Einstufung: Anrechnung Arbeitszeit bei kirchlichem Träger?

  • Hallo zusammen!

    Hoffentlich seid ihr gut durch die ersten Tage gekommen. Ich fand es jedenfalls sehr anstrengend!


    Mir geht es um Folgendes: Das LBV in Düsseldorf gab mir heute die Auskunft, dass meine Dienststelle (Bez. Reg. Köln) mich (Erfüller, mit zusätzlichen 6 Monaten Berufserfahrung) als TVL-E13 Stufe 1 angegeben hat (Vertretungslehrer an staatlicher Schule). Ich bin der Meinung, dass ich in Stufe 2 gehöre, denn neben meinem Ref habe ich die vergangenen 6 Monate an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft gearbeitet, sodass ich insgesamt auf ein Jahr Erfahrung komme. Der Träger hätte mich - wäre der Vertrag fortgeführt worden - auch fortan in Stufe 2 bezahlt. Bin ich hier im Recht? Oder ist es problematisch, dass ich diese 6 Monate im Ersatzschuldienst abgeleistet habe und sich das Land so aus der Affäre ziehen kann, um mir weniger zu zahlen? Gibt es irgendwo ein Antragsformular auf Höhereinstufung?

    LG

  • Es sollte auf jeden Fall Stufe 2 sein.

    6 Monate für das Ref plus 6 Monate Erfahren --> Stufe 2.


    1. Hast du die Formulare zur Anerkennung der Dienstzeit ausgefüllt?

    2. Liegt der Bez.-Reg. ein Kopie des Vertrages vor?

    3. Liegt dir eine Bescheinigung zur Berechnung der Dienstzeit vor?

    4. Ein Antrag erfolgt formlos.

    5. Gab es eine Unterbrechung zwischen den Verträgen oder erfolgte der Übergang nahtlos.

  • Das Referendariat soll zu sechs Monaten auf die Erfahrungsstufe nach TV-L angerechnet.


    vgl. TV EntgO-L §6, Abs. 2, Punkt 4, Satz 1: "Für ab 1. März 2009 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse von Lehr- kräften wird die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Referendariats oder des Vorbereitungsdienstes im Umfang von sechs Mo- naten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet."


    Demnach ist bei Vorlage einer 6-monatigen Erfahrung an einer Ersatzschule, insofern der Erfüllerstatus zu diesem Zeitpunkt vorlag, dazu zu addieren und eine Einstufung in Stufe 2.

  • 1. Auf der Website habe ich kein gesondertes Formular dazu gefunden. Hast du da vlt. einen Link?

    2. Ja, muss! Bei meiner Einstellung jetzt musste ich einen Personalbogen ausfüllen, da gab es unter anderem eine Tabelle, in die man seine bisherigen Dienstzeiten eintragen musste und per Nachweis belegen. Eine Kopie meines letzten Vertrages habe ich denen also beigelegt.

    3. Mir liegt eine Berechnung meiner geleisteten Stunden vor, die sich positiv auf meine Ordnungsgruppe auswirken. Wenn du das meinst, dann: ja

    4. Ok... Ich habe den für meinen Kreis bzw. Stadt zuständigen Menschen nun per Email kontaktiert.

    5. Es gab keine Unterbrechung zwischen meinem letzten Vertrag und dem aktuellen. Lediglich zwischen Ref-Ende und Vertrag 1 (9 Monate)


    Wie meinst du das? Hast du da parallel zum Ref gearbeitet oder vor bzw. nach dem Ref?

    Zählt das Ref überhaupt mit?

    Das war missverständlich formuliert. Die Zeit an der kirchlichen Schule war nach erfolgreich bestandenem Ref.

  • 1. Auf der Website habe ich kein gesondertes Formular dazu gefunden. Hast du da vlt. einen Link?

    Formlos heißt eben, ohne Formular. Einfach ein Brief an die Sachbearbeitung schicken!

    Sehr geehrter Herr/Frau x, hiermit bitte ich um die Anerkennung von meiner Erfahrung an der Schule Xy (vgl. Vertrag vom) auf die Anrechnung gem. TV-EntgO-L blah blah blah, so dass ich der Stufe 2 zugeordnet werde... blah blah blah.


    3. Mir liegt eine Berechnung meiner geleisteten Stunden vor, die sich positiv auf meine Ordnungsgruppe auswirken. Wenn du das meinst, dann: ja

    Das meine ich nicht. Ich meine die Festsetzung der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TV-L


    5. Es gab keine Unterbrechung zwischen meinem letzten Vertrag und dem aktuellen. Lediglich zwischen Ref-Ende und Vertrag 1 (9 Monate)

    Das ist egal. Zwischen Vertrag 1 und Vertrag 2 darf keine dreimonatige Unterbrechung vorliegen.

  • Formlos ist schon klar. Ich war nur irritiert, weil du ja selbst in deinem Beitrag von einem Formular sprachst. Egal, ich schicke denen einen Brief. Danke!

    Woher bekomme ich denn eine Bescheinigung zur Berechnung der Dienstzeit? Sowas habe ich tatsächlich nicht erhalten.

  • Die Stufe 1 wird oft nachher rückwirkend korrigiert. Den Anspruch darauf muss man aber trotzdem rechtzeitig anmelden. Wahrscheinlich sind die Sachbearbeiter gerade am Anfang des Schuljahres mit neuen Verträgen überlastet, weil sie eine Einstufung erst nach Arbeitsaufnahme machen. Eine mehrmonatige Unterbrechung zwischen Verträgen sollte eigentlich unerheblich sein, nur läuft dann die Erfahrungszeit nicht weiter. Entweder gilt es dann als Neueinstellung, bei der einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden soll oder es gilt TV-L 17 Nr. 3 Satz 2: "Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und ...(.....) sind unschädlich, sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet." Es läuft also nur die Zeit in der Unterbrechung nicht weiter. Oder habe ich irgendwo einen Hinweis übersehen, dass der für die TV-EntgO-L nicht gilt?

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