Amtsarzt - Hilfe

  • Hallo Leute,


    Ich hatte heute meine amtsärztliche Untersuchung, bei der ich enorm aufgeregt war.

    Ich habe dort ein Formular ausfüllen müssen, auf dem man Erkrankungen ankreuzen musste, die auf einen zutreffen. Bezogen auf Psyche stand nur die Option “schwere psychische Erkrankung”.

    Untendrunter lautete die nächste Frage, ob man längere Zeit wegen einer bestimmten Erkrankung in Therapie war (in Klammern dann “Kur, etc.”). Sowohl hier als auch bei der vorherigen Frage habe ich “nein” angekreuzt.


    So nun das Problem:

    Ich bin seit einiger Zeit in einer Psychotherapie, die dieses Jahr endet. Allerdings nicht aufgrund einer schweren Depression, etc. sondern wegen eines Vorfalls. Laut meinem Therapeuten würden viele Menschen in meiner Situation das auch einfach mit Freunden/Eltern besprechen; doch ich habe mich damals bewusst für eine qualifizierte Person entschieden, der ich diesen Vorfall anvertrauen wollte, um ihn möglichst richtig zu verarbeiten. Es ist also nichts Gravierendes, sondern eher harmlos. Habe auch keine Medikamente o.Ä. bekommen.

    Die Dauer könnte nur fraglich sein, aber auch hierfür gibt es eine Erklärung; ich war während des Studiums im Ausland; die Sitzungen haben in enorm unregelmäßIgeln Abständen stattgefunden (5-Wochen- bis 3-Monatsabstände ungefähr). Während der Examenszeit habe ich sogar glaub nur drei Sitzungen in einem Jahr gehabt. Das heißt, es war alles ziemlich verteilt auf einen längeren Zeitraum.


    Jedenfalls habe ich das heute schriftlich nicht angegeben (zumal bei der einen Frage nur nach einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung gefragt wurde, die nicht vorliegt & die andere Frage sich auch auf derartige Therapie beziehen hätte können) und während der Untersuchung wurde ich auch nicht explizit nach einer Therapie gefragt.


    Nun habe ich aber dennoch ein schlechtes Gewissen. Ich hatte dabei wirklich keine böse Absicht & hätte bei einer Nachfrage explizit wahrheitsgemäß geantwortet.

    In zwei Jahren wird hoffentlich die nächste Untersuchung anstehen - da würde ich das auf jeden Fall erwähnen, falls es notwendig ist.

    Nur habe ich in diesem Fall Angst, dass man das vorher schon rausfindet und ich mit schlimmen Konsequenzen rechnen muss :(


    Wenn man mir dazu rät, mich gleich nochmal beim Amtsarzt zu melden, würde ich das auch gleich machen statt bspw. den nächsten Termin in zwei Jahren abzuwarten. Ich möchte damit keinen veräppeln.

    Aber ich brauche einfach Rat :(


    Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall?

    Wie seid ihr vorgegangen?

    Was würdet ihr mir empfehlen?

    Es war ein Fehler - aber ohne böse Absicht und ich würde sofort alles geben, es rückgängig zu machen. :(

    Bekommen die das schnell raus?

    In so einem Falle wüsste ich nicht einmal, wie ich reagieren soll aus Angst.

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bezogen auf Psyche stand nur die Option “schwere psychische Erkrankung”.

    Da könnte man meinen, dass man "leichte psychische Erkrankungen" nicht angeben müsste, wenn danach nicht gefragt wird. Grundsätzlich muss man beantworten, was man gefragt wird. Das Problem dabei ist, würde ich sagen, was ist leicht/schwer? - Es kommt auf die Diagnose an, die der Psychologe gestellt hat (kennst du die?). Standen da keine Beispiele dabei, was unter "schweren psychischen Erkrankungen" zu verstehen ist? Die Frage lässt auf jeden Fall einen gewissen Spielraum...


    Untendrunter lautete die nächste Frage, ob man längere Zeit wegen einer bestimmten Erkrankung in Therapie war (in Klammern dann “Kur, etc.”).

    HIer bin ich mir allerdings nicht sicher, ob nicht auch Psychotherapie gemeint ist. Das hättest du natürlich wahrheitsgemäß beantworten müssen.


    Wahrscheinlich wäre es wirklich besser, anzurufen und das "nachzumelden". Vorher würde ich vielleicht mit dem Psychologen/Therapeuten sprechen, ggf. könnten sie auch einen Brief / Gutachten schreiben, aus dem hervorgeht, dass es wirklich eine harmlose Sache ist. Dann wird das beim Amtsarzt wahrscheinlich auch keine Probleme machen und du bist dein schlechtes Gewissen los.


    Ob und wie das rauskommen könnte, kann dir keiner sagen. Das hängt davon ab, ob du später nochmal Probleme bekommst und wieder den Psychologen/Therapeuten aufsuchst. Deine Diagnose / Behandlung ist jedenfalls in deiner Krankenakte.

  • Danke dir für die Antwort.

    Ich habe noch ca. zwei Sitzungen bis zum Ende meiner Therapie.

    Die nächste wäre wieder Ende Juni; es geht mittlerweile wirklich nur noch darum, diese verfügbaren Termine auszunutzen. Nicht, weil ich sie aus psychischer Sicht brauche, sondern weil sie übrig bleiben und ich nicht wissen möchte, welche Konsequenzen ein Abbruch haben könnte.


    Jedenfalls rufe ich am Besten mal an und frage, ob ich nicht den Termin vorziehen kann um mich mit ihm darüber zu unterhalten.


    Ich möchte das wirklich loswerden. Gerade weil nichts Schwerwiegendes vorliegt.

