Schwangerschaft = Zwangsurlaub??

  • Anja82 mir wurde von 2 Ärzten gesagt, dass man selber gegen Windpocken immun sein kann, der Embryo aber trotzdem akut gefährdet sei. Kannst du mir was nähers sagen?


    Danke

  • Das ist meines Wissens quatsch, weil der Embryo ja nur krank wird, wenn sich die Mutter infiziert, aber wenn man Antikörper besitzt, kommt es ja gar nicht zur Ansteckung, bzw, werden die "Feinde" ja sofort vernichtet.


    Genaueres weiß ich dazu aber leider auch nicht, ich gehe davon aus, dass mein Arzt mich dann gewarnt hätte.


    LG Anja


    Edit: Schau mal hier


    Zitat

    Wiedererkrankung
    Auch nach einer durchgemachten Windpockenerkrankung kann in seltenen Fällen eine erneute Ansteckung der Schwangeren beim Kind zu Hirnschädigungen und zu Embryopathie (Minderwuchs, psychomotorische Retardierung, narbige Hautveränderungen) führen, weshalb der Kontakt mit an Windpocken erkrankten Kindern vermieden werden sollte.

    Quelle: http://9monate.qualimedic.de/windpocken.html


    Scheint also sehr unwahrscheinlich.


    Woanders habe ich gelesen, dass auch wenn kein Schutz besteht, eine fetale Ansteckung sehr unwahrscheinlich ist.


    LG Anja

  • Danke für die Antwort! Wahrscheinlich meinten die Ärzte auch diese Wiederansteckung. Eine Freundin von mir hatte so eine Wiederansteckung und das war so heftig. Kein Vergleich zu dem Krankheitsverlauf bei Kindern. Dank der flächendeneckenden Kinderkrippenbetreuung in der DDR hab ich alle Krankheiten mitgenommen, die es gab. Die penible Dokumentation in so einem SV-Ausweis kann alles beweisen und ist selbst nach so vielen Jahren echt praktisch.


    Elli

  • Ich glaube, in dieser Angelegenheit weiß keiner genau Bescheid. Es wurde mal wieder eine Regelung erlassen, ohne genauer darauf einzugehen. Unser Seminar hat erst jetzt nähere Informationen erhalten und hat für morgen eine Dienstbesprechung angesetzt. Kommentar: "Da müssen wir erst selber nachlesen".
    Bei mir ist es jetzt so, dass ich laut Untersuchung immun bin gegen Röteln und Ringelröteln. Das reicht, um wieder an die Schule zu dürfen. Windpocken wurden ja erst gar nicht getestet (sind aber das Einzige, an das ich mich erinnern kann).
    Zum Glück hat mein Arzt mich nicht abgelehnt wegen des Berufshintergrundes. Ist auch ein starkes Stück, immerhin bekommen die Ärzte doch Geld für die Behandlung!!


    LG Flecki

  • Zitat

    ellipirelli1980 schrieb am 12.03.2007 21:54:
    Danke für die Antwort! Wahrscheinlich meinten die Ärzte auch diese Wiederansteckung. Eine Freundin von mir hatte so eine Wiederansteckung und das war so heftig. Kein Vergleich zu dem Krankheitsverlauf bei Kindern. Dank der flächendeneckenden Kinderkrippenbetreuung in der DDR hab ich alle Krankheiten mitgenommen, die es gab. Die penible Dokumentation in so einem SV-Ausweis kann alles beweisen und ist selbst nach so vielen Jahren echt praktisch.


    Elli


    Huhu,


    ich habe ja auch eine Kinderkrippenkarriere, nur so einen SV-Ausweis habe ich nicht und muss mich deshalb auf die Aussagen meiner Oma und Mutter verlassen, die waren sich bei den Windpocken leider nicht sicher. Aber wir habens ja getestet. :)


    LG Anja

  • Hallo!


    Aus gegebenem Anlass muss ich diesen Thread mal wieder aus der Versenkung holen.


    Also es geht um nicht vorhandene Immunitäten und Berufsverbote in RLP. Seit vorgestern liegt mir ein Brief von der ADD vor. Meine Frauenärztin muss ein Attest ausfüllen, das Immunität gegen Mumps, Masern, Windpocken, Röteln und Ringelröteln bescheinigt bzw. nicht bescheinigt. Laut Mutterpass bin ich gegen alles, AUßER MUMPS immun.


    Der Brief der ADD geht nun wie folgt weiter:

    Zitat

    Mitteilung der Schulleitung an die ADD: Von der v.g. Mitteilung habe ich Kenntnis genommen. Über evtl. Beschäftigungsverbote bei fehlender oder nicht bekannter Immunität werde ich in eigener Zuständigkeit entscheiden und Sie hierüber unterrichten. Datum, Unterschrift der Schulleitung


    Verstehe ich das jetzt richtig, dass mein Chef entscheidet, ob ich ohne Mumpsimmunität weiterhin zur Schule kommen darf/muss?! Auf Grundlage welcher medizinischen Kenntnisse soll der Chef denn entscheiden?! Uiui - das macht mir ein bißchen Angst... Nicht, dass Mumps am Gymnasium jetzt die häufigste Krankeit wären und ich möchte ja auch gerne wieder in die Schule, aber seltsam ist das schon....


    Gibt's hier Erfahrungsberichte in einem ähnlichen Fall?!


    Viele Grüße
    A.

  • Aus aktuellem Anlass brauche ich nun auch eure Hilfe.


    Folgendes Problem:
    Ich bin in der 14. SSW und habe keinen Immunschutz gegen Ringelröteln. Von mehreren Bekannten allerdings aus NRW und Förderschule RLP habe ich gehört, ich dürfte eigentlich gar nicht mehr arbeiten.
    Also rief ich heute die ADD an und der nette Sachbearbeiter sagte, wenn es so wäre, dann entscheidet die Ärztin, ob ich weiter arbeiten gehen kann oder nicht.
    Meine Ärztin sagte dann heute Mittag: "Nee, nee, ich entscheide das nicht, das entscheidet der Arbeitgeber. Aber wenn sie das möchten, dann schreibe ich sie bis zum Beginn des Mutterschutzes krank. "
    SOLL ICH DAS JETZT ENTSCHEIDEN??? Ich kanns nicht: ich arbeite gerne, aber mein Kind zu gefährden wäre auch blöd.
    Und nun????
    Kennt jemand vielleicht eine Verordnung oder einen ähnlichen Fall?
    LG, Maya

  • Für RLP kann ich nicht sprechen, aber in NRW durfte ich weiter arbeiten. Hier bekommt man wohl automatisch in dem Fall nur noch an der Förderschule ein Beschäftigungsverbot, in der GS musst du erst nach Hause, wenn tatsächlich Ringelröteln in der Schule auftreten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich erinner mich nur noch so halb, kann aber bei Bedarf eventuell nochmal nachfragen. In RLP wurden Lehrerinnen krank geschrieben, die schwanger waren, weil es an der Schule Ringelröteln gab. Könnte mich jetzt aber nicht erinnern, dass sie grundsätzlich krank geschrieben würden.

  • Glückwunsch zur SS. Das mit den Ringelröteln ist so eine Sache. Denn sie sind in NRW (jedenfalls bei uns im Kreis) nicht meldepflichtig. Es kann also ein Grundschüler Ringelröteln haben und keiner weiß es. Die Mutter meines Schülers hat es mir damals freiwillig mitgeteilt (falls es schwangere Kollegen geben sollte).


    Ich würde nochmals genaustens nachfragen, wer nun für ein BV zuständig ist und mir das schriftlich geben lassen.


    lg
    flecki

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe gestern Abend schon die ganze Zeit gegrübelt, was ich denn machen würde, wenn ICH es tatsächlich entscheiden sollte.
    Ich rufe heute noch einmal bei der ADD an. Irgendwelche Vorschriften muss es doch geben, oder?!
    flecki: Was ist denn ein BV?
    Gruß, Maya

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt definitiv eine Vorschrift dazu. Ich kann mich nur leider nicht mehr erinnern, ob die Lehrerinnen wegen eines konkreten Vorfalls an der Schule wegen des fehlenden Impfschutzes krank geschrieben wurden oder, ob das grundsätzlich sein muss. Aberdamals wusste die ADD ja auch, was sie will und hat das der Schulleitung mitgeteilt...

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