Eine etwas seltsame und hoffentlich nicht zu dumme Frage zur Elternzeit

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich werde in der Elternzeit die Partnermonate machen (nach Geburt des Kindes, zum 1.Geburtstag des Kindes). Meine Frau wird länger Elternzeit nehmen.


    Während der eigenen Elternzeit kann man maximal 19,5 Std. pro Woche unterrichten. Das ist ja auch sinnvoll. In den Partnermonaten wollte ich sogar gar nicht unterrichten.


    In einer Informationsveranstaltung sagte mir ein Referent, dass die 19,5 Std. aber auch solange für mich gelten würden, solange meine Frau Elternzeit nimmt, wenn ich die 2 Monate Partnermonate nehme. Erst nach dem Ende der Elternzeit auch der Partnerin könne man wieder auf Vollzeit aufstocken. Das kommt mir seltsam vor - ich finde hierzu aber nichts, weder in LVO, LBG, FrUrlV. Vielleicht bin ich betriebsblind. Falls jemand einen Tipp hat, sehr gerne!

  • In einer Informationsveranstaltung sagte mir ein Referent, dass die 19,5 Std. aber auch solange für mich gelten würden, solange meine Frau Elternzeit nimmt, wenn ich die 2 Monate Partnermonate nehme.

    natürlich gilt das auch für deine Partnermonate, aber ansonsten ist deine Elternzeit völlig unabhängig von der des Partners, so dass du natürlich auch Vollzeit arbeiten kannst außerhalb der Elternzeit, es sei denn, ihr wollt die Bonusmonate nehmen beim Elterngeld, dann gibt es da auch für dich eine Beschränkung. Aber Elterngeld hat ja wiederum nicht wirklich was mit Elternzeit zu tun, also ist auch das natürlich unabhängig von der Elternzeit des Partners.


    Also Klartext: Für dich gibt es nur in deinen Partnermonaten eine Beschränkung, da du ja aber scheinbar gar nicht in der Zeit unterrichten willst, ist das dann ja egal.

    Achte nur darauf, dass es in Lebensmonaten gerechnet wird und nicht in Kalendermonaten.

  • Partnermonate sind eigentlich nochmal was anderes als Elternzeit des Partners. Partnermonate ermöglichen eine Verlängerung der klassischen 14 Monate Elternzeit bei Paaren. Hierfür müssen beide Partner reduziert arbeiten und bekommen dann nochmal 2-4 zusätzlich Monate Elterngeld.

  • Partnermonate sind eigentlich nochmal was anderes als Elternzeit des Partners. Partnermonate ermöglichen eine Verlängerung der klassischen 14 Monate Elternzeit bei Paaren. Hierfür müssen beide Partner reduziert arbeiten und bekommen dann nochmal 2-4 zusätzlich Monate Elterngeld.

    Nein, hier bringst du etwas durcheinander, Elterngeld und Elternzeit hat nichts miteinander zu tun, das wirfst du hier zusammen.


    Partnermonate sind zwei zusätzliche Monate beim Elterngeld, weil in der Regel einer höchsten 12 Monate Basiselterngeld erhält.
    Das was du meinst mit beidem reduziert sind die sogenannten Partnerschaftsbonusmonate, die kommen oben auf die 14 Monate Elterngeld drauf, haben aber wie gesagt überhaupt nichts mit Elternzeit zu tun, davon hat nämlich jeder 36 Monate pro Kind.

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