rechtliche Beratung Klassenfahrt Lehrerfreiplätze

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    vielleicht können mir ein paar findige und versierte Experten helfen? Ich habe gerade überhaupt kein gutes Gefühl und mir kommt es "komisch" vor. Vielleicht sind ein paar juristisch oder wirtschaftlich-steuermäßige Menschen unter Euch? Und können mir das erklären? Würde mich freuen. Selbstverständlich habe ich mich schon an eine Rechtsberatung gewendet sowie auch meine Kollegin – aber da mahlen Mühlen bekanntlich langsam.


    Ich fasse mich kurz:


    Es steht eine Klassenfahrt an, der Anbieter hat in seiner Rechnung direkt die zwei „ Freiplätze Lehrer“ angegeben. (Normaler Vorgang, kenn ich nicht anders) Die Gesamtsumme habe ich durch die mitfahrenden SuS geteilt und so der Verwaltungsangestellten weitergeben, die mir daraufhin eine Kontonummer und einen Betreff mitteilte. Nun kurz vor Klassenfahrt teilte sie mir mit, wer schon alles überwiesen hat und zusätzlich die Bemerkung, dass wir beide Lehrerinnen noch nicht überwiesen haben. Daraufhin machte ich sie auf die zwei Lehrerfreiplätze aufmerksam.

    Nun mussten ich und meine Kollegin heute zur Schulleiterin, die uns dazu aufforderte, auch das Geld für die Klassenfahrt auf das Konto zu überweisen, um es dann nachträglich über das entsprechende Formular der Bezirksregierung wieder einzufordern. "Und wie mit „Freiplätzen“ umzugehen sei, entscheide immer noch sie."

    Kurz: Ich soll Geld für eine Klassenfahrt als Lehrerin überweisen, von der eine Rechnung vorliegt, in der ausdrücklich „Freiplätze Lehrer“ - 0 Euro steht, um diese Kosten dann wiederum von der Bezirksregierung wieder einzufordern. „Das würde so in der Bass stehen“, meinte Sie dann noch. ((-;)

    Meine Fragen:

    1. Ist das so rechtens? Mir kommt das sehr komisch vor. Wo liegt das Problem? Warum dieser Verwaltungsakt?

    2. Im Grunde wurden uns heute ein Geldwertenvorteil unterstellt, weil wir könnten ja über das Formular der Bezirksregierung zusätzlich das Geld für die Klassenfahrt einfordern. Aber warum sollten wir eine Summe gelten machen, die wir nicht bezahlt haben. ??? Verstehe ich nicht. ???

    3. Wie gehe ich nun damit geschickt um, ohne mich rechtlich in eine Bredouille zu bringen?


    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, ich freue mich mich über baldige Unterstützung.



    :gruss::autsch:

    Beste Grüße



    PS: Bitte jetzt keine Hinweise, im Sinne von den SuS etwas günstiger machen, indem man durch mehr teilt usw. Das haben wir im Blick. Da kommen schon alle auf ihre "Kosten". (-;

    • Offizieller Beitrag

    PS: Bitte jetzt keine Hinweise, im Sinne von den SuS etwas günstiger machen, indem man durch mehr teilt usw. Das haben wir im Blick. Da kommen schon alle auf ihre "Kosten". (-;

    Das ist aber nunmal in deinem Bundesland (NRW, das du vergessen hast, einzutragen, aber zum Glück bist du am BK) die Vorgehensweise.
    Der dadurch entstehende Anteil für die Lehrkräfte wird dann als Kostenteil bei der Bezirksregierung eingereicht.
    Also: wenn durch die Einbeziehung der Freiplätze der Buspreis von 90 auf 82 Euro sinkt, schreibst du im Formular für "Busfahrt: 82 Euro" hin.

    Usw usf

  • Liebe Chilipaprika,


    sorry – vielleicht bin ich doof, verstehe ich nicht.

    Wenn das Busunternehmen mir eine Rechnung gibt, in der es die zwei Lehrer nicht einberechnet, die aber mitfahren und aufgelistet sind, wieso sinkt dann der Buspreis? Heißt das, ich hätte direkt durch alle Beteiligten teilen müssen? Und warum?


    Im konkreten Fall steht keine Busreise an.

    • Offizieller Beitrag

    weil Freiplätze auf Kosten / zu Lasten der Schüler*innen gehen und deswegen in NRW nicht annehmbar sind (oder mein Kenntnisstand ist in NRW nicht mehr aktuell, wer weiß. Deswegen ist das Bundesland immer wichtig).
    Es ist nunmal Aufgabe deines Arbeitsgebers / Dienstherrs, deine Arbeitskosten zu bezahlen und NICHT die der Schüler*innen / deren Eltern. (Argumentation)

  • Wenn das Busunternehmen mir eine Rechnung gibt, in der es die zwei Lehrer nicht einberechnet, die aber mitfahren und aufgelistet sind, wieso sinkt dann der Buspreis? Heißt das, ich hätte direkt durch alle Beteiligten teilen müssen? Und warum?

