Elterngeld plus und Zuverdienst

  • Ich überlege, nach den Sommerferien wieder in der Schule anzufangen und von Elterngeld auf Elterngeld plus zu wechseln. Sprich, 900 € Elterngeld und dazu kann ich dann einige Stunden arbeiten.


    Ich versuche gerade herauszufinden, wie sich die Zuverdienstgrenze eigentlich errechnet:autsch:mit Hilfe des Elterngeldrechners habe ich herausgefunden, dass ich ungefähr 1500 € dazu verdienen darf. Das scheint hierbei der Bruttolohn zu sein, aber es wird auch irgendwie noch eine Werbungskostenpauschale von 83 € abgezogen. Ich weiß nicht, ob der Elterngeldrechner das automatisch berücksichtigt? Irgendjemand da mal durch gestiegen?

  • Du darfst 1385 Netto dazu verdienen, die Hälfte deines Elterngeld-Nettos, das bei 2770 Euro Netto gedeckelt ist. Bei 900 Euro EG+ entspricht dein Elterngeld-Netto diesem Deckelungsbetrag.

    Ich hoffe, ich schreib nun keinen Mist ;-)

  • Also ich habe knapp 1300€ netto dazu verdient und durfte die 900€ behalten. Das würde zumindest zu ChatNoirs Ausführungen passen.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ach, es wird vom Netto berechnet? Und so einfach?


    Ich habe von der Gehaltsabteilung zwei Probeberechnungen angefordert und an die Elterngeldstelle mit der Bitte um Berechnung meines Elterngeldes weitergeleitet. Die riefen dann gestern an und sagten, ich solle vom Brutto ausgehen und in den Rechner eingeben….

  • Ja, es wird vom Brutto ausgegangen, das ist auf 2770 Euro ca. gedeckelt und dann nimmst du die Differenz von dem Brutto 2770 abzüglich dem neuen Brutto (was du aber um die Werbungskostenpauschale von 83,33=1000/12 vermindern musst). Davon wird dann dein neues Elterngeld berechnet,. Also 65% der Differenz, maximal aber 900 Euro Elterngeld je Monat.

  • Ja, es wird vom Brutto ausgegangen, das ist auf 2770 Euro ca. gedeckelt und dann nimmst du die Differenz von dem Brutto 2770 abzüglich dem neuen Brutto (was du aber um die Werbungskostenpauschale von 83,33=1000/12 vermindern musst). Davon wird dann dein neues Elterngeld berechnet,. Also 65% der Differenz, maximal aber 900 Euro Elterngeld je Monat.

    Ne, 2770 ist doch netto, oder?


    Ich dürfte also- wenn ich keine Kürzung möchte- 1385 + 83,33= 1468,33 netto dazuverdienen. Oder ist da ein Denkfehler?

  • Wie verhält es sich denn bei den Partnerschaftsbonusmonaten? Hier ist es ja erforderlich, mind. 62,5 Prozent (ich gehe jetzt von mind. 25 Stunden aus nach alter Regelung bei 41 Stunden Beamtenwochenarbeitszeit, falls dies bei Lehrern überhaupt so ermittelt wird?!?) zu arbeiten, nach alter Regelung für Kinder vor dem 1. September 2021…


    Wenn ich es richtig verstehe, wird es wie der Zuverdienst bei Elterngeld plus gerechnet…die vorgeschriebene Stundenzahl ist mit 25 Stunden aber schon deutlich höher und damit wird definitiv was berücksichtigt.


    Gehen wir mal davon aus, man reduziert auf das Minimum von 62,5 Prozent um diesen Bonus für die 4 Partnerschaftsbonusmonate zur erhalten, dann wäre man mit diverser Rechner bei A 13 ja etwa bei 3000 Euro brutto…


    Wieviel Elterngeld bekäme man nun noch dazu in den Partnerbonusmonaten? Der Rechner spuckt irgendwas bei 230-240 Euro aus je nach Familienzulage die man mitrechnet ins Brutto. Kann das wirklich so wenig sein? Dann macht das für verbeamtete Lehrer ja finanziell fast keinen Sinn…


    Wenn ich es nun abschließend durchdenke auf Basis des vorherigen Posts, bedeutet dies quasi….


    ….das in den Partnerbonusmonaten ODER bei Elterngeld Plus Bezug (was ja rechtlich gesehen quasi das Gleiche ist) MAXIMAL bis 2770 Euro netto aufgefüllt wird, auch wenn man THEORETISCH Anspruch auf 65% des entgangenen Nettos hätte…?


    Also anschaulich theoretisch nach online Rechnern

    4500 brutto bspw vor Geburt/ dürften etwa 3,5 netto sein…

    14 Monate Basiselterngeld Vater/ Mutter

    4 Bonusmonate mit 3000 brutto/ 2537 Euro netto in etwa


    —-> theoretisch wäre der Anspruch 65% des entgangenen Nettos von 1000 Euro, also 650


    Dies wird dann aber auf 233 Euro gedeckelt, damit ich die maximale netto Grenze von 2770 Euro nicht überschreite?






    Etwas off Topic: Das bedeutet dann wenn die Differenz von der Dexkelungsgrenze 2770 Euro und dem neuen Teilzeit netto gebildet wird und jemand theoretisch A 16 ist damit ins Minus rutscht und etwas zurückzahlen muss von seinem Gehalt? 😀 Spaß beiseite…er kriegt also nichts wenn er bspw 70 Prozent arbeitet?

  • Du würdest Minimum 150 Euro an EG bekommen in den Partnerschaftsbonusmonaten als Mindestsatz - zumindest wenn beide Partner die Voraussetzungen (Minimu 15, Maximum 25 Stunden) erfüllen, denn das kann einem auch noch auf die Füße fallen und man muss die Partnerschaftsbonusmonate zurückzahlen. Wenn man aber eh mit dem Partner gleichzeitig vorhat, Teilzeit zu arbeiten, kann man diesen Bonus ggf. mitnehmen. Gedacht ist es aber wohl eher für Menschen mit einem geringeren Einkommen, die nicht schon den Höchstsatz deutlich überschreiten.

  • Tatsächlich gibt es dann wohl 300 Euro Mindestbetrag :) ich hoffe das stimmt, habe es jetzt mehrfach so gelesen…


    Also Faustregel

    2770 Euro netto ist die Grenze als fiktives Netto vor Geburt


    Neues Teilzeitgehalt in Differenz bringen (Minus rechnen)


    2770 Euro - 2500 Euro = 270 Euro


    Von den 270 Euro nun 65% Erstattung


    Das ist dann wieder nach unten gedeckelt auf 300 Euro


    Also macht es dann eigentlich Sinn auf 72% Prozent zu gehen, was rechnerisch diese höchstens 32 Stunden Arbeitszeit (je nach Arbeitszeit des Bindeslandes) treffen sollte und dann nochmal die 300 Euro mitzunehmen um wenigstens zwei Unterrichtsstunden Entlastung zu haben …


    Ingesamt ist es schon „wenig“ und wenig attraktiv…dann versteht man auch warum diese Partnermonate so selten sind

  • Das mit den Partnerschaftsbonusmonaten ist auch echt ein Rechenexempel...

    ich hab ewig hin und her gerechnet ob es sich lohnt und mit welcher Stundenkombination. Ich hatte vorher TZ und konnte nur etwas nach unten gehen, sonst wäre ich nicht über dem Minimum gewesen und bekam so nur 150€, aber bei meinem Mann hat es sich gelohnt. Am Ende haben wir in Summe für das gleiche Geld wie ohne Partnerschaftsmonate pro Woche 2 Stunden weniger gearbeitet. War also nicht viel, aber immerhin etwas.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Dies wird dann aber auf 233 Euro gedeckelt, damit ich die maximale netto Grenze von 2770 Euro nicht überschreite?

    Nein andersrum, es wird erst gedeckelt und dann erst die Differenz berechnet, somit hättest du so gut wie keine und würdest dann den Mindestsatz bekommen (Elterngeld 300 Euro, ElterngeldPLus 150 Euro).


    Du würdest Minimum 150 Euro an EG bekommen in den Partnerschaftsbonusmonaten als Mindestsatz - zumindest wenn beide Partner die Voraussetzungen (Minimu 15, Maximum 25 Stunden) erfüllen, denn das kann einem auch noch auf die Füße fallen und man muss die Partnerschaftsbonusmonate zurückzahlen.

    Das wohl neuerdings nicht mehr, da soll das auch bleiben, wenn das bei einem doch nicht klappt, aber ja, das war früher so, dass man dann zurückzahlen musste.


