NRW, ZAP am Gym: Voraussetzung für den mittleren SA?

  • Ich hab die BASS durchsucht, aber ich habe keine gedruckte BASS zuhause und die Online-BASS treibt mich in den Wahnsinn. Sie schickt mich von A nach B und nirgendwo finde ich die gesuchten Infos. Ich mag aber nicht noch eine Woche warten, daher frage ich mein Schwarmwissen:

    Wo finde ich Bestimmungen für den Abschluss am GYM in NRW nach der 10. Klasse? Gibt es dort eine ZAP, die bestanden werden muss, um den mittleren SA zu bekommen? Oder reicht (wie früher) die Versetzung in die EF, um den mittleren SA mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe zu erlangen?

    Ideal wäre noch der LINk zur BASS, damit ich mal selbst nachlesen kann.

    Herzlichen Dank und frohes neues Jahr 2024!! :party:

  • Wo finde ich Bestimmungen für den Abschluss am GYM in NRW nach der 10. Klasse? Gibt es dort eine ZAP, die bestanden werden muss, um den mittleren SA zu bekommen? Oder reicht (wie früher) die Versetzung in die EF, um den mittleren SA mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe zu erlangen?

    Ideal wäre noch der LINk zur BASS, damit ich mal selbst nachlesen kann.

    Hallo Sissymaus,

    schau mal in die APO SI.
    Dort findest du Informationen zu den Versetzungsbestimmungen (§27), Abschlüssen (§43) und der ZP 10 in der Verwaltungsvorschrift zu §6.
    Ferner gibt es bei der Standardsicherung noch weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.

  • Bitteschön

    BASS 2023/2024 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)

    Ja, am Gymnasium (G9) - also die jetzigen 10er - muss man an der ZP10 teilnehmen und diese Noten werden wie oben beschrieben in die versetzungs- und abschlussrelevante Note mit eingerechnet.

    Ach so: Bei Standardsicherung findest du alle relevanten Dokumente

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