Was zu tun, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann?

  • Und nein chemikus08 , der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen

    ist er nicht, andererseits darf er sich dann auch nicht wundern, wenn man im Einzelfall von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich unbezahlt freistellen zu lassen. Wobei dann mit der Dienststelle noch zu klären wäre, dass man sich ja nicht für den ganzen Tag freistellen lässt, sondern in Verbindung mit § 616 BGB nur für den Zeitraum, wo dies unvermeidbar ist. In dem Fall wird dann nach versäumten Arbeitsstunden abgerechnet? Fragen über Fragen. Die alle vermeidbar wären. Es geht doch nicht darum, dass eine Partei der anderen was Böses will, sondern um eine vernünftige Abwägung und wenn kein Konsens zu erzielen ist, bleibt ja nur die von mir vorgeschlagene Variante der Freistellung. Zumindest solange wir uns im legalen Bereich bewegen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da war ich wirklich sprachlos… Sorry, aber die Person, die ein Leben geprägt hat in Relation zu ein paar Stunden frei vor den Ferien zu setzen die man gütigerweise erhielt…da fehlen mir die Worte…

    Das habe ich nicht. Ich habe nur bekräftigt, wie schwierig es ist, sich beurlauben zu lassen. Ich hätte in meinem Fall 3einhalb Wochen Urlaub nehmen müssen. Im Nachhinein wusste ich das. Es hätte aber auch länger sein können, das wusste ja niemand so genau.

  • Ich glaube, in BW ist das nicht so streng wie in Bayern. Aus Bayern habe ich das früher schon mal gehört. Das es feste Zeiten gibt, zu denen Kinder nicht gebracht oder abgeholt werden sollen, damit der Tagesablauf nicht durcheinander kommt, das ist dagegen vermutlich überall so. Und manche Kindergärten lassen dann mehr Ausnahmen zu während andere ganz streng sind.

    Mir wurde sogar mal mit der Kündigung des Kitaplatzes gedroht, als ich ein einziges Mal 2 Minuten zu spät war. Das dürfe nicht noch einmal vorkommen, das sei Vertragsbruch (ich stand im Stau und hatte sogar extra angerufen). Im nächsten Moment sollte ich dann mein Kind aber bitte eher abholen - wegen Personalmangels.

  • Die Betreuung ist Privatvergnügen. Haben wir jetzt immer wieder gehört. Leider gehört der Lehrerberuf zu den Berufen, wo es sehr sehr schwierig ist, spontan mal einen Tag frei zu bekommen.

    Dafür stehen dem allerdings auch extrem viele Vorteile gegenüber:

    • Versorgungssicherheit (egal ob Beamter oder Angestellter)
    • 1/3 der Arbeitszeit frei organisierbar
    • viele Jahre vorher voraussehbare Wochen, in denen der Urlaub genommen werden kann
    • Teilzeitmöglichkeit
    • Grundsätzliches Recht, dass auch auf Familien Rücksicht genommen wird, wenn möglich
    • ....


    Wenn es sich dann nicht um Unterricht, sondern Dienstbesprechungen oder Konferenzen geht, ist es dann wirklich zuviel verlangt, wenn man an den Arbeitgeber die Erwartung stellt, dass er für Lösungen nach dem Win win Prinzip offen ist?

    Die Frage ist halt wo, Win-Win zu "Take Take Take" wird.... ;)

    Zum Teil erlebe ich sehr einseitige und verengte Sichtweisen auf unseren Beruf, wo sämtliche existierenden Vorteile ausgeblendet werden und vehement immer weitere gefordert werden. Das ganze muss sich die Balance halten. Jede Vorteilsregelung führt an anderer Stelle zu Nachteilen, weil sie jemand anderes abfangen muss.

  • Umgekehrt kann aber auch der Beschäftigte durchaus die Erwartungshaltung haben, dass in solchenSonderfällen, wir reden von ein oder zweimal im Jahr, der Arbeitgeber( oder auch Dienstherr) gleichfalls ein gewisses Entgegenkommen zeigt

    Das tut er ja auch. Siehe zum Beispiel die Sonderurlaubsregelung für Kind-Krank-Tage.

  • Das tut er ja auch. Siehe zum Beispiel die Sonderurlaubsregelung für Kind-Krank-Tage

    Na da hat man gezwungenermaßen Maßen die Regelung für gesetzlich Versicherte, die sich aus dem SGB ergeben auch auf Beamte übertragen. Das würde ich hier nicht unbedingt als das besondere Entgegenkommen bezeichnen. Übrigens gelten die großzügigen Kind- Krank Tage demnächst auch wieder, wie vor Corona, für die gesetzlich Versicherten sowie die Beamten, die unterhalb JAE verdienen. Die anderen werden wieder mit 4 Tagen abgespeist. Auch in den Fällen muss man dann auf die ungünstige Möglichkeit der unbezahlten Freistellung zurückgreifen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung