Bundeslandwechsel wie schnell möglich?

  • In NRW wird man nur bis zum 42. Lebensjahr verbeamtet; Zeiten der Kinderbetreuung werden angerechnet.


    Auch in der Probezeit ist die Versetzung via Lehrertauschverfahren möglich.

  • noch in der Probezeit

    Du bist Förderschullehrkraft, hast ein konkretes Stellenangebot und - da du ja offenbar noch in der Probezeit bist - hast noch keine nenneswerten Erfahrungsstufen oder Pensionsrücklagen erarbeitet.

    Wenn es dir in erster Linie darum geht, schnell wechseln zu können, wäre ein Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis und Neueinstellung im Zielbundesland dein bester Weg. Du müsstest die komplette Einstellung (Amtsarzt etc.) und die gesamt Probezeit neu durchlaufen, aber einen Tod wirst du sterben müssen.

    • Offizieller Beitrag

    ich wiederhole es diesmal deutlich, weil ich es anders verstanden habe und meiner Meinung nach Out es auch bestätigt hat.

    Out hat noch GAR KEINE Stelle. Hat nur ein Angebot aus RLP, das er gerne annehmen würde, mit dem Ziel so schnell wie möglich nach NRW zu wechseln, um dies, um erstmal sicher den Spatz der Verbeamtung in der Hand zu haben, weil es sonst in NRW knapp wäre, wenn es nicht nächsten Durchgang klappt.

    Auch wenn der PR (der sich bei Versetzungen und Freigabe und so unterstützend zeigen soll) die Familiensituation nachvollziehbar vermutlich lösen wollen wird/würde, ich würde mich sowohl als PR (wenn ich es wäre), als auch als Kollegin durchaus veräppelt vorkommen, weil die Gründe jetzt alle vorliegen und du dich bewusst in ein Unding wirfst, aus dem du in 6 Monaten gerettet werden möchtest.
    (und ja, ich bin radikal, ich habe es schon geäußert, ich finde es auch doof, wenn Menschen eine Stelle irgendwo annehmen und dann so schnell wie möglich über Elternzeit eine Versetzung mit Schulformwechseln anstreben). Aber mit Bundeslandwechsel sehe ich es ehrlich gesagt noch kritischer, wenn es dann darum geht, Gründe anzuführen, die schon eindeutig vorlagen.

  • Dann hab ich das völlig falsch verstanden.

    Sich ohne vorherige Stelle in die engen Grenzen und Handlungsmöglichkeiten einer Beamtenstelle in einem Bundesland zu begeben, um möglichst schnell in ein anderes Bundesland versetzen zu lassen - bei all den Risiken und bei all der Intransparenz - ist meiner Meinung nach, ähem, wenig intelligent.

    Du suchst eine Stelle, du weißt, du MUSST zeitnah nach NRW. Da gibt es eigentlich nur eine sinnvolle Möglichkeit: Schau, dass du eine Stelle in NRW bekommst und vergiss RLP. Alles andere versetzt dich in Sachzwänge und Abhängigkeiten, die dir im Zweifelsfall nur im Weg stehen.

    Etwas anderes ist es, wenn du einfach nur gern nach NRW kommen würdest, irgendwann mal, ohne Druck. Dann kann man das so machen, allerdings sehe ich rein persönlich das ganz ähnlich wie Chili.

  • ich wiederhole es diesmal deutlich, weil ich es anders verstanden habe und meiner Meinung nach Out es auch bestätigt hat.

    Out hat noch GAR KEINE Stelle. Hat nur ein Angebot aus RLP, das er gerne annehmen würde, mit dem Ziel so schnell wie möglich nach NRW zu wechseln, um dies, um erstmal sicher den Spatz der Verbeamtung in der Hand zu haben, weil es sonst in NRW knapp wäre, wenn es nicht nächsten Durchgang klappt.

