? Nebentätigkeit (Genehmigung, Auswirkung auf die Pension etc.)

  • https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=610334


    So, für NRW gilt die o.g. Vorschrift. Hoffentlich ist jetzt Ruhe im Karton mit Euch zwei:teufel:

    Nun - vielleicht solltest du die Verordnung von Anfang an lesen und zitieren - das geht mit §1 los. Nicht mit § 12. ;)
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…0322&anw_nr=2&menu=0&sg=0

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Nun - vielleicht solltest du die Verordnung von Anfang an lesen und zitieren - das geht mit §1 los. Nicht mit § 12. ;)
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…0322&anw_nr=2&menu=0&sg=0

    Und was willst du uns damit jetzt genau sagen? Dass die hier im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten von Beamten zitierte Verordnung tatsächlich für Beamte gilt? Ich glaube, soweit waren wir hier auch ohne diesen Hinweis schon.

  • Und was willst du uns damit jetzt genau sagen? Dass die hier im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten von Beamten zitierte Verordnung tatsächlich für Beamte gilt? Ich glaube, soweit waren wir hier auch ohne diesen Hinweis schon.

    Nö... dass - wenn man die Paragraphen der Reihe nach liest - eigentlich alles klar sein müsste. Man sollte nur nicht erst mit §12 beginnen ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Ich habe den Eindruck, dir ist nach wie vor nicht klar, was mit dem Terminus "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst" gemeint ist.

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