Notenspiegel bekanntgeben

  • Auch bei uns ist keine Genehmigung notwendig. Wenn Eltern nicht einverstanden sind, können sie sich an die SL wenden und die überprüft. Ich habe es in 21 Jahren Baden-Württemberg genau einmal erlebt, es ging aber nicht um die Note, sondern die Tochter fand die Nachschreibearbeit schwieriger. Ich musste damals als Neuling beide vorlegen, es gab aber keinen Grund für die Annahme der Eltern (ich hatte nur nicht die identische schreiben lassen) und genau das wurde den Eltern so geschrieben. Bei uns gibt es da mehr Vertrauen.


    (Übrigens, es heißt nicht ohne Grund, nur ein guter Lehrer kann sich schlechte Klassenarbeitsnoten leisten. Eine Kollegin an meiner vorherigen Schule, die wirklich schlechten Unterricht gab, schrieb daher so leichte Klassenarbeiten, dass alle Schüler gute Noten hatten und die Eltern zufrieden waren. Eltern überblicken selten das ganze.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das Konzept des "genehmigen lassens" grenzt doch geradezu an Erpressung. Manche Kurse sind einfach stinkefaul, da mache ich doch nicht deshalb die Klausuren leichter.

    Das lässt sich zusammen mit der Angemessenheit der Aufgabenstellungen im Antrag der Genehmigung i.d.R. gut darstellen und in solchen Fällen steht einer Genehmigung meist nichts im Wege.

  • Was hat der Notenspiegel damit zu tun?

    Es gibt Bundesländer, in denen dies entscheidend ist (vor über 20 Jahren in NRW weniger als ein Drittel schlechter als 4).


    Ich erhielt als Schülerin mal eine Geographiearbeit mit Schnitt 5,1 in Klasse 7 zurück (ich hatte übrigens die beste Klassenarbeit mit 1,5 (war möglich, wenn man etwas lernte). In Baden-Württemberg war das zulässig. (Ich hatte als Lehrerin nie so schlechte Arbeiten, aber mir ist keine Grenze bekannt).

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  • Der Notenspiegel wurde von mir noch nie bekannt gegeben. Die Rückgabe der Klassenarbeit erfolgt in Einzelgespräche. Dazu hat das RP Karlsruhe mal eine tolle Fortbildung angeboten.

    Andere Länder, andere Sitten. In Hessen muss es einen geben.


    Und wie können die Eltern in Ländern, in denen die Angabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, prüfen, ob die Arbeit ggf. zu genehmigen oder zu wiederholen war?

    Das ist nicht Aufgabe der Eltern.


    Soetwas gibt es bei uns nicht. Das wäre auch gar nicht handhabbar. In meinen Fächern fallen die Klausuren meistens so aus, dass ca. die Hälfte mit nicht ausreichend bewertet wird.

    Was genau soll daran nicht handhabbar sein? Wenn ich merke eine Klausur muss genehmigt werden, dann gehe ich zur Schulleitung und lass sie halt genehmigen. Wenn es noch schlimmer ist, dann wiederhole ich die Klausur.


    Das Konzept des "genehmigen lassens" grenzt doch geradezu an Erpressung. Manche Kurse sind einfach stinkefaul, da mache ich doch nicht deshalb die Klausuren leichter.

    Wieso? Ich gehe zur Schulleitung und lass mir eine Unterschrift geben. Dauert etwa 5 Minuten. Da habe ich auch kein Problem mit.


    Ein großer Vorteil von diesem Vorgehen: Melden macht frei. Also falls jemand hier gegen vorgehen will, dann kann ich auf die Schulleitung verweisen. :)

  • Was genau soll daran nicht handhabbar sein? Wenn ich merke eine Klausur muss genehmigt werden, dann gehe ich zur Schulleitung und lass sie halt genehmigen. Wenn es noch schlimmer ist, dann wiederhole ich die Klausur.

    Die Schulleitung hätte damit extrem viel zu tun, weil es bei uns eher die Regel ist, dass Klausuren mit ca. 50% nicht ausreichender Leistungen geschrieben werden.

  • Die Schulleitung hätte damit extrem viel zu tun, weil es bei uns eher die Regel ist, dass Klausuren mit ca. 50% nicht ausreichender Leistungen geschrieben werden.

    Kann ja auch die Abteilungsleitung machen. Habt ihr denn täglich hunderte Klausuren?

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