    Auch wenn der PR (der sich bei Versetzungen und Freigabe und so unterstützend zeigen soll) die Familiensituation nachvollziehbar vermutlich lösen wollen wird/würde, ich würde mich sowohl als PR (wenn ich es wäre), als auch als Kollegin durchaus veräppelt vorkommen, weil die Gründe jetzt alle vorliegen und du dich bewusst in ein Unding wirfst, aus dem du in 6 Monaten gerettet werden möchtest.
    (und ja, ich bin radikal, ich habe es schon geäußert, ich finde es auch doof, wenn Menschen eine Stelle irgendwo annehmen und dann so schnell wie möglich über Elternzeit eine Versetzung mit Schulformwechseln anstreben). Aber mit Bundeslandwechsel sehe ich es ehrlich gesagt noch kritischer, wenn es dann darum geht, Gründe anzuführen, die schon eindeutig vorlagen.

    das stimmt schon, allerdings ist es so, wenn man in NRW 1 Tag zu alt für die Verbeamtung ist, hat man halt Pech gehabt. Daher würde ich gerne auf Nummer sicher gehen und ich denke mal, dass das daher auch verständlich ist.

    Wenn es nachher dann 2, 3 oder 4 Jahre in RLP werden, wäre das auch kein Beinbruch. Wenn NRW auch bis 45 verbeamten würde, so wie die umliegenden Bundesländer, bestünde das Problem ja gar nicht.

    Ich denke daher schon, dass meine Vorgehensweise nachvollziehbar ist....

  • Hallo Philipp,


    vielen Dank für deine Rückmeldung, klingt gut. Obwohl ich es eigentlich ja auch ein wenig paradox finde, dass das Land RLP lieber abgibt als aufnimmt!?!^^

  • oh, die Vorgehensweise ist nachvollziehbar.
    Das Risiko musst du halt aber selbst tragen, wenn du am Ende mit deinem Mangellehramt nicht mehr wegkommst.

    ja, laut PhilippC scheint RLP da aber ja recht kulant zu sein, verstehe ich allerdings auch nicht wirklich...:staun:

    • Offizieller Beitrag

    Impulsfrage:
    - Kriegst du das jetzige Angebot, weil du super toll mit genialer Note bist?

    oder weil dein Lehramt mehr oder weniger jeden einstellt?

    - Hast du einen Förderschwerpunkt / - Einsatzwunsch an nur bestimmten Schulen (nur bestimmte Förderschwerpunkte?)
    - Bist du schon sicher ohne Stelle in NRW für August? Hattest du dich beworben und keine Stelle bekommen oder nicht beworben / bewerben können?

    - bis welchem Einstellungsdatum kannst du in NRW verbeamtet werden? (also wie viele reguläre Einstellungsrunden?)


    Möglicherweise ist RLP kulant, seine Leute weggehen zu lassen, die D/Ge studiert haben, die sie locker mit Absolvent*innen aus dem BL ersetzen, aber was ist mit Mangelfächern?
    Du kannst natürlich immer noch die Stelle in RLP annehmen und dich dann aus dem Dienst entlassen lassen und in 6 Monaten in NRW die Stelle annehmen, die dir angeboten würde.
    Auf eine Freigabe so früh in der Probezeit und das mit Mangelfach würde ich nicht unbedingt rechnen. Und die erste Freigabe brauchst du (zumindest in NRW) von der Schule, mit der du die ganze Zeit auch arbeitest.

  • Hallo Philipp,


    vielen Dank für deine Rückmeldung, klingt gut. Obwohl ich es eigentlich ja auch ein wenig paradox finde, dass das Land RLP lieber abgibt als aufnimmt!?!^^

    Hallo Out,


    in RLP wird in Sachen Personalpolitik stärker auf angestellte Lehrkräfte gesetzt.

    Ich habe von Kolleg:innen gehört, dass man ihnen für jedes Schuljahr einen neuen befristeten Arbeitsvertrag vorgelegt habe.

    Aus meinen Beobachtungen schloss ich ebenso, dass es meinen Kolleg:innen leichter möglich war, aus RLP nach Ba-Wü zu wechseln, als dies umgekehrt der Fall war. Ein Wechsel von Ba-Wü nach RLP kann zuweilen x > 5 Jahre dauern, wenn konkrete Ortswünsche auf Seiten der Lehrkraft vorliegen. Grund hierfür seien auch die hinsichtlich der Bezüge unterschiedlich ausgestalteten Versorgungssysteme und die im Falle eines Wechsels notwendige Umrechnung zwecks Bestimmens der Pensionshöhe.


    Freundliche Grüße

    Philipp

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