Schulleitung an anderer Schulform möglich? NRW

  • Tatsächlich eine hypothetische Frage, die ich mir schon seit Jahren stelle: Kann man sich in NRW auch auf Schulleitungsstellen bzw. Stellvertreterstellen an anderen Schulformen bewerben?

    Dass sich ein Gymnasiallehrer auf eine A14-Grundschulleitungsstelle bewirbt, wäre sicher kurios. Aber ein GyGe-Lehrer, der von der Gesamtschule kommt und stellvertretender Schulleiter an einer Realschule wird? Vielleicht schon eher…

    Mich würden eure Erfahrungen interessieren.

  • Da ist NRW aber großzügig. In BW geht es nicht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Man muß nur die Laufbahnbefähigung der entsprechenden Schulform besitzen.


    Sek I & Sek II --> HS / RS / GE / Gym


    GymGe --> selbsterklärend

    Mein Lehramt lautet GyGe. Ist SekI und SekII die alte Version?

    Einmal editiert, zuletzt von Euklid ()

  • Es gibt etliche Lehramtsbefähigungen in NRW, einige sind aber schon längst nicht mehr erwerbbar:

    • Lehramt für die Primarstufe (LA 00)
    • Lehramt an Grund- und Hauptschulen (LA 01 und LA 02)
    • Lehramt an der Volksschule (LA 03)
    • Lehramt an Grundschulen (LA 04)
    • Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LA 08)
    • Lehramt für Sonderpädagogik (LA 09)
    • Lehramt an Sonderschulen (LA 10)
    • Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (LA 15 und 16)
    • Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (LA 17)
    • Lehramt an Haupt-, Real- Sekundar-und Gesamtschulen (LA 18)
    • Lehramt für die Sekundarstufe I (LA 20)
    • Lehramt an der Realschule (LA 21)
    • Lehramt an Gymnasien (LA 25)
    • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (LA 27)
    • Lehramt für die Sekundarstufe II (LA 29)
    • Lehramt an berufsbildenden Schulen (LA 30)
    • Lehramt berufliche Fachrichtung (LA 32)
    • Lehramt an Berufskollegs (LA 35)

    Wer über die gültige Lehrbefähigung verfügt, kann in der Theorie an einer anderen Schule Schuleiter werden.

    Mir sind zwei Fälle bekannt, wo ein Mitglied der Schulleitung (Schulleiter & Konrektor) von einer HS/RS an einem Gymnasium die Schulleitungsstelle bekommen hat.

  • Gym/ Ge heißt aber man darf am Gymnasium und Gesamtschulen unterrichten. (Je nach Fach nehmen einen WBK und BK auch.)


    Wer Sek I und II hat darf Gym, Ges, HS, RS, BK und WBK unterrichten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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