Hilfe bei der Exegese §6.8 APO-SI (NRW)

  • (8) Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine

    andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwer-

    tige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.[...]

    Hier ist man der Meinung, das bedürfe eines Beschlusses der Fachkonferenz (wegen Verlgeichbarkeit und weil die Fachkonferenz über alle Grundlagen der Leistungsbewertung befände, §70 Schulgesetz spricht von "berät über" und "Grundsätze".), ich kann das weder im Text noch im Kommentar dazu erkennen und würde mich auf meine pädagogische Verantwortung/ Freiheit berufen. Kann jemand weiterhelfen (möglichst mit Quellenangabe)?.


    Hintergrund: Um die schriftliche Leistungsbewertung der hochdynamischen Anwesenheitssituation anzupassen möchte ich eine Arbeit durch eine längerlaufende Projektarbeit ersetzen.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Zitat


    VV 6.8 zu Absatz 8

    Andere Formen schriftlicher Leistungen neben Klassenarbeiten sind insbesondere Facharbeiten, Schülerarbeiten im Rahmen der Begabungsförderung, begleitete Formen der Dokumentation selbstgesteuerten Lernens und anforderungsbezogene Berichte über Betriebspraktika. Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen im Fach Englisch wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 62 empfohlen.

    Zulässig ist ja eine solch andere Form schriftlicher Leistungsüberprüfung nur innerhalb eines ganz engen Spektrums. Trifft das bei dir auch zu?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • "begleitete Formen der Dokumentation selbstgesteuerten Lernens" aka Projektarbeit mit Mappenabgabe und Gespräch über den Inhalt. Sollte passen.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • "begleitete Formen der Dokumentation selbstgesteuerten Lernens"

    Und wie stellst du da die Selbständigkeit der Leistungserbringung fest?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wir haben solche Vorgaben schon in der Grundschule, in einigen Fächern ersetzt es eine Klassenarbeit, in anderen Fächern ist es zusätzlich.

    Die Grundsätze sind eigentlich, dass das Material dann in der Schule bleibt und nur dort daran gearbeitet wird, damit die Leistung von den Schüler:innen selbst erbracht wird, z.B. im Rahmen eines Aufgabenplanes oder die Vorbereitung zu einem Referat/Plakat etc.


    Derzeit sind solche Sachen kaum umzusetzen. Hausaufgaben wurden bisher nicht bewertet, Aufgaben im Distanzlernen dürfen oder sollen aber bewertet werden, was genau in diesem Punkt schwierig ist, da einige Kinder jegliche Unterstützung erhalten, andere gar keine.


    Neben der Frage, wann man es einsetzen kann oder darf und wer darüber bestimmt, muss also auch geklärt werden, wo diese Aufgabe zu erbringen ist.

  • Addendum:


    Ich habe Erfahrungen mit dieser Form der Leistungserbringung (sehr kleine Fachschaft in zweitem Fach, haben wir vor Jahren in die Grundsätze einfach mit reingenommen weil es sinnvoll war) und traue mir zu das zu wuppen.

    Aktuell in diesem Fach: Große Fachschaft, viele Schwätzer Plaudertaschen und Betonköpfe traditionell ausgerichtete Kollegen, außerdem keinen Nerv auf Einberufung einer ordentlichen Fachkonferenz, daher wäre der kurze Weg der bevorzugte.


    Die Frage ist also explizit: Wenn ich das ohne Fachkonferenzbeschluss mache, kann dann hinterher jemand Wichtiges(TM) begründet die Stirn runzeln?

  • Wenn ich das ohne Fachkonferenzbeschluss mache, kann dann hinterher jemand Wichtiges(TM) begründet die Stirn runzeln?

    "Du, die Möglichkeit steht doch in der APO S1. Das kennst du doch sicher!?"


    Lass dich nicht von irgendwelchen Wichtigtuern unter den Kollegen beeinflussen. Da steht nichts von Fako-Beschluss notwendig, also ist er es auch nicht.

    Grundsätzlich gilt eh: Gesetz schlägt Erlass schlägt Fako-Beschluss

    • Offizieller Beitrag

    § 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.


    Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.

    Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das sehe ich genau so wie kodi! Die Richtung der teils sehr speziellen Organisationskulturen der FaKos wird durch die normativen Vorgaben bestimmt. Jede interne positive Abstimmung hierzu dient lediglich der professionellen Akzeptanz der Vorgaben und der fachlichen Einordnung. Ein negatives Votum hierzu kann es natürlich geben, sollte aber fachlich begründet werden bzw. eine Leistungsmessungsstrategie aufweisen, bspw. in Jg. 9 gibt es 4 Klassenarbeiten; keine wird wegen Kürze des Schuljahres (Praktikumsphase(n)) ersetzt.

    Die FaKo könnte jedoch erbitten, dass du die Formate des Portfolio (Soll es das werden?) präsentierst, um die Leistungsmessungskriterien innerhalb der Fachschaft möglichst zu objektivieren, falls es Fragen hierzu gibt.

    Time and tide wait for no man.

    Einmal editiert, zuletzt von Plunder ()

  • § 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.

    Danke für die Einschätzung

    Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.

    Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.

    Die ganze Geschichte ist eigentlich das Eingeständnis, dass die Vergleichbarkeit dieses Jahr (auch) wieder fragwürdig sein wird: Teilweise ein Drittel der Klasse weg, Schüler, die gerade aus der Quarantäne kommen müssen die Arbeit mitschreiben, dennoch 2-3 Nachschreibtermine angesetzt etc. Ein zeitlich gestrecktes Projekt dieses Jahr ist hier auch für die Schüler IMHO weniger stressig, ich hab damit eher mehr Arbeit.


    Es ist auch keine Nacht- und Nebelaktion sondern als einmalige Veranstaltung dieses Jahr völlig transparent kommuniziert. Jeder der will, kann sich anschließen, dann würden sich vielleicht sogar Synergieeffekte nutzen lassen. Wozu ich aber im Moment keine Ausdauer habe ist, das in Sitzungen zu zerreden, Konzepte einzureichen und irgendwelche Befindlichkeiten zu bedienen. Um so etwas regelmäßig zu machen würde das natürlich durch die Fachkonferenz gehen, alleine schon um die Kollegen an der zu investierenden Arbeit zu beteiligen.


    Aus meinem anderen Fach ist mir bewusst, dass es recht aufwändig ist, solche Alternativleistungen ordentlich aufzusetzen. Ich wäre bereit, dieses Jahr einige Abstriche bei den Ansprüchen zu machen, da es in meinen Augen immer noch eine Ausnahmesituation ist.

    Sollte ab Mitte April wieder etwas einkehren, dass den Namen Normalität verdient hat, wäre eine reguläre Arbeit für mich die arbeitssparendere Option.

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