Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre gesucht

  • Gerade an den BBS unterrichten ja auch Kolleg*innen, die kompetent in Betriebswirtschaftslehre sind. Besonders an diese habe ich zwei Fragen:


    1.


    Wie nennt man einen Betrieb, der ausschließlich dazu eingerichtet wird, den Eigenbedarf zu decken - ganz ohne gewerbliche Interessen, um z.B. einen Butler anzustellen?


    2.


    Wo kann man im Netz rechtliche Regelungen zu einem solchen Betrieb finden?

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    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Warum sollte man als Privatperson einen Betrieb gründen, um jemanden privat zu beschäftigen, ohne kommerzielle Interessen? Das liest sich für mich nicht nach einem Grund für eine Betriebsgründung, sondern nach einem privaten Vertrag, den du schließen möchtest, damit jemand in deinem Haushalt tätig werden kann.

    Vielleicht verstehe ich dein Anliegen aber einfach nicht richtig. :weissnicht:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das kann als Konstrukt gegebenenfalls sinnvoll sein, um Steuern zu sparen, auch wenn das Finanzamt da sehr genau hinschauen wird. Ein nicht seltenes Konstrukt ist z.B. die (geringfügige) Beschäftigung des Ehepartners im eigenen Betrieb. Mir wäre aber neu, dass es dafür einen speziellen Namen gäbe.

  • Das kann als Konstrukt gegebenenfalls sinnvoll sein, um Steuern zu sparen, auch wenn das Finanzamt da sehr genau hinschauen wird. Ein nicht seltenes Konstrukt ist z.B. die (geringfügige) Beschäftigung des Ehepartners im eigenen Betrieb. Mir wäre aber neu, dass es dafür einen speziellen Namen gäbe.

    Ok, das wäre dann einfach eine simple Gewerbeanmeldung, die jede: r machen kann. Wenn darüber dann aber nur ein Gehalt abgewickelt werden soll ohne tatsächliche Gewerbetätigkeit, wird es steuerlich oder ggf. Beim Sozialversicherungsrecht schnell tricky. Wie du richtig schreibst, schaut früher oder später das Finanzamt sehr genau drauf, was da finanziell läuft, sowie unter Umständen der Zoll.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ... für eine oder mehrere Angestellte im eigenen Haushalt, z. B. als Alltagsassistentin, Betreuerin, Hauswirtschafterin etc.

    Der Betrieb ist bereits eingerichtet, läuft im 2. Jahr, zwei Angestellte, Betriebnummer vorhanden, Lohnabrechnung über Steuerberater.

    Da ich mich grad diesbezüglicher mit neuen Überlegungen trage, den Steuerberater, der mir den Begriff auch mal genannt hat, aber erst Montag wieder erreiche, dachte ich: Frag hier mal bei Fachlehrer*innen an.

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  • Hallo zusammen, hallo Websheriff,


    was für eine interessante Frage.


    Wenn man einen Betrieb hat, der keine Gewinnabicht verfolgt bzw. der keinen Gewinn erwirtschaften soll, dann fällt mir der Begriff „gemeinnützig“ ein. Das erkennst du an einem „g“ vor der Rechtsform. Ich kenne gemeinnützige Vereine (Rechtsform e. V.) wie Sportvereine, Fördervereine von Schulen etc.

    Es gibt auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder die gemeinnützige Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (gUG haftungsbeschränkt) als Mini-GmbH. Andere Variationen sind mir bislang nicht aufgefallen.


    Gemeinnützigkeit bedeutet steuerlich, dass die Gesellschaft keine Körperschaftsteuer zu entrichten hat.

    Aber: Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit müssen selbstverständlich gegeben sein.


    Freundliche Grüße

    Philipp

  • Nachtrag:


    Stiftungen haben ebenfalls keine Gewinnabsicht bzw. müssen nicht unbedingt gewerblich in Erscheinung treten. Voraussetzung hierbei ist das in ausreichendem Ausmaß vorhandene Stiftungskapital.

  • Meinst du eventuell einen Eigenbetrieb?

    Den Begriff "Eigenbetrieb" kennt man nur im öffentlichen Bereich.
    Aber wie heißt sowas im privaten Bereich?

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  • Gemeinnützigkeit ist da ja nicht gegeben.

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  • Gemeinnützigkeit ist da ja nicht gegeben.

    Das könnte ein Knackpunkt sein.


