Vertragssituation Vertretungslehrkraft - Bezahlung Sommerferien

  • Aber werden denn die ganzen Ferien bezahlt? Oder nur das ganze Halbjahr (also bis 31.7.?).

    Wenn ich von Vollzeit in Teilzeit wechsle, werde ich ja auch ab dem 1.8. weniger Geld bekommen, nicht ab dem 1. Schultag.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.


  • Ich wüsste nicht, was da ein Sachgrund ändern würde und ja, es kann wirklich sein, dass ein Kind zufälligerweise am 3. eines Monats geboren ist und ich gönne der dazu passenden Mutter, dass sie ab dem 3. Juli wieder voll einsteigt, aber ich halte es für einen großen Zufall.

    Ich kann mir das schon gut vorstellen, dass der Sachgrund da etwas ändert. Denn in dem Fall, dass die zu vertretende Person wieder anfängt, werden die Sommerferien ja bezahlt. Leider hat dann aber die Besitzerin der Planstelle ältere Rechte als die Vertretung.

    Man kann schlecht der Mutter sagen, dass zwar ihr Mutterschutz oder ihre Elternzeit endet, sie aber erst 6 Wochen ohne Gehalt bleiben muss.


    Fair wäre es gegenüber der Vertretung jedenfalls schon, sie das komplette Schuljahr zu entlohnen. Nur wird das Gehalt nicht aus dem Gehaltstopf der wieder arbeitenden Mutter kommen können.


    LG DFU

  • Kurzer Nachtrag meinerseits: Hatte nun eine sehr höfliche nette Dame der BR am Telefon. Sie sagte, es hätte noch eine Meldung diesbezüglich erfolgen müssen. Das ist offenbar nicht geschehen, sei aber problemlos zu "heilen". In gut 1 Woche werde ich dann bescheid bekommen, die Meldung an das LBV erfolgt noch heute sagte meine Ansprechpartnerin.


    Ich bin gespannt, aber das Gespräch stimmt mich nun doch zuversichtlich

Werbung