    Es würde mich enorm ärgern, wenn ich die Konsequenzen des “Auffliegens” erleiden müsste, obwohl sie leicht vermeidbar wären.


    Ein Knackpunkt wäre eventuell meine Amtsärztin; die Situation war von Beginn an eher angespannt. Sie hat bei Themen gebohrt, die eigentlich nicht relevant für die Untersuchung waren. Ich hatte bei ihr eher das Gefühl “ok, das Thema kam nicht auf - am Besten ich erwähne es gar nicht, so kann es mir nicht zum Verhängnis werden (trotz leichtem Befund). Ich erwarte von keinem, dass er mich mit offenen Armen in Empfang nimmt, aber es gibt durchaus auch Ärzte, die einem das Gefühl geben, eine Frage mehr ohne Bedenken stellen zu können, weißt du was ich meine?


    Mal eine kurze Frage:

    Wie fliegt man denn auf? Schauen sich Amtsärzte die Krankenakten bzw. die Akten bei der KV an? Nur so könnte ich auffliegen, oder?


    Und eine andere Frage nebenbei. Im Falle des Entzugs des Beamtenstatus’ (was ich nicht hoffe) - hat man trotzdem die Möglichkeit, in einem anderen Bundesland verbeamtet zu werden? Oder bezieht sich dieser Entzug auf die gesamte Bundesrepublik?


    Fragen über Fragen, das tut mir echt leid.

  • Das Problem bei Beendigung des Beamtenverhältnisses liegt auch im Verlust der Pensionsansprüche. Das gilt auch für Jahre später erst aufgeflogene Sachverhalte. Das Verschweigen einer psychotherapeutischen Behandlung kann im Übrigen durchaus zur Entfernung aus dem Dienst führen, wie u.a. vom VG Neustadt 2015 im Falle eines Polizisten geurteilt wurde. Dort reichte bereits die Falschangabe der Menge von Sitzungen (12 statt angegebenen 5) aus.


    Ich kann insofern nur dringend empfehlen, den Sachverhalt noch richtig zu stellen. Die Konsequenzen, sollte das im Nachgang auffliegen, sind durchaus unangenehm. Ob eine Neuverbeamtung in einem anderen Bundesland dann ausgeschlossen ist, kann ich nicht sicher sagen. Die arglistige Täuschung ist m.E. zunächst zumindest keine Straftat, die im Führungszeugnis Eingang fände. An der charakterlichen Eignung bestehen dann u.U. dennoch Zweifel.


    PS: Zumindest das Bundesdisziplinargesetz regelt, dass einmal aus dem Dienst entfernte Beamte weder wieder zum Beamten ernannt werden dürfen noch ein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet werden sollen.

  • Ich habe dort ein Formular ausfüllen müssen, auf dem man Erkrankungen ankreuzen musste, die auf einen zutreffen.

    Ich hatte zwei Fragen, wo ich unsicher war, da Ja / Nein so harte Kriterien sind.

    Die hatte ich offen gelassen und direkt mit dem Amtsarzt besprochen. Er hat dann angekreuzt mit direkter Notiz.

    Ich denke grundsätzlich ist das der direkte Weg.


    Ob etwas rauskommt, weiß man nie.

    Aber wenn es nichts Schlimmes war, dann spricht ja auch nichts dagegen es zu besprechen.

    In Fällen mit Zweifeln kann der Amtsarzt auch nen Gutachten vom Therapeuten anfordern. (bzw. auch von anderen Fachärzten).

  • Weil hier gerade das Thema aufkommt. Wie weit in die Vergangenheit muss man denn beim Amtsarzt gehen was Psychotherapien angeht? Das ganze Leben oder nur 3 - 10 Jahre wie bei einer BU?

    Kommt auf die Art der Frage an. Bei uns im Fragebogen wurde bei manchen Fragen explizit nach den letzten 5 Jahren gefragt, bei anderen ging es darum, ob es das irgendwann gegeben hätte, vor allem natürlich bei allem, was Aspekte einer Chronifizierung enthalten könnte bzw. Spätfolgen. Therapie war meine ich so eine "überhaupt"-Frage. Lass dich, wenn es bei dir soweit ist, ggf. vorab von deiner Gewerkschaft beraten, auf welche Zeiträume sich das genau bezieht in deinem Bundesland. Gerade Psychotherapien sollte man aber nicht verheimlichen (gibt unschöne Probleme wenn es herauskommt, wie von Seph bereits geschrieben), sondern wenn diese vor langer Zeit abgeschlossen wurden, dies durch ein entsprechendes Facharztattest belegen (abgeschlossene Behandlung, keine Rückfälle seit x Jahren/Rückfallwahrscheinlichkeit, vollständige Heilung, keine Einschränkung für den Zielberuf.... - deine örtliche Schwerbehindertenvertretung kann dir im Zweifelsfall Tipps geben, wie das formuliert sein muss). Vorbereitung ist beim Amtsarzt alles (und wer unsicher ist bei Fragen klärt kritische Punkte vorab bzw. bespricht das direkt mit dem Amtsarzt). Insofern @TE: Attest vom behandelnden Facharzt besorgen asap und direkt- also ehe das Amtsarztgutachten erstellt ist- den Amtsarzt informieren, dass du irrtümlich an der Stelle womöglich das Falsche angekreuzt habest, dies nach Beratung gerne korrigieren wollen würdest und ein entsprechendes Facharztattest natürlich noch nachreichen würdest aus dem XYZ hervorgeht. Nicht aussitzen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • wie u.a. vom VG Neustadt 2015 im Falle eines Polizisten geurteilt wurde

    Fundstelle: openjur.de/U/2221428.html

Werbung