Langfristige Versetzungsplanung - richtige Taktik

  • Guten Morgen allerseits!


    Ich versuche mich kurz zu fassen: In unmittelbarer Nähe zu meinem Wohnort (der von Dauer sein soll) hat eine neue Schule eröffnet, die in den nächsten Jahren jedes Jahr um einen Jahrgang wachsen wird. Ich bin an meiner jetzigen Schule nicht unzufrieden, aber es gibt Dinge, die ich auch nicht für den Rest meines Arbeitslebens unverändert sehen möchte ... Auch wäre die enorm reduzierte Fahrzeit natürlich toll.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Plan ist, dass ich jetzt einen Versetzungsantrag stelle (der aufgrund der Personalsituation an meiner jetzigen Schule sicherlich nicht von der SL unterstützt wird), um dann ggf in fünf Jahren auf jeden Fall gehen zu dürfen, falls meine Unzufriedenheit oder meine Motivation einfach eine neue Schule kennenzulernen bis dahin weiter gewachsen sind.


    Konkrete Fragen:

    - Sollte der Antrag jetzt wider Erwarten nicht von der SL abgelehnt werden, bis wann kann ich ihn zurückziehen?

    - Verstehe ich es richtig, dass dem Antrag im sechsten Jahr nach dem Erstantrag von Seiten der SL stattgegeben werden muss, oder muss ich tatsächlich jedes Jahr einen Antrag stellen, damit diese Regelung greift?

    - gibt es weitere Gedanken zu diesem "taktischen" Antrag?


    Ja, ich weiß, dass der Personalrat (bzw. die Gewerkschaft) hier die richtige Instanz wäre, aber weil ich das Forum in diesen Dingen immer sehr informiert finde und das Vorgehen bisher erstmal nur ein "Gedanke" ist, erlaube ich mir trotzdem diesen Beitrag:-).


    Vielen Dank und viele Grüße!

    Schiri

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Der Haken an der Sache: deine Wunschschule muss zum Zeitpunkt X auch Bedarf an deinen Fächern haben und aufgrund des Stellenschlüssels auch einstellen dürfen.


    Ich bin ein Freund von offener Kommunikation. Sag doch einfach beiden SL, was Sache ist, anstatt eine Taktik zu versuchen, die auch nach hinten losgehen kann.

  • Ja, dass der Bedarf notwendig ist, ist mir klar. Da die Schule aber nicht mitten in der Großstadt liegt und jedes Jahr um einen Jahrgang wächst, sind die Chancen zumindest nicht verschwindend klein. Die "neue" SL ins Boot zu holen wäre mir jetzt viel zu früh. Gegenüber meiner aktuellen würde ich das natürlich offen kommunizieren. Meine bisherigen Erfahrungen bestärken mich aber darin, dass ich mich keinesfalls auf ihr Wort, wie sie im Fall der Fälle auf einen Antrag reagieren würde, verlassen kann. Daher möchte ich mit dem korrekten Timing der Anträge auch formal alles richtig machen.

    Sorry also für das Missverständnis. Es ging nicht darum, irgendwie hinter dem Rücken der SL was einzufädeln. Das wäre auch nicht meine Art.

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    • Offizieller Beitrag

    Konkrete Fragen:

    - Sollte der Antrag jetzt wider Erwarten nicht von der SL abgelehnt werden, bis wann kann ich ihn zurückziehen?

    - Verstehe ich es richtig, dass dem Antrag im sechsten Jahr nach dem Erstantrag von Seiten der SL stattgegeben werden muss, oder muss ich tatsächlich jedes Jahr einen Antrag stellen, damit diese Regelung greift?

    - gibt es weitere Gedanken zu diesem "taktischen" Antrag?

    Im Idealfall ziehst Du mit Kenntnisnahme des Votums der Schulleitung den Antrag zurück. Allerdings läuft die Frist dann wieder von vorne.

    Die Anträge müssen jedes Jahr erneut gestellt werden, weil aus dem Nichtstellen im Folgejahr ja nicht geschlossen werden kann, dass Du ja eigentlich doch noch versetzt werden möchtest.

    Taktisch ist deswegen nicht immer günstig, weil dem Votum der SL ja im Anschluss noch das Votum der BR folgt. Insofern hättest Du nach fünf Jahren die erste Hürde genommen - die zweite Hürde ist die viel entscheidendere. Da empfiehlt es sich, ggf. mit dem/der abgebenden wie dem/der aufnehmenden DezernentIn im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Die wissen in der Regel, wo Bedarf besteht. Die Personalsachbearbeitung in Dezernat 47 weiß darüber in der Regel auch ganz gut Bescheid. Das wäre dann die niedrigschwelligere Informationsquelle.

    Ich habe da bei meiner Frau und bei mir entsprechende Erfahrungen gemacht und weiß, wovon ich spreche.


    Schiri

    Falls Du Kinder haben solltest, gäbe es noch weitere Alternativen.

  • Lieber Bolzbold,


    wie bei fast jedem meiner Anliegen hast du schnell und hilfreich geantwortet. Vielen Dank dafür. An zwei Punkten möchte ich trotzdem noch einmal ansetzen, um Missverständnisse zu vermeiden oder weil sich Dinge vielleicht geändert haben, seit die Situation für euch aktuell war.

    Im Idealfall ziehst Du mit Kenntnisnahme des Votums der Schulleitung den Antrag zurück. Allerdings läuft die Frist dann wieder von vorne.

    Im aktuellen Versetzungserlass lese ich allerdings folgenden Passus:

    Zitat

    "Die automatische Freigabe (Fünf-Jahres-Frist) bleibt bei der Absage einer beabsichtigten wunschgemäßen Versetzung oder eines Serviceangebotes grundsätzlich bestehen" (Seite 2)

    Das liest sich für mich doch eher so, als sei es so, dass auch wenn ich die Versetzung nicht wünsche, der Antrag für die Fristwahrung zählt. Liegt es vielleicht an dem Detail, ob ich den Antrag zurückziehe oder die Versetzung (an einem späteren Punkt des Verfahrens) ablehne? Da ich ja aber ohnehin davon ausgehe, dass die SL in den nächsten Jahren immer ihr Veto (nachvollziehbarer Weise) einlegen wird, ist die Überlegung eher hypothetischer Natur...

    Die zweite Formulierung im Erlass, die im Widerspruch zu dem steht, was ich so gehört habe und was auch du schreibst, ist die Folgende:


    Zitat


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr." (ebenfalls Seite 2)

    Ob es sich hier um eine unsaubere Formulierung handelt, oder ob es heute doch so ist, dass ich nur einmal jetzt und dann nochmal in fünf Jahren einen Antrag stellen müsste, kann mir vermutlich dann nur PR, Behörde oder Gewerkschaft verbindlich sagen, oder?

    Noch einmal vielen Dank und viele Grüße!

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    • Offizieller Beitrag

    Was die Absage der Versetzung angeht, so habe ich mich da augenscheinlich geirrt. Bei anderen Verfahren ist die Behörde da nicht so nachsichtig.


    Wie dem auch sei - da ich gerade keine Zeit habe, das tiefgründiger zu recherchieren, baue ich hier mal auf die anderen Häsinnen und Hasen, die aushelfen können.

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