Vollzeit oder Teilzeit

  • Mal abgesehen davon, dass die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit v.a. der Vermeidung des vorzeitigen Versetzens in den Ruhestand dient, führt die damit verbundene Stundenreduktion im Ergebnis ebenfalls zur entsprechend nur noch anteiligen Bezahlung. Die begrenzte Dienstfähigkeit kann übrigens auch gegen den Willen der betroffenen Person festgestellt werden. Insofern erlaubt der "freiwillige Gehaltsverzicht bei Arbeitszeitreduktion" mehr eigene Kontrolle über den gewünschten Umfang.

    Ich weiß nicht, ob das Landes- oder Bundesrecht ist, zumindest hier in BW gibt es aber seit ein paar Jahren die begrenzte Dienstfähigkeit, die man selbst beantragen kann. Nicht, um eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand abzuwenden, sondern tatsächlich, um weniger Abzüge zu haben als bei einer reinen Stundenreduktion. Der Nachteil ist tatsächlich, dass man wie von dir geschrieben weniger Kontrolle über den gewünschten Umfang hat, weil der Amtsarzt mitspielt, der Vorteil ist, dass man für 50% der reduzierten Deputatsstunden die Besoldung (nicht pensionsfähig) erhält on top dessen, was man für Ermäßigungsstunden (die ja Teil des geleisteten Deputats sind) an (nicht-pensionsfähiger) Besoldung erhält. So fällt das monatliche Minus deutlich geringer aus. Nachdem man hier in BW in der Sek.I aktuell nur reduzieren darf bei entsprechenden zwingenden Gründen, wie eben schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, ist die Beantragung der begrenzten Dienstfähigkeit zu einem Instrument geworden, welches die Schwerbehindertenvertretungen hier allen Lehrkräften mit Schwerbehinderung empfehlen und bei TZ dringend ans Herz legen, um eben schlichtweg auch mehr Geld für die Altersvorsoge zu haben, da die Pension entsprechend niedriger ausfallen wird und man ergänzend privat vorsorgen muss.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich ärgere mich immer Mal wieder darüber in TZ zu arbeiten, zumal man das bei 75% nur mäßig spürt. ABER: Wenn ich VZ arbeite, würde ich an dieser Schule in Klausuren untergehen. Mein Zweitfach wird nur in drei Kursen unterrichtet, die ich mir mit 1-2 Kolleginnen teilen muss(Kollegin plus Reffi).


    Alles andere ist mein Erstfach, Deutsch, welches ich echt liebe, womit ich hier aber in Korrekturen ersticken würde. Dieses spezifische Konstellation ist echt Mist. An meiner alten Schule gab es soviele Gruppen für mein Zweitfach, dass dieses Problem nie entstand.


    Ich weiß nicht, wie ich ~120 -150 Deutscharbeiten pro Durchgang schaffen soll, zumal ich hauptsächlich in der FOS und in Vollabi bin.

  • Danke für die detaillierte Beschreibung CDL . Ich hatte bisher tatsächlich nur die Kurzfassung der entsprechenden Reduktion der Besoldung angesehen und nicht beachtet, dass Ermäßigungsstunden u.ä. dann anders berücksichtigt werden.

  • Kannst du nicht versuchen in korrekturärmere Bildungsgänge zu kommen?

    Das ist jetzt schon meinen Strategie, allerdings wollen das natürlich alle mit heftigen Korrekturen und viel Einsatz im Fach-/Abi. Das muss also immer halbwegs gerecht aufgeteilt und rotiert werden. Wenn ich jetzt aufstocken würde, würde ich automatisch 3 dicke Klausurstapel mit jeweils etwa 25 Exemplaren pro Durchgang mehr da liegen haben.

  • Kannst du nicht versuchen in korrekturärmere Bildungsgänge zu kommen?

    Bei uns gibt es die nicht wirklich. In Englisch schreiben eh immer alle und bis zum Ende. Da ist Fachabi zwar etwas kürzer, dafür meist mehr Sprachkorrektur. Ich versuche ab und zu einen LK zu machen, da sind die Klausuren zwar länger, aber man bekommt auch mehr Stunden.

    In Mathe schreiben auch immer alle.

    In Päda streiten wir uns um den einen BG der keine Klausuren schreibt. (Wobei die deswegen im Unterricht sehr stressig sind...)

    Im schlimmsten Jahr hatte ich 170 Klausuren pro Quartal. Ich hab schon Mathe nachgemacht, damit ich schneller korrigiere.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Die begrenzte Dienstfähigkeit gibt es bundesweit und nicht nur bei Schwerbehinderung. Das ist ist bei allgemeinen gesundheitlichen Beschwerden vorgesehen. Natürlich gibt es Abzüge, aber eben nur die Hälfte des Unrerschiedsbetrages - also bei 60 Prozent Arbeitszeit bspw. 80 Prozent Gehalt. Ob dieser Unterschiedsbetrag für die Pension zählt ist derzeit unklar, da in Klage. Derzeit zählt es nicht!

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