Ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei Bundeslandwechsel

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe eine Frage zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit, die per Recherche gar nicht so einfach zu beantworten ist. Ich bin auf die Frage gestoßen, weil ich mir eigentlich von der Rentenversicherung Beiträge für die Monate auszahlen lassen wollte, in denen ich als angestellter Lehrer gearbeitet habe (ca. 1,5 Jahr) und somit kein Rentenanspruch entstehen konnte. Kurz zu meiner Laufbahn:


    - Ich habe vor dem Referendariat (nach dem 1. StEx) ca. 1 Jahr als mobile Reserve an einer anderen Schulart als meiner gearbeitet.

    - Dann habe ich mein Referendariat in Thüringen geleistet und habe mein 2. StEx in Bayern anerkennen lassen

    - Nach dem Ref habe ich dann auch sofort eine Planstelle in Bayern bekommen, musste aber ein halbes Jahr als Angestellter arbeiten, weil das Ref "zu kurz" war.


    Zum Problem: Ich versuche nun seit mehreren Tagen herauszubekommen, ob das Referendariat auch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zählen wird. Spielt es überhaupt eine Rolle, da für die Ausbildungszeit maximal 3 Jahre anerkannt werden und das Studium ja so lange gedauert hat, oder würde das Ref extra dazu zählen?

    Die Pensionsstelle gibt mir keine Auskunft, da die Zeiten ja erst beim Zustandekommen des Ruhestandes individuell berechnet werden und sie sich jetzt wahrscheinlich einfach noch nicht festlegen wollen...

    Ich suche keine 100%ige Auskunft. Allerdings werde ich doch bestimmt nicht als einziger das Problem haben, wie bei einem Bundeslandwechsel Zeiten anerkannt werden, oder? ;)


    Könnte eventuell sogar die Zeit vor meinem Ref anerkannt werden? Für das Jubiläumsdienstalter wurde das als Einstiegsdatum eingetragen.


    Liebe Grüße und schonmal vielen Dank

  • Mein persönlicher Tipp: Lass dir die Rentenbeiträge ausbezahlen und leg das Geld sinnvoll an. Oder hau es auf den Kopf. Die 18 Monate entscheiden bei deiner Pension nicht über Sekt oder Selters. Außerdem sollten sie tatsächlich ruhegehaltsfähig sein.

    Umgekehrt gedacht: wie viel Rente soll denn dabei herausspringen? Viel mehr als 3,50 werden es ohnehin nicht sein.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Mein persönlicher Tipp: Lass dir die Rentenbeiträge ausbezahlen und leg das Geld sinnvoll an. Oder hau es auf den Kopf. Die 18 Monate entscheiden bei deiner Pension nicht über Sekt oder Selters. Außerdem sollten sie tatsächlich ruhegehaltsfähig sein.

    Umgekehrt gedacht: wie viel Rente soll denn dabei herausspringen? Viel mehr als 3,50 werden es ohnehin nicht sein.

    Für 18 Beitragsmonate gibt es gar keine Rente, man braucht mindestens 60 Beitragsmonate..

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Mein persönlicher Tipp: Lass dir die Rentenbeiträge ausbezahlen und leg das Geld sinnvoll an. Oder hau es auf den Kopf. Die 18 Monate entscheiden bei deiner Pension nicht über Sekt oder Selters. Außerdem sollten sie tatsächlich ruhegehaltsfähig sein.

    Umgekehrt gedacht: wie viel Rente soll denn dabei herausspringen? Viel mehr als 3,50 werden es ohnehin nicht sein.

    Es geht ja gar nicht um die Rente an sich, sondern vor allem um die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten.

    mit den 3,50 liegst du aber auch etwas daneben ;). Mit Zusatzrente und den gesammelten Rentenpunkten sind das (momentan) schon ca. 80 Euro. Und die Rechnung ist doch relativ einfach. 80 Euro im Monat sind 960 Euro im Jahr und das hätte sich nach kurzer Zeit schon gerechnet, die Rente nicht auszahlen zu lassen. Am Ende bringt das aber nichts, wenn man den vollen Satz von 71,xx% Pension erhält, weil die Rente da ja dann abgezogen werden würde.

    • Offizieller Beitrag

    Hattest Du nicht gesagt, dass Du unter den 60 Monaten liegst? Dann wäre eine Auszahlung in der Tat günstiger.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ja, wahrscheinlich ist es besser das Geld zu nehmen und anzulegen.


    Ich habe jetzt nochmal an die Versorgungsabteilung vom LfF geschrieben, ob Zeiten als Beamter in einem anderen Bundesland anerkannt werden... Ist echt komisch, dass es da in der heutigen Zeit anscheinend noch nichts verschriftlicht gibt

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