Funktionsstelle während Probezeit abgeben

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit geraumer Zeit stiller Mitleser und dankbar für die vielen interessanten und hilfreichen Beiträge hier.


    Zu meiner Frage gibt es schon ähnliche Threads, aber ich stelle sie trotzdem (bin mir nicht sicher, ob sie eher in den Bereich "Dienstrecht verbeamtete Lehrkräfte gehört"... Sollte dem so sein, kann ein Moderator gerne verschieben):


    Ich bin Lehrer (SI, SII, A13) an einer Gesamtschule in NRW und dort grundsätzlich sehr zufrieden. Die Kollegen sind nett, mit der Schulleitung lässt sich gut reden. Ich habe mich auf eine Abteilungsleiterstelle SI (Abteilung mit beworben, das Revisionsverfahren erfolgreich durchlaufen, wurde mit der Leitung der Abteilung beauftragt und befinde mich nun in der Probezeit. Leider stelle ich fest, dass mich die Aufgabe mit dem Rollenwechsel aus unterschiedlichen Gründen unerwartet stark (v.a. psychisch) belastet. Ich hatte mir die Sache im Vorfeld gut überlegt, habe mich aber offenbar überschätzt, was mir sehr unangenehm ist. Das war in der Form für mich nicht absehbar.


    Ohne weiter ausholen zu wollen:

    * Ist es möglich, die Stelle (bzw. Beauftragung/Dienstpostenübertragung - ich bin ja noch nicht befördert worden) während der Erprobungszeit auf eigenen Wunsch zurückzugeben und wieder normal Lehrer zu sein?

    * Muss die Probezeit von neun Monaten zwingend bis zum Ende durchlaufen werden?

    * Kann die Schulleitung oder ein Dezernent mein Gesuch ablehnen?

    * Muss ich zwingend die Schule wechseln oder ist ein Verbleib theoretisch möglich?


    LG

  • Bei uns war das möglich, die Kollegin hat innerhalb von 24 Stunden ihr Büro geräumt und alle Arbeit dazu niedergelegt und war wieder ganz normale Lehrerin an der selben Schule.

    Ich würde mich da wohl bei dir an den Personalrat wenden und nachfragen, die sollten genau wie die Gewerkschaften da helfen können, falls du nicht einfach die Schulleitung befragen willst.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst Dich zurückstufen lassen. Es gibt einige Fälle, die ich selbst kenne. In zwei Fällen haben die Personen im Anschluss die Schulen gewechselt, was aufgrund der jeweiligen Funktionen, die die Personen vorher eingenommen hatten, sinnvoll war.

  • Verunsichert hat mich folgende Formulierung aus dem Tätigkeitsbericht eines Personalrats (allerdings zu Gym und WBK):


    Den Personalrat erreichten vereinzelt Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sahen, eine Aufgabe, für die sie befördert worden sind, weiterhin zu übernehmen. Sie zogen in Erwägung, sich von der Aufgabe entpflichten und zurückstufen zu lassen. Der Personalrat weist darauf hin, dass es sich bei A14-Beförderungen nicht um Funktionsstellen handelt, wie dies bei A15-Stellen der Fall ist. Die Übernahme einer anderen Aufgabe im pädagogischen Bereich oder im Verwaltungsbereich ist daher im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich und sollte ernsthaft geprüft werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Personalrat zu kontaktieren.


    taetigkeitsbericht_gym.pdf (bezreg-muenster.de)

    Meine wäre eine Funktionsstelle (Gesamtschulrektor, A14Z), allerdings läuft noch die Erprobungszeit, von daher scheint noch anderes zu gelten.

    • Offizieller Beitrag

    Dann könnten sich demzufolge GrundschulrektorInnen auch nicht zurückstufen lassen.

    Hier geht es nicht um die Besoldungsgruppe sondern um die Stelle an sich. Eine Zurückstufung aus einer Funktionsstelle ist bei Dir m.E. durchaus möglich.

  • Dann werde ich mich auf diesem Wege informieren.


    Weiß denn jemand von euch, ob das auf Antrag vor Ende der Erprobungszeit möglich wäre oder ob die neun Monate durchlaufen und mit einer negativen Bewertung abgeschlossen werden müssen?

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