Wahl der Krankenkasse / und PKV GKV

  • Oha, hier ist ja eine hitzige Debatte entbrannt.

    Ich habe mich dazu entschieden, mich von der Verbraucherzentrale Hessen beraten zu lassen. Das hat mich zwar 60 Euro gekostet, aber dafür habe ich jetzt ziemliche Klarheit. Die Dame war sehr kompetent und hat nebenbei meine nötigen Daten, direkt in die eigene Software der Verbraucherzentrale eingegeben und mir einen Vergleich geschickt.

    -Reduzierte Beiträge im Ref. bekomme ich nicht, da ich über die Altersgrenze hinweg bin.
    -Meine Frau verdient in der Industrie brutto eine Stange mehr, als ich mit A13, dementsprechend können die Kids weiterhin auf sie in der GKV familienversichert sein (Hessen).
    -Beim Eintritt in die PKV als Lehrer existiert eine "Öffnungsaktion", bei der Erstkunden nur bis maximal 30% Gesundheitszuschlag bekommen, egal wie schlimm ihre Krankenakte ist. Informationen dazu gibt es in der Broschüre, die auf folgender Seite im ersten Abschnitt verlinkt ist:
    https://www.pkv.de/positionen/…er-beamtinnen-und-beamte/
    -Was noch sehr wichtig ist zu erwähnen: Bei den Privaten ist eine Reha nach einer Operation NICHT in den Standard Krankenkassenleistungen enthalten ("Aufwendungen für stationäre Rehabilitation" nennt sich die Leistung). So unverständlich das klingt, es ist eine Zusatzleistung die zugebucht werden muss und sollte.
    -Mir wurde gesagt, dass die PKV sich für nahezu alle Beamten lohnt. Selbst für mich Ü40.
    -Die Beihilfe in der Pensionszeit beträgt 70% (Hessen). Für mich aktuell mit 2 Kindern auch.

    Bei dem für mich durchgeführten Vergleich kam die Debeka am besten weg. Sie ist zwar nicht die billigste, aber scheint ordentlich zu kalkulieren.

    Außerdem kann man wohl die Ratings von Assekurata einigermaßen betrachten. Das allermeiste andere, was man im Netz findet, ist nicht unabhängig.

    Jedem der sich unsicher fühlt, kann ich so eine Telefonberatung ans Herz legen.

    Falls noch jemand Fragen hat, her damit.

  • Ich bin dafür, das alle Bundesländer die Option auf 50% Kostenübernahme bei der Gesetzlichen anbieten. Für manche ist der Preis der Privaten trotz Öffnungsaktion im Vergleich einfach unfair und macht den Lehrberuf zusätzlich unattraktiv.

  • Ich bin dafür, das alle Bundesländer die Option auf 50% Kostenübernahme bei der Gesetzlichen anbieten. Für manche ist der Preis der Privaten trotz Öffnungsaktion im Vergleich einfach unfair und macht den Lehrberuf zusätzlich unattraktiv.

    jepp, da wäre auch dafür und wäre auch sofort wieder in der GKV

  • jepp, da wäre auch dafür und wäre auch sofort wieder in der GKV

    Ich auch, obwohl ich kein Handicap habe. Mich regt das einreichen auf. Wer macht es später, wenn ich alt bin? Ich hatte deshalb immer auf die Bürgerversicherung gehofft.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich auch, obwohl ich kein Handicap habe. Mich regt das einreichen auf. Wer macht es später, wenn ich alt bin? Ich hatte deshalb immer auf die Bürgerversicherung gehofft.

    ja und nein. Die Wahlmöglichkeit soll es schon geben.

  • Vorsicht !

    Für mich aktuell mit 2 Kindern auch.

    Das mit den 70% stimmt für Hessen eben nicht! Der Beihilfesatz beträgt bei 2 Kindern 60% (für jedes Kind 5% auf den Grundsatz von 50%). Ich glaube hier steht Hessen allein da (wie auch in einigen anderen Sachen bzgl. Beihilfe)

  • Vorsicht !

    Das mit den 70% stimmt für Hessen eben nicht! Der Beihilfesatz beträgt bei 2 Kindern 60% (für jedes Kind 5% auf den Grundsatz von 50%). Ich glaube hier steht Hessen allein da (wie auch in einigen anderen Sachen bzgl. Beihilfe)

    70% gibts bei 4 Kindern, 3 und man ist verheiratet oder im Ruhestand.

  • Hey,

    ich weiß das Thema ist schon etwas her, aber ich wollte nochmal nachfragen, wie auf die Prozente für die Beihilfe hier im Thread mit zwei Kindern gekommen wird?


    Meiner Meinung nach, was ich beim Bund und in BaWü gelesen habe, sind es mit zwei Kindern 70%.


    Bund: § 46 Abs. 2 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

    Zitat

    Wie viel Beihilfe erhalte ich?

    Als beihilfeberechtigte Person beträgt Ihr Bemessungssatz, also der Erstattungsanteil am beihilfefähigen Rechnungsbetrag, 50 %. Bei zwei oder mehr im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich der Bemessungssatz auf 70 %.

Werbung