Meckerforum, hier darf alles rein, was doof ist

  • Ja, das schon. Es gibt die Bagatellgrenze.

    Aber davon unabhängig: sobald du die Bagatellgrenze überschritten hast (und bei 3 Stunden pro Woche + sollte das der Fall sein) bekommt man die normale Bezahlung pro Stunde, weil das Stundendeputat der Teilzeitkraft entsprechend erhöht wird.

    Und man bekommt (sobald man die Bagatellgrenze überschritten hat) alle gemachten Stunden bezahlt. Auch die innerhalb der Bagatellgrenze liegenden.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Das Problem ist allerdings:
    Wenn es kein offizieller Kurs im Deputat ist, sondern wochenweise / stundenweise als Mehrarbeit abgerechnet wird, dann wird es nicht bezahlt, wenn du krank bist (aber Arbeitsblätter schickst), in den Ferien, wenn ein anderer Kurs wegen Klassenfahrt ausfällt wird es verrechnet, etc ...
    Deswegen ist es überaus wichtig, die Bedingungen der Mehrarbeit zu kennen (und auf eine Aufstockung für die Zeit zu bestehen!).

  • In Bayern ist es so, dass wenn die Mehrarbeit nicht kurzfristig (mehr als drei Monate) ist, der Vertrag hochgesetzt wird, auch rückwirkend.

    War hier schon mal fast beim ganzen Kollegium so (okay, kleine Schule). Wir wurden alle von heute auf morgen 2 Stunden hochgesetzt. Das kam aus der Not, weil durch Krankheit einer Kollegin plötzlich so viele Stunden fehlten und wir keine Vertretung bekamen. Wir wurden vorher gefragt/gebeten. Für mich war es kein Problem, für andere glaube ich auch nicht. Mir ist das lieber, als wenn vorgearbeitete Stunden auf einem Konto liegen und dann mal irgendwann abgefeiert werden. Durch das kurzfristige Hochsetzen hat man sofort den Ausgleich auf dem Konto und es ist auch pensionswirksam.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

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