Söders Eigentor - Hamburg macht die Schotten dicht - andere BL ?

  • Genau das habe ich vor 20 Jahren aber erfolgreich getan. Unbefristet angestellt in NRW, erfolgreich in Baden-Württemberg beworben und dann erst in NRW gekündigt. Baden-Württemberg hat sogar innerhalb von 48 Stunden das Bewerbungsgespräch durchgeführt, damit ich die Kündigungsfrist einhalten konnte (sie wussten also Bescheid). Sonst hätte ich die Zusage für ein Jahr später erhalten, damit ich rechtzeitig kündigen kann (es ging wirklich um Stunden, 6 Wochen Kündigungsfrist statt 8 Monate). In Baden-Württemberg wurde ich sofort verbeamtet.

    Schade das scheint heute nicht mehr zu gehen. Ich weiß das, weil ich es dieses Jahr machen wollte und vom verantwortlichen in Baden Württemberg sehr deutlich darauf hingewiesen wurde

  • Oh, mit dem Länderwechsel war wirklich auch ein Wechsel vom TB- in den Beamtenstatus verbunden?


    Bislang war es im Lehramtsbereich eigentlich Usus, dass jeder Eintritt in ein Beamtenverhältnis (auch in einem anderen Bundesland) den bestehenden Arbeitsvertrag nach Tarif obsolet macht (ohne, dass irgendwelche Kündigungsfristen zu beachten seien)

  • Oh, mit dem Länderwechsel war wirklich auch ein Wechsel vom TB- in den Beamtenstatus verbunden?


    Bislang war es im Lehramtsbereich eigentlich Usus, dass jeder Eintritt in ein Beamtenverhältnis (auch in einem anderen Bundesland) den bestehenden Arbeitsvertrag nach Tarif obsolet macht (ohne, dass irgendwelche Kündigungsfristen zu beachten seien)

    Ich muß die Kündigungsfrist einhalten. Deshalb wurde gleich von Baden-Württemberg gesagt, notfalls kann ich die Stelle (und die Verbeamtung) ein Jahr später antreten. Zum Glück für mich hatte ich im 1. Jahr in NRW nur eine Teilzeitstelle angeboten bekommen und einen neuen Vertrag für Vollzeit nach einem Jahr. Der 2. Vertrag war noch keine 5 Jahre alt.


    Der große Unterschied zu heute, es gab noch keinen Lehrermangel.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich habe gerade diesen Thread entdeckt und würde gerne wissen, woher die Information kommt, dass Hamburg Wechselanträge in andere BL rundheraus ablehnt? Gibt es hierzu etwas Offizielles? Gehört habe ich das Gerücht auch schon; auf den Seiten der GEW, des Gesamtpersonalrats, der BSB... bin ich aber nicht fündig geworden (und würde mich gerne auf ein Gespräch mit der Behörde erstmal vorbereiten...) . Bis vor kurzem war die Freigabepraxis in HH relativ liberal.


    Ich überlege, mich von HH wieder in mein Heimatland im Süden zu bewerben, daher meine Frage. Es sind ein paar Stellen im Amtsblatt für August 2024 ausgeschrieben, die mich interessieren würden.

    Falls sich jemand auskennt: wenn man das BL wechselt und sich auf eine ABteilungsleitung erfolgreich bewirbt (d.h. Beförderung), kann einem dann die Freigabe trotzdem verweigert werden? Bis jetzt war mein Verständnis, dass die Freigabe dann unproblematisch erteilt wird.

  • Danke. D.h. ich könnte mich auf eine Beförderungsstelle bewerben und die Freigabe nachträglich beantragen? Aus den Infoseiten der Behörden werde ich hier nämlich auch nicht so recht schlau.

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