    Dann gibt es noch die GbR. Das ist die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Das heißt: Grundlage des „Wirtschaftens“ ist nicht das Handelsgesetzbuch, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei der GbR sollte man jedoch aufpassen, da die Haftung nicht beschränkt ist und sie auch ohne Gesellschaftsvertrag entsteht. Es genügt schon, wenn zwei Freiberufler sich gemeinsam eine Wohnung anmieten, um sie als Büro zu nutzen.


    Grundlegend kann dich bei einer GbR niemand zwingen, Gewinn zu erwirtschaften. Es ist halt einfach nur persönlich blöd, wenn du rote Zahlen schreibst.

  • Das könnte ein Knackpunkt sein.


    Dann gibt es noch die GbR. Das ist die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Das heißt: Grundlage des „Wirtschaftens“ ist nicht das Handelsgesetzbuch, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei der GbR sollte man jedoch aufpassen, da die Haftung nicht beschränkt ist und sie auch ohne Gesellschaftsvertrag entsteht. Es genügt schon, wenn zwei Freiberufler sich gemeinsam eine Wohnung anmieten, um sie als Büro zu nutzen.


    Grundlegend kann dich bei einer GbR niemand zwingen, Gewinn zu erwirtschaften. Es ist halt einfach nur persönlich blöd, wenn du rote Zahlen schreibst.

    Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und erfordert schon einmal den Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten. Damit scheidet sie für das o.g. Vorhaben, als einzelne Privatperson über einen eigenen Betrieb eine weitere Person zu beschäftigen, aus. Auch erfordert sie - anders als von dir dargestellt - natürlich einen Gesellschaftsvertrag (vgl. §705 BGB).

  • Es ist halt einfach nur persönlich blöd, wenn du rote Zahlen schreibst.

    Es wird ja nicht nur kein Gewinn erwirtschaftet, sondern die "roten Zahlen" sind Teil des Plans.

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  • Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und erfordert schon einmal den Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten. Damit scheidet sie für das o.g. Vorhaben, als einzelne Privatperson über einen eigenen Betrieb eine weitere Person zu beschäftigen, aus. Auch erfordert sie - anders als von dir dargestellt - natürlich einen Gesellschaftsvertrag (vgl. §705 BGB).

    Stimmt. Gesellschaft erfordert die Hinzunahme einer weiteren Person.

    Es stimmt auch, dass § 705 BGB Anwendung findet, jedoch auch die Autonomie privater Personen gemäß BGB. Das heißt: Gesellschaftsvertrag wird benötigt, kann aber (leider) auch mündlich vollzogen werden.

  • Tut mir leid, ich kann da nicht weiterhelfen. Ich habe von solch einem Konstrukt noch nichts gehört, sondern kenne nur Fälle, wo Privatpersonen Betreuer*innen o. ä. eingestellt haben (also ohne einen Betrieb anzumelden; auf die schlaue Idee, dass man so Steuern sparen könnte, ist wohl noch niemand gekommen).

    Ich kann aber morgen gerne mal meine KuK fragen, ob sie irgendeine Idee haben, wie man einen solchen Betrieb nennt. Oder falls du Websheriff morgen mit deinem Steuerberater telefonieren solltest, würde ich mich freuen, wenn du uns hier mitteilst, wie der gesuchte Fachbegriff lautet.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ... falls du, Websheriff, morgen mit deinem Steuerberater telefonieren solltest, würde ich mich freuen, wenn du uns hier mitteilst, wie der gesuchte Fachbegriff lautet.

    Muss diesbezüglich noch um Geduld bis morgen bitten.

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  • Kein Problem, da warte ich gern ;) !

    Hatte heute in der Schule mal fünf oder sechs KuK, die mit mir im Lehrerzimmer am selben Tisch saßen, gefragt, aber die konnten mir auch keinen Begriff für diese Art von Betrieb nennen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ich vermute, du meinst etwas, was eben (zumindest anteilig) mit eigenem Geld gemacht wird, um das auch steuerlich absetzen zu können?

    Es geht nicht um die steuerliche Absetzbarkeit (wenngleich die gegeben ist); es geht im gegebenen Fall um den rechtssicheren Betrieb einer "Selbstversorgereinrichtung" als Alternative zu sog. "24h-Pflege-Firmen" und zu ansonsten nur schwer finanzierbaren und personell nicht selber steuerbaren Betreuungsdiensten.

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