Amtsarzt BW - Wie oft?

  • Hallo meine Lieben,


    war jetzt gestern beim Amtsarzt und habe meine Bestätigung bekommen. Dieser hat Folgendes angekreuzt:


    Punkt 1: Gegen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf / auf Zeit bestehen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken:

    • Aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes kann aus ärztlicher Sicht nicht die Feststellung getroffen werden, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten oder mit vorzeitiger, krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu rechnen ist.
    • Auf Grund des aktuellen Gesundheitszustandes ist aus ärztlicher Sicht davon auszugehen, dass das Beamtenverhältnis auf Widerruf / auf Zeit aller Voraussicht nach absolviert werden kann.

    Das wurde mir jeweils angekreuzt. Muss ich jetzt nochmals zum Amtsarzt nach meinem Referendariat oder nicht? Man hört da ziemlich viel Unterschiedliches.


    Was ich mich auch frage, ist, ob diese zwei Punkte sich nicht gegenseitig ausschließen. "Aller Voraussicht nach" hört sich so an als würde ich es gerade so hinbekommen.


    Liebe Grüße und Danke


    Sascha

  • Da du zunächst nur das Referendariat machst, muss der Amtsarzt auch nur diese Zeit bescheinigen. Das sagt nichts darüber aus, ob er es "kritisch" sieht oder nicht. Und das "Aller Voraussicht nach" bedeutet nur, dass er keine Glaskugel hat. Ist quasi eine sicherheitsgarantie, dass er nicht haftbar ist, solltet du während des Referendariats doch ausfallen ;)


    Und du musst, generell nochmal zum Amtsarzt, wenn du deine anschließende Planstelle antrittst. Weil der AMtsarzt wie gesagt nur das Referendariant "überprüfen" muss.

  • Ich kenne tatsächlich unterschiedliches. Bei vielen meiner Bekannten war es so, dass diese nicht mehr zum Amtsarzt gehen mussten. Kenne allerdings auch einen der nochmals antanzen musste. Verstehe da nicht wie sowas entschieden wird dann oder worauf es ankommt. Bin außerdem in BW

  • Da du zunächst nur das Referendariat machst, muss der Amtsarzt auch nur diese Zeit bescheinigen. Das sagt nichts darüber aus, ob er es "kritisch" sieht oder nicht. Und das "Aller Voraussicht nach" bedeutet nur, dass er keine Glaskugel hat. Ist quasi eine sicherheitsgarantie, dass er nicht haftbar ist, solltet du während des Referendariats doch ausfallen ;)


    Und du musst, generell nochmal zum Amtsarzt, wenn du deine anschließende Planstelle antrittst. Weil der AMtsarzt wie gesagt nur das Referendariant "überprüfen" muss.

    Das ist falsch, denn es geht hier um BW und im Ländle muss die Mehrheit nur vor dem Ref zum Amtsarzt, danach nicht mehr.

    Ich kenne tatsächlich unterschiedliches. Bei vielen meiner Bekannten war es so, dass diese nicht mehr zum Amtsarzt gehen mussten. Kenne allerdings auch einen der nochmals antanzen musste. Verstehe da nicht wie sowas entschieden wird dann oder worauf es ankommt. Bin außerdem in BW

    Das wird nach Gesundheitszustand entschieden, wer noch einmal kommen muss in Kombination mit dem, was bei Runde 1 angekreuzt wurde. Ich schaue nachher am PC mal nach, ob deine Kreuze zu dem passen, was ich vor 4 Jahren hatte und melde mich dann noch mal. Ich musste nämlich nicht nochmal zum Amtsarzt vor Planstellenantritt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: fehlende Leerzeichen (Autofill hatte Hunger) ergänzt

  • Muss man dann nochmals vor der Lebenszeitverbeamtung zum Amtsarzt oder war es das wenn bei der ersten Untersuchung alles in Ordnung war?

  • Muss man dann nochmals vor der Lebenszeitverbeamtung zum Amtsarzt oder war es das wenn bei der ersten Untersuchung alles in Ordnung war?

    Wenn die Kreuze an der richtigen Stelle sind jetzt UND du im Ref nicht länger ausfällst krankheitsbedingt musst du vor Planstellenantritt nicht erneut zum Amtsarzt. Wenn du dann in der Probezeit ebenfalls nicht länger ausfällst musst du auch vor der Lebenszeitverbeamtung nicht mehr hingehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Habe jetzt auch noch die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften gelesen. Also zumindest teilweise.

    Auf Seite 5 Nr. 3.1 steht was bezüglich der amtsärztlichen Untersuchung.



    Wenn, ich das richtig verstehe, dann kann man die Untersuchung für bestimmte Laufbahnen wie beispielsweise das Lehramt schon vor dem Referendariat machen und muss nur dann nochmals kommen, sofern es Bedenken bei der ersten Untersuchung gab.


    Hier die Seite: https://www.km-bw.de/site/pbs-…w/pdf/BeamtVwV%202016.pdf

  • So habe ich es auch in Erinnerung (ich hatte meine 1. Untersuchung in Ba-Wü). Außer eben, du fällst krankheitsbedingt längere Zeit (also nicht mal nur 3 Tage wegen Erkältung) aus, was bei mir der Fall war (allerdings wegen der Schwangerschaft), dann musst du nochmal hin.

  • Hab dir eine PN geschrieben dazu. Entscheidend sind bei dir momentan die Kreuze, die sich JETZT in deinem ärztlichen Zeugnis befinden. Entweder dein Arzt hat sich da die Vorgaben nicht gründlich genug durchgelesen und dachte, er müsse alles bei Nr.1 ankreuzen (bei einer Bekannten erlebt) oder er hat Zweifel, die sich nicht ausreichend begründen lassen und möchte die Option eine Wiedervorstellung vor Planstellenantritt bewusst offen lassen und hat deshalb nicht nur den ersten Punkt (positive Prognose bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) sondern auch den zweiten Punkt (verhalten positive Prognose lediglich für den Zeitraum des Vorbereitungsdienst) angekreuzt. Die entsprechende Passage aus dem Leitfaden für die Ärzte für das Erstellen dieser Gutachten habe ich dir in der PN zitiert. KLär das noch einmal genau mit dem Arzt ab, warum er die Kreuze so gesetzt hat und nicht anders, damit du seine Zweifel- so es darum gehen sollte- genau nachvollziehen und dich für Runde wappnen kannst sei es durch noch gründlichere Vorentlastung mittels Attesten, rhetorische Vorbereitung oder vielleicht indem es dir z.B. gelingt während des Refs an Gewicht und Gallensteinen zu arbeiten, sollten das in Kombination Fragezeichen hervorgerufen haben, um vielleicht eine leichte Verbesserung an diesen Punkten zu erzielen, die dabei hilft Zweifel auszuräumen. Frag wirklich GANZ GENAU nach, damit du die Hürden kennst, die du das nächste Mal dann nehmen musst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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