Nachschreiben lassen?

  • Ein Schüler hatte sich mehrmals an den Klausurtagen krank gemeldet und danach nachgeschrieben. Ich hab das Gefühl, dass er sich nur krank meldet, weil er nicht genug gelernt hat. Die Frage ist, muss ich ihn unbedingt nachschreiben lassen(wenn er einen Attest nachweist?? Oder kann ich ihm auch sagen, dass er es nich mehr nachschreiben kann? Ich lebe in Hamburg

    LB

  • Liegt denn für den betreffenden Tag bereits ein Attest vor? Und ist dieses wirklich geeignet, die Arbeitsunfähgkeit für den betreffenden Tag nachzuweisen?

    Dann sollte der Anspruch auf eine Ersatzleistung bestehen. Diese kann m.E. jederzeit spontan durchgeführt werden und muss nicht noch einmal separat angekündigt werden. Der Schüler ist ja bereits darüber informiert gewesen, dass ein entsprechender Leistungsnachweis ansteht.

    • Offizieller Beitrag

    Hmm, irgendwie regt sich da mein "Schüleralarm". Wieso weiß eine Lehrkraft an der Berufsschule nichts über die gängigen Vorschriften? Wieso gibt es an der Schule kein Prozedere, da dieses Problem sicherlich kein Einzelfall sein dürfte?


    Ein Blick in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird schnell verraten, ob ein/e SchülerIn einen Anspruch auf Nachholen der geforderten Leistungsnachweise hat oder nicht. Wenn das der Fall sein sollte, muss der/die SchülerIn nachschreiben bzw. dann liegt das nicht im reinen Ermessen der Lehrkraft.


    Wirksame Sanktionsmittel bei solchen Leuten gibt es oft nicht, insofern sollte man seine Energie anderswo einsetzen. Ggf. könnte man eine deutlich anspruchsvollere Klausur stellen. Mehr sehe ich da ad hoc nicht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo und willkommen im Forum. Bist du Lehrkraft oder der Schüler, um den es geht? Generell ist Attest Attest und ein Schüler sollte nachschreiben dürfen. Wenn er bereits genügend Noten hat, um eine Halbjahresinformation zu erhalten, könnte man evtl. auch eine Note weglassen. Einfach eine 6 zu erteilen geht definitiv nicht. Bei generellem Zweifel an der Rechtmäßigkeit von ärztlichen Bescheinigungen sollte sich die Schule an die BSB wenden. Viele weitere Infos zum selbst Nachlesen hier:


    https://li.hamburg.de/bep-material-recht/#anker_3

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