prüfungen in der Muttersprache

    [...]

    (4) Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an einer Sprachfeststellungsprüfung teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer Fremdsprache.


    VV zu § 5

    [...]
    5.4 zu Absatz 4

    Für die Prüfung gelten die Richtlinien für die Sprachfeststellungsprüfung (BASS 13-61 Nr. 1).

    Und das ist der oben verlinkte Erlass - so schließt sich der Kreis.

  • Mir wurde dazu nur mal gesagt, dass der Schüler gerne in meinem Unterricht sitzen darf, ich ihm aber unter gar keinen Umständen eine Note geben dürfte, weil sonst Englisch zählen würde.

    Erlass habe ich da aber keinen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Vielen lieben Dank für eure Hinweise! Ich habe die o.g BASS Einträgen im Sinn gehabt. Die betroffenen Schüler (8.Klasse) haben den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht jedoch nicht besucht und wurden in einer kleinen parallel laufenden Gruppe auf dem Niveau der Klasse 5/ Englisch unterrichtet.

    Ich habe mich mit Kollegen/Kolleginnen aus anderen Schulen ausgetasucht...sehr schwierige Situation...

    • Offizieller Beitrag

    Aber der Schüler muss doch nicht im muttersprachlichen Ergänzungsunterricht gewesen sein? Er muss nur eine Feststellungsprüfung auf einem bestimmten Niveau (B1 am Ende der Sek 1?) schaffen und das schafft jeder Muttersprachler im Schlaf, selbst wenn er seit 3 Jahren Deutsch lernt und im unwahrscheinlichsten Fall fast nur noch Deutsch spräche.

  • Aber der Schüler muss doch nicht im muttersprachlichen Ergänzungsunterricht gewesen sein? Er muss nur eine Feststellungsprüfung auf einem bestimmten Niveau (B1 am Ende der Sek 1?) schaffen und das schafft jeder Muttersprachler im Schlaf, selbst wenn er seit 3 Jahren Deutsch lernt und im unwahrscheinlichsten Fall fast nur noch Deutsch spräche.

    Für manche Sprachen wird im Umkreis ja nicht mal welcher angeboten.

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  • Mir wurde dazu nur mal gesagt, dass der Schüler gerne in meinem Unterricht sitzen darf, ich ihm aber unter gar keinen Umständen eine Note geben dürfte, weil sonst Englisch zählen würde.

    Erlass habe ich da aber keinen.

    Finde ich toll, dass es in NRW diese Möglichkeit gibt. Das ist wenigstens eine kleine Entlastung, die man geben kann als Schule.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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