Pauschale Beihilfe und Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags bei freiw. gesetzl. Versichertem

  • Hallo Forum,


    Die monatliche pauschale Beihilfe, die ich als "Arbeitgeberanteil" zur Krankenversicherung erhalte, erhöht laut Entgeltbescheinigung mein Bruttoeinkommen, obwohl sie direkt wieder an die Krankenkasse abfließt.


    Ich frage mich nun:

    Darf die pauschale Beihilfe deshalb auch meinen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag erhöhen?

    Bei einem vergleichbaran Arbeitnehmer würde sie als "Arbeitgeberanteil" ja im Brutto auf dem Lohnzettel nicht auftauchen, oder?


    Zur Info:

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird sie sie als steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers geführt.

    Meine Einkommenssteuer erhöht sie also nicht.


    Vielen Dank

    Norbert

  • Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, liegst du doch eh über der Beitragsbemessungsgrenze. Es dürfte also für deinen GKV-Beitrag egal sein, ob die pauschale Beihilfe dein Brutto erhöht oder nicht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Hallo Fossi,


    vielen Dank für deine Antwort. Dein Ansatz ist gut und ich habe diesbezüglich mal recherchiert.


    Da ich eine 60% Teilzeitstelle habe, liege ich ein gutes Stück unter der Beitragsbemesungsgrenze von derzeit 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat), womit die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung wieder ins Gewicht fällt. Es geht um etwa 50€ im Monat mehr an Beiträgen.


    Quelle: https://www.bundesregierung.de…ssungsgrenze-2022-1970116


    Somit frage ich mich weiterhin, ob die pauschale Beihilfe bei der Beitragberechnung als zusätzliches Einkommen herangezogen werden darf, obwohl sie wie ein "Arbeitgeberanteil" direkt an die Krankenkasse weiterfließt.

  • Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, liegst du doch eh über der Beitragsbemessungsgrenze.

    Nein das muss nicht sein. Mit A12 ist man da im Normalfall nicht drüber.


    Darf die pauschale Beihilfe deshalb auch meinen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag erhöhen?

    Das ist eine gute Frage. Ich würde Pauschal sagen nein, denn wenn man Rechnungen bei der Beihilfe einreicht dann sind die Erstattungen ja auch kein Einkommen. Es handelt sich hier ja im Prinzip um den Arbeitgeberanteil der GKV. Dieser wird bei Angestellten ja auch nicht dem Einkommen zugerechnet.

  • Nein das muss nicht sein. Mit A12 ist man da im Normalfall nicht drüber.

    Können sich brandenburgische Beamte "einfach so" gesetzlich versichern?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Hallo Fossi, hallo s3g4,


    vielen Dank für eure Antworten.


    Da ich eine 60% Teilzeitstelle habe, liege ich ein gutes Stück unter der Beitragsbemesungsgrenze von derzeit 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat), womit die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung wieder ins Gewicht fällt.


    ps Hatte Fossi schon gestern geantwortert, der Beitrag wurde aber noch nicht freigeschaltet, da ein Link enthalten war.

  • Können sich brandenburgische Beamte "einfach so" gesetzlich versichern?

    In der gesetzlichen KV versichert sein, darf mittlerweile jeder. Beiträge sind halt viel höher, als wenn du einen ?Beihilfetarif? in der privaten KV wählst.

    Dann darfst du in Brandenburg einmal bei der Verbeamtung auf Probe, einmal bei der Verbeamtung auf Lebenszeit entscheiden, ob du monatlich eine "pauschale Beihilfe" erhalten möchtest. Diese Entscheidung ist nicht widerrufbar und du kannst keine Beihilfeleistungen nach dem Einreichen von Arztrechnungen mehr erhalten.


    Lohnt sich für Leute mit vielen Kids 🙋‍♂️ und mit Vorerkrankungen.

  • Ich würde Pauschal sagen nein, denn wenn man Rechnungen bei der Beihilfe einreicht dann sind die Erstattungen ja auch kein Einkommen.

    Aha, das ist ein guter Hinweis.

    Es handelt sich hier ja im Prinzip um den Arbeitgeberanteil der GKV. Dieser wird bei Angestellten ja auch nicht dem Einkommen zugerechnet.

    So würde ich das auch sehen. Meine KK sieht es leider anders. Bei der Bezügestelle war bisher niemand zu erreichen, um das zu klären.

  • So, ich glaube, dass ich die Lösung habe.


    Auf meiner Entgeltbescheinigung sieht es im Bereich Einkommen so aus:


    JLL Grundbezug ...€

    NNN pausch. Beihilfe ...€

    ---------------------------------

    Summe Gesamtbrutto ...€



    Bei den Erklärungen der Abkürzungen zum "Muster einer Gehaltsmitteilung BeamtInnen Niedersachsen" steht, wenn man es mit einer Suchmaschine sucht:


    Die drei Buchstaben vor den einzelnen Bezügebestandteilen haben folgende Bedeutungen:

    Stelle 1

    J = Bezügebestandteil fließt in Summe Gesamtbrutto ein

    N = bruttounwirksam

    Stelle 2

    L = Teil des steuerpflichtigen Brutto

    E = Teil der sonstigen Bezüge

    N = unwirksam


    Stelle 3 (bei beamteten Personen meistens unwesentlich)

    L = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto ein

    E = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto-2-EZ ein

    N = unwirksam


    Zusammen mit dem Tipp von s3g4, übersetze ich das so: Meine Krankenkasse muss die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung außen vor lassen.

  • Meine Krankenkasse muss die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung außen vor lassen.

    Die Argumentation ist für mich schlüssig. Um sicher zu gehen, würde ich mir von der Bezügestelle/Beihilfe ein entsprechendes Schreiben geben lassen.


    Die die pauschale Beihilfe denn statisch oder wird die anhand vom Bruttogehalt berechnet?

  • Um sicher zu gehen, würde ich mir von der Bezügestelle/Beihilfe ein entsprechendes Schreiben geben lassen.

    Gute Idee.

    Die die pauschale Beihilfe denn statisch oder wird die anhand vom Bruttogehalt berechnet?

    die pauschale Beihilfe entspricht 50% des Krankenkassenbeitrags, der anhand des Bruttogehalts berechnet wird.


    In meinem Fall ist dadurch eine bürokratische Endlosschleife entstanden:


    Beihilfe erhöht Bruttogehalt > Bruttogehalt erhöht KK-Beitrag > KK Beitrag erhöht Beihilfe >Beihilfe erhöht Bruttogehalt usw.

  • Aber das Beispiel mit der Endlosschleife zeigt doch, dass die KK falsch liegt. Hast Du denen diese Rechenaufgabe Mal gestellt? Wäre ja echt peinlich für die, wenn sie sich das vom Sozialgericht erklären lassen müssen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Gibt es nicht einen Höchstbetrag bei der KK? Spätestens da ist doch dann Schluss mit der Endlosschleife.

  • Aber das Beispiel mit der Endlosschleife zeigt doch, dass die KK falsch liegt. Hast Du denen diese Rechenaufgabe Mal gestellt? Wäre ja echt peinlich für die, wenn sie sich das vom Sozialgericht erklären lassen müssen.

    Könnte vielleicht mit einer Differentialgleichung machbar sein ;)

Werbung