Kind fehlt unentschuldigt - was dann? (BW) Prozess: Eltern informieren?

  • Dies entspricht nicht dem vorgesehenen Vorgehen nach § 2 (1) der Schulbesuchsverordnung in BW.

    Bei elektronischer Verständigung ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

    Bei älteren Schülern ist das sicher auch empfehlenswert.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Telefonisch reichte zumindest bisher nicht.

    Es reicht weder telefonisch noch Mail, weil zu leicht jemand, der nicht befugt ist, "entschuldigen". kann. Fax mit Unterschrift ist zulässig. Wenn deutlich klar ist, wer elektronisch entschuldigt, geht es vielleicht? Aber wenn der "Passwortschutz" durch Kind, Partner usw. ausgehebelt werden kann, sicher nicht. (Bei uns verwenden viele Fünftklässler mangels eigenem Gerät PC oder Handy ihrer Eltern mit deren Passwort, um mir digital eine Nachricht zu schicken. Jetzt muss nur ein Elternteil (evtl. im Rosenkrieg) behaupten, sie hätten nicht entschuldigt, dann beweise mal das Gegenteil. Wir mussten dank Rosenkriege bereits einiges "noch rechtsicherer" gestalten. )

    Elektronisch gilt eigentlich auch sonst nur mit digitaler Unterschrift.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • icke

    Wir benutzen den Schulmanager und das Sekretariat hat morgens die Seite mit den Krankmeldungen aller Schüler*innen offen, d.h. sie wissen immer, wer krank gemeldet oder beurlaubt ist!

    Vielleicht handhaben das andere Schulen ja auch so...

    Läuft bei uns auch so.

    Manche rufen an, manche machen es über den Schulmanager.

    Das könnte ich dann als Klassenlehrer auch abrufen.

    Und manche geben keinen Pieps von sich.:daumenrunter:

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