BW: Anrechnungsstunden bei längerfristiger Erkrankung

  • aber es ist in dem Beispiel doch nicht der Fall oder?
    anders gefragt: habt ihr ein Deputat von 24 Stunden? (dann würde ich deine Argumentation verstehen) oder von 25 Stunden? (Dann wäre es nicht nachvollziehbar)

    Ich habe das Beispiel so verstanden, dass die erkrankte Person bei einem 25h Deputat (BW, Gym) 24 Stunden in der Woche unterrichtet und eine Zusatzaufgabe mit zwei Entlastungsstunden pro Woche erledigt hat. Damit arbeitet sie 26/25 und macht Überstunden im Rahmen einer Deputatsstunde.


    Und diese eine (Entlastungs)Stunde hat, so wie ich es verstanden habe, die Schulleitung während der Erkrankung der Person übertragen, welche die Zusatzaufgabe vertretungsweise übernimmt. Denn die erkrankte Person kann krank ja keine Überstunden machen. Die zweite Entlastungsstunde verbleibt aber bei ihr, weil die Schulleitung ihr ja nicht wegen des Krankseins eigenmächtig das Deputat kürzen darf.


    Vermutet habe ich das aufgrund folgender Aussage:

    D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.

    Daraus habe ich, vielleicht auch falsch, darauf geschlossen, dass der Unterrichtseinsatz eben nicht genau um die Anrechnungsstunden reduziert wurde.


    Wenn die Kollegen durch die Entlastungsstunden keinen Überstunden macht, können sie auch nicht umverteilt werden. Dann sollte dagegen vorgegangen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das Beispiel so verstanden, dass die erkrankte Person bei einem 25h Deputat (BW, Gym) 24 Stunden in der Woche unterrichtet und eine Zusatzaufgabe mit zwei Entlastungsstunden pro Woche erledigt hat. Damit arbeitet sie 26/25 und macht Überstunden im Rahmen einer Deputatsstunde.


    Aber im Fall der Kollegin ist es eben so gewesen, dass sie nur 23 Stunden Unterricht hatte, weil sie ja die Anrechnung von 25 Stunden hatte.


    Und jetzt möchte die Schulleitung wegen der Krankheitszeit eben nur 1 Stunde Entlastung anrechnen (statt 2 Stunden). Dann würde sie doch Minus machen? Oder sehe ich das falsch?


    Es waren 23+2 bei einem Volldeputat von 25 (korrigiert mich). Ob die Aufgabe der Entlastungen weitergereicht wird oder nicht, macht für mich keinen Unterschied, schließlich wird auch der normale Unterricht weitergeleitet.

    WENN ich das Bawü-System und Wortschatz richtig verstehe: damit ist keine Bugwelle im Spiel (25/25)

    • Offizieller Beitrag

    Fall a) nach DfU wäre korrekt. Mehrarbeit zählt nur, wenn sie auch gemacht wird. Wer ausfällt und deshalb keine Mehrarbeit macht, kann sie natürlich nicht abrechnen.


    Fall b) mach DFU: wenn in der Zeit die Aufgaben umverteilt werden, werden natürlich auch die Ermäßigungsstunden umverteilt. Aber: wenn der erkrankten Kollegin die ErmäßigungsTunden während der Zeit wegfallen, ist sie natürlich wieder bei ihren ursprünglichen 25 Stunden Unterricht, die sie krankheitsbedingt nicht macht. Ist also eher eine theoretische Fragestellung

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