Listenverfahren - wann Einstellung?

  • Hallo zusammen,


    wenn ich am 15.2.23 eine Stelle über das Listenverfahren (NRW) bekomme, wann kommt es dann (in etwa) zur Einstellung?

    Am 1.5.23 oder geht dies auch früher - liegen ja immerhin 2,5 Monate dazwischen.


    Danke im Voraus:wink_1:

    • Offizieller Beitrag

    Wie kommst du auch 01.05.?

    NRW hat sich gedacht "wir wollen kein mimimi von den fertigen Refis (1. November oder 1. Mai) und führen also 2 weitere Einstellungsverfahren ein.
    Damit die Stundenplaner*innen sich keinen faulen Lenz zwischen dem Stundenplan zu Jahres- und Halbjahresbeginn machen... ;)

  • du hast es erkannt: Die Einstellungen sind zum 1. Mai.

    die Einstellungen über LEO sind am 1.5. Was macht es dann für einen Sinn, wenn die Einstellungen über die Liste auch erst am 1.5 erfolgen, wenn wie in dem Beispiel schon 2,5 Monate schon vorher feststeht, dass man die Stelle bekommt?

  • NRW hat sich gedacht "wir wollen kein mimimi von den fertigen Refis (1. November oder 1. Mai) und führen also 2 weitere Einstellungsverfahren ein.
    Damit die Stundenplaner*innen sich keinen faulen Lenz zwischen dem Stundenplan zu Jahres- und Halbjahresbeginn machen... ;)

    das stimmt so nicht...am 1.2 waren in NRW zudem auch Einstellungen

    • Offizieller Beitrag

    die Einstellungen über LEO sind am 1.5. Was macht es dann für einen Sinn, wenn die Einstellungen über die Liste auch erst am 1.5 erfolgen, wenn wie in dem Beispiel schon 2,5 Monate schon vorher feststeht, dass man die Stelle bekommt?

    wo liegt das Problem, schon 2,5 Monate im Voraus zu wissen, dass man eine Stelle hat. Die schulscharfen Stellen zum 1.5 werden ja auch nicht Ende April vergeben...
    ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht.

  • die Einstellungen über LEO sind am 1.5. Was macht es dann für einen Sinn, wenn die Einstellungen über die Liste auch erst am 1.5 erfolgen, wenn wie in dem Beispiel schon 2,5 Monate schon vorher feststeht, dass man die Stelle bekommt?

    Es soll Menschen geben, die umziehen müssen zwischen der Stellenzusage und dem Dienstantritt, dafür womöglich erst eine neue Wohnung in einer neuen Stadt finden müssen, Kita-Platz, etc. Darüber hinaus müssen womöglich bisherige Personalakten an die neue Bezirksregierung weitergeleitet werden. Hier in BW ist das tatsächlich etwas, was die RPs auch in 2,5 Monaten nicht zuverlässig schaffen. Mein neues RP wollte mich so allen Ernstes vor Planstellenantritt erneut zum Amtsarzt schicken, weil sie meine Personalakte nicht hatten mit dem Bericht, der einen erneuten Besuch nicht erforderlich gemacht hat. Ein paar Wochen nach Planstellenantritt hat dann mein zuständiges Schulamt mich u.a. um meine Zeugnisse gebeten, weil das RP umgekehrt dem Schulamt diese noch immer nicht geschickt hatte.

    das stimmt so nicht...am 1.2 waren in NRW zudem auch Einstellungen

    Was genau stimmt deines Erachtens in Chilis Aussage nicht und warum? Dass es mehr als die zwei von ihr benannten Einstellungstermine gibt hat sie ja selbst geschrieben, spricht sie doch von zwei weiteren Einstellungstermine und damit insgesamt vier Einstellungsterminen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • wo liegt das Problem, schon 2,5 Monate im Voraus zu wissen, dass man eine Stelle hat. Die schulscharfen Stellen zum 1.5 werden ja auch nicht Ende April vergeben...
    ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht.

    okay, ich habe das so verstanden, dass man ganzjährig starten kann und nicht an den 1.2, 1.5, 1.8 und 1.11 gebunden ist. Zum Beispiel Zusage über Liste am 15.2 und Einstellung am 1.4 aber so flexibel scheint man anscheinend nicht zu sein?!?

    • Offizieller Beitrag

    ich vermute (hoffe), dass du im Ref gesehen hast, dass eine Schule ein System ist. Ein neuer Mensch kriegt nicht nur einen neuen Stundenplan, sondern eben die Klassen von jemandem, es bedeutet sehr viele Wechsel, sehr viele Veränderungen und Anpassungen.
    Das kann man nicht "einfach so" zwischendurch machen.

    Und: du musst in NRW vorher zum Amtsarzt. Solange kannst du die Stelle nicht antreten...

  • Je nachdem kann man auch dazwischen einstellen (wenn man eine Stelle und einen Bewerber hat), aber zum 1.4. ist auch eher unwahrscheinlich, weil das der Beginn der Osterferien ist.

    Und alle Refis, die mit Liste gezogen werden, sind eh noch bis zum 30.4. im Ref und können gar nicht früher starten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Je nachdem kann man auch dazwischen einstellen (wenn man eine Stelle und einen Bewerber hat), aber zum 1.4. ist auch eher unwahrscheinlich, weil das der Beginn der Osterferien ist.

    Und alle Refis, die mit Liste gezogen werden, sind eh noch bis zum 30.4. im Ref und können gar nicht früher starte

    Naja, es gibt ja nicht nur frische Refis die eingestellt werden...

    Muss es denn zwangsläufig immer der 1. eines Monats sein, sofern dann kein Wochenende ist bzw. Ferien sind oder geht es theoretisch auch Mitte eines Monats?

    • Offizieller Beitrag

    es ist nicht vorgesehen, Ausnahmen bestätigen die Regel (Stelle, die nachbesetzt wird, Amstarzttermin hat sehr lange auf sich warten lassen, usw..)
    Auch die LBV ist nicht sooo scharf auf Teilabrechnungen von Teilmonaten. Sie kommt nicht mal mit vollständigen Monaten zurecht, also stelle ich mir lieber nicht den Chaos, wenn es in jedem Vertrag komplett unterschiedlich wäre.

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