Schulleitung an anderer Schulform möglich? NRW

  • Tatsächlich eine hypothetische Frage, die ich mir schon seit Jahren stelle: Kann man sich in NRW auch auf Schulleitungsstellen bzw. Stellvertreterstellen an anderen Schulformen bewerben?

    Dass sich ein Gymnasiallehrer auf eine A14-Grundschulleitungsstelle bewirbt, wäre sicher kurios. Aber ein GyGe-Lehrer, der von der Gesamtschule kommt und stellvertretender Schulleiter an einer Realschule wird? Vielleicht schon eher…

    Mich würden eure Erfahrungen interessieren.

  • Da ist NRW aber großzügig. In BW geht es nicht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Die Nordrhein-Westfalen sind eh ein ziemlich großzügiges bildungspolitisches Völkchen, das solltest nach Jahren im Forum verstanden haben... (ich hätte mir auch zusammenreimen können, dass dies in BaWü und Bayern anders aussieht)

  • Man muß nur die Laufbahnbefähigung der entsprechenden Schulform besitzen.

    Sek I & Sek II --> HS / RS / GE / Gym

    GymGe --> selbsterklärend

    Mein Lehramt lautet GyGe. Ist SekI und SekII die alte Version?

    Einmal editiert, zuletzt von Euklid (26. Juli 2022 21:00)

  • Es gibt etliche Lehramtsbefähigungen in NRW, einige sind aber schon längst nicht mehr erwerbbar:

    • Lehramt für die Primarstufe (LA 00)
    • Lehramt an Grund- und Hauptschulen (LA 01 und LA 02)
    • Lehramt an der Volksschule (LA 03)
    • Lehramt an Grundschulen (LA 04)
    • Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LA 08)
    • Lehramt für Sonderpädagogik (LA 09)
    • Lehramt an Sonderschulen (LA 10)
    • Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (LA 15 und 16)
    • Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (LA 17)
    • Lehramt an Haupt-, Real- Sekundar-und Gesamtschulen (LA 18)
    • Lehramt für die Sekundarstufe I (LA 20)
    • Lehramt an der Realschule (LA 21)
    • Lehramt an Gymnasien (LA 25)
    • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (LA 27)
    • Lehramt für die Sekundarstufe II (LA 29)
    • Lehramt an berufsbildenden Schulen (LA 30)
    • Lehramt berufliche Fachrichtung (LA 32)
    • Lehramt an Berufskollegs (LA 35)

    Wer über die gültige Lehrbefähigung verfügt, kann in der Theorie an einer anderen Schule Schuleiter werden.

    Mir sind zwei Fälle bekannt, wo ein Mitglied der Schulleitung (Schulleiter & Konrektor) von einer HS/RS an einem Gymnasium die Schulleitungsstelle bekommen hat.

  • Mehr Lehramt lautet GyGe. Ist SekI und SekII die alte Version?

    Eine davon, ja.

    Sek I und Sek II war bis 2003 (Aufnahme des Studiums möglich) --> LPO 1994

    GHRGe / GyGe ab 2003 mit LPO 2003

    BA/M.Ed Reform mit LABG(?) 2009

    Davor weiß ich nicht mehr ;)


    [Diese Nachricht war für die Zeit vor dem Severabsturz gedacht!]

  • Gym/ Ge heißt aber man darf am Gymnasium und Gesamtschulen unterrichten. (Je nach Fach nehmen einen WBK und BK auch.)

    Wer Sek I und II hat darf Gym, Ges, HS, RS, BK und WBK unterrichten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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