    Ja, du hättest direkt durch alle Beteiligten teilen müssen. Die durch Freiplätze freiwerdenden Gelder sind auf alle Teilnehmer auszuschütten.


    Und ja, der Dienstherr übernimmt deine Fahrtkosten. Deswegen müssen bei uns alle Klassenfahrten angemeldet werden, damit genug Geld für die Kollegen bereit steht.

  • Es fallen für den Arbeitgeber/Dienstherren keine Kosten an, weil der Veranstalter diese raus rechnet. In wie weit bezahlt mein Arbeitgeber, geschweige denn meine SuS ? Wo ist mein Denkfehler?

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme mein Busbeispiel noch mal.
    Der Bus kostet 2000 Euro. Wenn das Busunternehmen sagt: "Freiplätze", dann fährst du doch nicht in der Luft, sondern die Gesamtsumme wurde nur nicht durch 36+2 (38) sondern durch 36 geteilt und 2 Lehrkräfte fahren frei.
    Die Busunternehmen dürfen das machen (ersetze "Busunternehmen" durch Reiseanbieter*innen, Jugendherbergen, usw..), es ist Angebot und Nachfrage, und wie es in deinem Bundesland geregelt ist, ist nicht deren Problem und sie haben ja immer noch die Hoffnung, dass es attraktiv wirkt.
    Allerdings will unser (NRW!)Dienstherr eben NICHT, dass es ein Grund sein darf. Du nimmst also alle Kosten der Schüler*innen zusammen und teilst es durch die Anzahl der SuS+Anzahl der LuL. Die Schüler*innen bekommen also eine Art Rabatt durch die Umverteilung der Kosten, wo es einen Freiplatz gab (Es ist nicht überall der Fall).
    Umgekehrt darfst du nicht den Museumseintritt des Lehrers umverteilen, wenn die SuS frei oder günstiger reinkommen. Dafür ist ja dein Dienstherr zuständig.

  • Ahhh – so langsam komme ich dahinter. Also, dadurch, dass wir dann Summe XY durch alle Beteiligten teilen, wird es für die einzelnen SuS günstiger. Der "Mengenrabatt" verringert sich. Quasi. Die dadurch verringerte Summe durch die "Freiplätze" hole ich mir dann über Formular "Wasweißich" wieder. Richtig?

  • Also, für NRW gab es mal eine Übersicht des Ministeriums, was man annehmen darf, so dass keine Vorteilsannahme vorliegt.


    AFAIR war danach die Annahme von Freiplätzen erlaubt. Das eigenständige Umlegen von Lehrerinnenfahrtkosten auf die Schülerinnen nicht. Letztendlich sind die Freiplätze aber auch nur eine Umlage. Damit tragen die Schülerinnen die Kosten, die das Land übernehmen muss. Deshalb nähme ich einen solchen Platz auch nur ungern an.


    Google?


    Zum vorliegenden Fall? Wie ist denn die Fahrt genehmigt worden? Da muss doch im Antrag auch etwas zu den Kosten gestanden haben.


    Mit vorstrecken und wiederholen wäre ich jedenfalls nicht einverstanden. Entweder das Land geht in Vorleistung oder ich fahre nicht.


    „Steht in der BASS“ ist genau so eine brauchbare Quellenangabe wie „Steht im Internet“.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • ie dadurch verringerte Summe durch die "Freiplätze" hole ich mir dann über Formular "Wasweißich" wieder. Richtig?

    Vorsicht. Du bekommst nur erstattet, was auch genehmigt wurde. Da du keine Reisekosten beantragt hast, weil du dich auf die Freiplätze verlassen hast, kann auch nichts genehmigt worden sein. Also wird auch nichts erstattet. Du müsstest also deinen Fahrtkostenanteil noch beantragen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Im konkreten Fall würde ich eine Summe XY einzahlen, die mir genau gleich wieder zurück bezahlt würde.

    Es würde sich für die SuS nix verringern (was ich wirklich unterstützen würde – darum geht es nicht, um Himmels Willen.)


    @der Antrag ging ganz transparent durch, mit Rechnung des Anbieters und meiner wohl offensichtlich falschen Rechnung nur durch die Anzahl der SuS zu teilen. Hatte es ganz transparent und nachvollziehbar (Summe durch Beteiligten aufgelistet) aufgeschrieben.

  • Geht denn aus dem Antrag hervor, dass ihr die Freiplätze in Anspruch nehmt?


    Implizit wohl schon, aber wurde explizit darauf hingewiesen?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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