    Tatsächlich gibt es dann wohl 300 Euro Mindestbetrag :) ich hoffe das stimmt, habe es jetzt mehrfach so gelesen…

    Partnerschaftsbonusmonate sind ElterngeldPlus Monate, also nur 150 Euro, nur beim "normalen" Elterngeld 300 Euro.


    Fast 2770 - (2550-83,33)= 303,33 Euro und dann je nachdem ob Elterngeldplus, dann 65% davon, also ca. 196 Euro oder Elterngeld, dann 300 Euro.

  • Das mit den Partnerschaftsbonusmonaten ist auch echt ein Rechenexempel...

    ich hab ewig hin und her gerechnet ob es sich lohnt und mit welcher Stundenkombination. Ich hatte vorher TZ und konnte nur etwas nach unten gehen, sonst wäre ich nicht über dem Minimum gewesen und bekam so nur 150€, aber bei meinem Mann hat es sich gelohnt. Am Ende haben wir in Summe für das gleiche Geld wie ohne Partnerschaftsmonate pro Woche 2 Stunden weniger gearbeitet. War also nicht viel, aber immerhin etwas.


    Das hatten wir damals schon bei den Partnermonaten mit dem Rechenspiel. Ich eh nur den Sockelbetrag, da mein Mann aber bei Kind 2 und 3 die ersten 14 Tage zuhause war als Haushaltshilfe und dies ohne Einkommen vom AG, die KK das aber gezahlt hat, aber fürs Elterngeld das nicht anzurechnen war, kamen wir dann in dem Monat ca. auf sein volles Gehalt, obwohl er nur 25 Stunde die Woche gearbeitet hat, das war ganz gut, da er ja damals Alleinverdiener war.

  • Was dürfte denn dann der ideale Prozentsatz an Arbeitszeit für A13Z sein, um möglichst nah an diese 2770Euro Deckel + 83,33Euro zu kommen bzw. möglichst effizient die Reduzierung zu nutzen und die Untergrenze bzw. auch die Höchstgrenze an Arbeitszeit nicht zu überschreiten?


    Ist es richtig, dass dann das normale deputat als Vollzeit gerechnet wird, von dem man entsprechend reduziert oder wie kommt man auf diese Arbeitsstundenzahl von 25-30 Arbeitsstunden?


    Yestoerty auf wieviel Prozent bist du gegangen?



    Wird einem die Zeit der Partnerschaftsbonusmonate beim nächsten Kind Mitberechnet für die Ermittlung des Gehaltes für das normale Basiselterngeld oder entfallen hier auch die Zeiten des Elterngeldbezuges?



    Es findet sich dann auch noch die Regelung, für Elterngeld plus, wenn das Gehalt/ die Arbeitszeit 50 Prozent des Ursprungsgehaltes nicht überschreitet, einem der Höchstsatz, 900 Euro, bleibt. Die Frage ist natürlich, wenn das Brutto vor Geburt höher liegt als der Deckel von 2770 Euro, ob dann trotzdem wieder die 2770 Euro / 2 für die Berechnung herangezogen werden, was das halbe Netto maximal sein darf?

  • Yestoerty auf wieviel Prozent bist du gegangen?

    Ich hatte nach dem 1. Kind zuerst 16/25,5 Stunden und bin dann zum Sommer auf 18/25,5 Stunden gegangen und mit positivem Test war ich in Steuerklasse 3 gewechselt. Mutterschutzende also Anfang Elterngeld war dann der 1.5.


    In den Partnerschaftsbonusmonaten bin ich wieder auf 16 Stunden gegangen, aber in Steuerklasse 4 dann wieder.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ist es richtig, dass dann das normale deputat als Vollzeit gerechnet wird, von dem man entsprechend reduziert oder wie kommt man auf diese Arbeitsstundenzahl von 25-30 Arbeitsstunden?

    Genau


    Wird einem die Zeit der Partnerschaftsbonusmonate beim nächsten Kind Mitberechnet für die Ermittlung des Gehaltes für das normale Basiselterngeld oder entfallen hier auch die Zeiten des Elterngeldbezuges?

    Die Monate werden mitberechnet, denn es werden maximal 12(14) Monate ausgeklammert.


    Die Frage ist natürlich, wenn das Brutto vor Geburt höher liegt als der Deckel von 2770 Euro, ob dann trotzdem wieder die 2770 Euro / 2 für die Berechnung herangezogen werden, was das halbe Netto maximal sein darf?

    Es wird immer erst auf 2770 gedeckelt.

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