Unterrichtsverpflichtung Gymlehrer an Oberschule

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ich unterrichte an einer Oberschule mit Gymnasialzweig. Die Gymkollegen unterrichten i.d.R. 23,5 Std. (überwiegender Einsatz in Gymklassen), die anderen Kollegen 25,5 Std..

    Nun ist es so, dass ich zwar die Lehrbefähigung fürs Gym habe, aber nicht als Gymlehrerin angestellt bin.

    Kann ich dennoch in den Genuss kommen, nur 23,5 Std. unterrichten zu müssen bei überwiegendem Einsatz im Gymzweig oder muss ich zwingend Studienrätin sein?

    Den untenstehenden Passus habe ich bei Schure gefunden.

    VG

    Minnski

  • Bundesland ist Niedersachsen (NSchG).

    Wenn du mit dem größeren Teil deiner Stunden im Oberschulbereich (HS/RS) eingesetzt bist, musst du 25,5 Stunden unterrichten. Liegt deine Stundenzahl überwiegend in den Gymnasialklassen, dann 23,5.

  • Wie Eliza100 geschrieben hat. "Überwiegend" bedeutet "über die Hälfte deiner Unterrichtsverpflichtung". Bei Vollzeit müsstest du also mit mindestens 12 Stunden in Gymnasialklassen eingesetzt sein, damit die 23,5 Stunden gelten. Bei Teilzeit mit z.B. 16 Stunden müsstest du mit 8,5 Stunden im Gymnasialbereich eingesetzt sein, damit die Teilzeit auf Grundlage der 23,5 Stunden gerechnet wird und nicht von 25,5 Stunden. (Das Thema kommt immer wieder bei Abordnung von TZ-Lehrkräften auf, die sich vom Gymnasium mit ihrer gesamten TZ-Stundenzahl an eine Oberschule abordnen lassen...)


    À+

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