Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre gesucht

  • Zwar hab ich mich vor Längerem mal mit dem "persönlichen Budget" auseinandergesetzt, mich aber aus irgendeinem, mir derzeit nicht mehr nachvollziehbaren Grund dann nicht weiter damit beschäftigt.


    Vielleicht öffnest du mir die Augen:


    Was bringt einer privat versicherten Pensionärin mit GbB 100 und Pflegegrad 4 ein "persönliches Budget"?


    Und wie geh ich vor, für sie ein solches zu erwirken?

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    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Oh, es tut mir leid, ich kenne mich mit der Seite nicht aus.
    Ich habe sowohl im Studium als Assistentin auf dem Persönlichen Budget gearbeitet oder kenne Menschen, die das anwenden, aber sie sind alle gesetzlich versichert. Ich hatte nicht daran gedacht, dass es einen Unterschied macht / machen könnte. Bedarf ist Bedarf. (aber ja, mir ist klar, dass es doch ganz anders sein kann.)

  • sie sind alle gesetzlich versichert. Ich hatte nicht daran gedacht, dass es einen Unterschied macht

    Leider erlebe ich seit ein paar Jahren mit unseren beiden Schwerstpflegebedürftigen die gravierenden Nachteile der PKV/PPV und fürchte mich schon vor der Zeit, dass ich selber mal unter solchen Umständen erkämpfen muss, was mir zusteht.

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  • Quelle


    Hab mir grad mein seinerzeitiges Problem mit dem "Persönlichen Budget" noch mal vor Augen geführt und dabei erneut realisiert, weshalb dies kein brauchbarer Weg ist:


    Die meisten Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen und wohl auch der privaten Pflegeversicherungen sind als Teil des "Privaten Budgets" nur als Gutscheine erhaltbar, für die ich dann "selbständig" Pflege- oder Betreuungsbetriebe engagieren kann. Das ist aber nach meiner Ansicht eine "Nullnummer", weil die engagierten Betriebe ja gewinnorientiert arbeiten, ich mit den Gutscheinen also auch den Gewinn dieser Firmen mitbezahlen muss - und der ist üppig, auch der von "gemeinnützigen".


    Günstiger und als einzige Handlungsweise selbständig ist es, wenn für (in gegebenen Fall) die Pflegebedürftige ein eigener Betrieb gegründet wird. Mit ordentlichem Steuerberater ist das auch recht einfach, und auch die Kosten für Einrichtung und Verwaltung dazu sind überschaubar.

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    Einmal editiert, zuletzt von Websheriff ()

  • Danke für die Rückmeldung! Also gibt es für diese Art von "Betrieb" tatsächlich keinen speziellen Begriff.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ... für diese Art von "Betrieb" tatsächlich keinen speziellen Begriff ...

    Ich bin zu sehr Germanist, um einverstanden zu sein damit, dass es für ein reales Etwas kein Wort im Deutschen geben soll, und suche weiter. :zahnluecke:

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  • Wäre nicht ausgerechnet die Tatsache, DASS du Germanist bist, ein Element, um zu wissen, dass die Sprache manchmal nicht alles abbildet, weil sie nur das abbildet, was sie abbilden muss (und will)?

    Nein, dazu kenn ich auch die Juristen zu gut, hab 3 davon in der Familie.

    Aber auch die wissen in dem Fall nicht weiter.


    Da will was sprachlich abgebildet werden, und wenn das kein anderer tut, mach ich auch das selber.

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  • Der Steuerberater nennt das auch nur "haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse". Schon dafür gab's die Betriebsnummer.

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/636806/

    Aaaaaah, das war gemeint. Das ist tatsächlich keine Betriebsart im engeren Sinn, wenngleich eine im steuerrechtlichen Sinn. Danke für die Info. Ich hatte tatsächlich die ganze Zeit über gegrübelt, welche Betriebsart mir als Wirtschafslehrerin da entgangen ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • keine Betriebsart im engeren Sinn

    Das musst du mir erklären:

    Hier herrscht HochBETRIEB an 7 Tagen die Woche von 6 Uhr in der Früh bis 9 Uhr und am Nachmittag von 16 Uhr bis zum Abend gegen 20 Uhr.

    Da werden Gehälter gezahlt über dem tariflichen Mindestlohn.

    Da werden Renten- und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

    Lohnsteuer wird abgeführt.

    Und wenn das Jahr rum ist, bekommen unsere Mütter alle gezahlten Steuern zurück, und auch für die Renten braucht nichts mehr abgeführt zu werden.

    Das BETRIEBsklima ist prima, die Beschäftigten sind glücklich (mit ihrer Beschäftigung),

    und unsere Mütter sind top betreut.

    Wenn das nicht mal ein VorzeigeBETRIEB ist!


    Und warum ist das keine BETRIEBsart?

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  • „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse“? Den Begriff kenne ich. Aber dass es sich hier um eine hinlängliche Bezeichnung handelt, finde ich interessant.


    Egal, ich habe etwas Neues gelernt.


    Websheriff: Vielen Dank für die Rückmeldung.

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