Seit über 1 Jahr keine Beförderung auf A15Z

  • Guten Abend,


    seit über 1 Jahr bin ich stellv. SL einer Schule in S-H mit Oberstufe.


    Ich bin durch Ausfällen in der SL-Runde quasi in die Tätigkeit „reingerutscht“.

    Das Bewerbungsverfahren lief regulär, die Probezeit (1 Jahr) habe ich mit Topnote und Beurteilung bestanden.

    Der Job macht mit Spaß, trotz der vielen Arbeit. Die weitere SL hat absolutes Verständnis für die Situation. Die Mehrarbeit ist natürlich immens.


    Mich macht seit einiger Zeit sehr wütend, dass ich immer noch A13 für die Tätigkeit erhalte.

    In SH ist es wohl normal, dass man beim „Sprung“ auf A15 (egal ob von A14 oder A13) etwa 1-2 Jahre warten muss.

    Die Besolungsanpassungen erfolgen zum 01.06. und 01.12. .


    Anfragen beim Hauptpersonalrat und der Dienstaufsicht haben bisher nur folgende vage Infos gegeben:

    A15 Stellen werden auf höchster Min.-Ebene bewilligt, der Personalrat wird erst kurz vorher informiert, in aller Regel sind es 1,5 Jahre Wartezeit (1 Jahr Probezeit u. dann warten bis zur Besoldungsanpassung), falls haushaltsrechtliche Dinge dagegen sprechen, kann es länger dauern.


    Ich frage mich, inwieweit eine Klage

    Erfolg hätte.

    Gilt es etwas zu beachten?

    Zuerst Beschwerde einreichen, dann klagen o.Ä.?


    Vielleicht hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich. Ich bin überfragt.

    Fest steht für mich, dass ich die Mehrarbeit und Verantwortung nicht länger als 1,5 Jahren unter diesen Bedinungen tragen möchte.


    Einen schönen Abend!

  • Es gibt kein Anrecht auf Beförderung, daher wäre eine Klage erfolgslos.


    Es gibt Beamte mit A9, die auf einem A12 Dienstposten sitzen. Die haben auch kein Anrecht auf die Beförderung.


    Was je nach Bundesland möglich ist: eine Zulage wegen höherwertiger Tätigkeiten.

  • Aber wie ist das in S-H mit diesem Bewerbungsverfahren zu verstehen? In NRW wird eine Stelle ausgeschrieben und man kann sich darauf bewerben. Anschließend durchläuft man das wie auch immer geartete Verfahren mit Beurteilung, Revision whatever.

    Nordish90 Du hast Dich doch auf irgendwas beworben und bist damit durch. Was war das denn? Eine Konrektorenstelle OHNE höhere Besoldung?

  • Sissymaus: Exakt. Ich darf den Titel Stellv. SL tragen, mir wurden die Aufgaben voll nach einem Jahr übertragen, bin aber noch Studienrat (nach Beamtenrecht). Ich mache alle Aufgaben eines Stellv. Schulleiters.

    undichbinweg: Warum ist das so? Es erschließt sich mir einfach nicht. Man trägt mehr Verantwortung, hat Mehrarbeit und bekommt nichts dafür zurück?

    Da ich mich auf eine A15Z Stelle erfolgreich beworben habe, steht mir das auch zu (als Laie, was Beamtenrecht angeht, gesprochen).

  • Jein. Du kannst du Aufgabe auch ohne Beförderung machen, bekommst dann aber als Ausgleich eigentlich mehr Entlastungsstunden.

    Vor allem wenn rechtliche Vorgaben (x Jahre in Stufe y bevor man aufsteigen kann) nicht erfüllt sind, oder man etwas Übergangsweise erledigt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich habe auch noch nicht ganz herausgehört, ob dir lediglich die Aufgaben eines stellv. SL übertragen worden oder ob du bereits in eine Planstelle A15Z eingewiesen bist, aus der du lediglich Dienstbezüge nach A13 erhälst. Das wäre ein großer Unterschied.


    Anders gefragt: Hast du eine entsprechende Urkunde zur Einweisung in die Planstelle erhalten? Oder bist du lediglich mit den Aufgaben betraut worden?

  • Dann kapiere ich das nicht. In NRW gibt es ab A15 zuerst eine Stelle, dann eine Bewerbung, dann eine Revision. Ist die positiv ausgefallen, wird man offiziell mit der Aufgabe betraut. Die Probezeit ist definiert. Wenn sie sich dem Ende nähert, wird noch festgestellt, ob man die Probezeit bestanden hat und erhält seine Urkunde sowie die Bezüge.


    Ist das in S-H anders? Und wenn ja: wie? Und wenn nein: An welchem Stand befindest Du Dich?

  • Seph: Mir wurden die Aufgaben übertragen. Zuerst auf Probe, dann ganz nach der Probezeit. Eine Urkunde gab es nicht.
    Ich hatte mich auf die Stelle erfolgreich beworben (stellv. SL), die mit A15Z veröffentlicht war und nicht auf A13 o.Ä. ausgeschrieben war .
    Inwiefern ist der Unterschied groß? Finanziell meinerseits, ja ;-).


    Sissymaus: Ja, das ist hier anders. Eine Revision gibt es nicht oder der Begriff wird hier nicht verwendet.
    Man wird nach der Probezeit nochmal beurteilt und danach die Aufgaben voll übertragen. Voraussetzung logischerweise eine erfolgreiche Bewerbung auf eine offene Stelle, die etwa monatlich veröffentlich werden.

  • Warum ist das so?

    Weil es beamtenrechtlich so ist.


    Du hast dich auf eine Stelle mit höherwertigen Aufgaben beworben und die Stelle erhalten.

    Die Zeit, die du jetzt auf dieser Stelle sitzt, wird sowieso auf die Erprobungszeit für das höhere, neue Amt angerechnet.


    Wäre man angestellt, hätte man sofort das neue Geld.

    Das Beamtentum hat auch Nachteile, u.a. kein Anrecht auf Beförderung.


    Als Beispiel aus NRW:

    In NRW wird man erst nach der 9-monatigen Probezeit (A15Z) auf dieser Stelle befördert. In der Probezeit bleibt man weiterhin auf Lebenszeit in A15/A14/A13, je nachdem, welches Amt man vorher inne hatt.

  • Sissymaus: Ja, das ist hier anders. Eine Revision gibt es nicht oder der Begriff wird hier nicht verwendet.
    Man wird nach der Probezeit nochmal beurteilt und danach die Aufgaben voll übertragen. Voraussetzung logischerweise eine erfolgreiche Bewerbung auf eine offene Stelle, die etwa monatlich veröffentlich werden.

    Ok, dann musst Du eben diese Zeit abwarten. Dürfte doch nun max. 6 Monate dauern. Warum willst Du klagen? War Dir das vorher nicht klar?

  • Hallo,


    bei mir war es ähnlich - evtl. trifft etwas davon auch auf dich zu?


    Ich war Studienrat A13 und habe mich erfolgreich auf eine Abteilungsleitungsstelle beworben (Studiendirektor A15). Da die vorherige Abteilungsleiterin in Pension gegangen ist, gab es eine haushaltstechnische Sperre der Stelle von 9 Monaten. Nach den neun Monaten wurde ich zum Oberstudienrat benannt (A14), da in BW das erste Beförderungsamt nicht übersprungen werden darf (also die A14). Danach hatte ich wieder eine Wartezeit von 18 Monaten (12 Monate Sperre nach einer Beförderung bis zur nächsten Beförderung und weitere sechs Monate Sperre als „persönliche Wartezeit“).


    Das ist leider so durchführbar - ist auch die Auskunft eines Anwaltes gewesen, bei dem ich mich beraten lassen habe. Dadurch habe ich erst nach insgesamt zwei Jahren und drei Monaten die Besoldung, welche ausgeschrieben war, bekommen.


    Ruf einfach mal bei der Besoldungsstelle an, die erklären dir das schon. Lass dir dann die Verordnungen und Gesetze nennen mit Paragraf, auf welchem dies beruht. War für mich zwar ärgerlich, aber ich wusste dann immerhin wieso. Zudem hast du dann Klarheit, wohin die Besoldungsreise geht.


    Gruß

  • Da die vorherige Abteilungsleiterin in Pension gegangen ist, gab es eine haushaltstechnische Sperre der Stelle von 9 Monaten.

    Nordish90 Das hier ist der entscheidende Satz. Deine Ausführungen klingen bislang so, als würde haushaltstechnisch noch überhaupt keine Planstelle A15Z für die Tätigkeit als stellv. SL bereit stehen. Insofern darf auch noch keine Beförderung stattfinden.


    Bei mir war es zwar ein anderes Bundesland, aber so viel anders sollte die Zuweisung nicht verlaufen: Mir wurde damals nach erfolgreicher Bewerbung zum Einen die Tätigkeit als .... übertragen und gleichzeitig wurde ich andererseits in eine entsprechende Planstelle eingewiesen, aus der ich zunächst eben noch bis zum Ablauf der Probezeit Bezüge der vorherigen Stufe erhalten hatte. Die Planstelle hatte ich aber explizit bereits durch Urkunde erhalten.


    PS: Weil du andeutest, durch Ausfälle da rein gerutscht zu sein: Möglicherweise ist der ursprüngliche Inhaber zwar dienstunfähig, aber noch nicht regulär pensioniert. Das kann dazu führen, dass die zugehörige Planstelle auch solange noch blockiert ist. Zumindest kenne ich einen solchen Vorgang aus Thüringen von früher. Ob das heute noch so ist und sich auch in anderen Bundesländern findet, kann ich spontan nicht sicher sagen.

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