Wechsel TV-H -> TV-L gleichwertige Eingruppierung?

  • Moin,


    leider konnte ich nichts brauchbares finden im Internet...

    Ich würde gerne eine gewisse Zeit raus aus Hessen und in Berlin leben und arbeiten.

    Nach dem Referendariat habe ich 4 Jahre Vollzeit gearbeitet und war zuletzt in E13 Stufe 3 eingruppiert. Nun wollte ich wissen, ob ich bspw. in Berlin ebenfalls in Stufe 3 eingruppiert werden würde, da ein Wechsel von TV-H zu TV-L bin ich mir nicht zu 100% sicher. Darüber hinaus heißt es ja immer, dass man seine "einschlägige Berufserfahrung" nachweisen müsste. Was muss man da der jeweiligen Bezirksregierung bzw. Schulamt vorweisen? Brauche ich einen Arbeitsnachweis meiner alten Schule oder vom Schulamt?


    Dankeschön!

  • Stuft Berlin nicht sofort in die höchste Erfahrungsstufe ein?

    Nein, seit letztem Jahr nicht mehr, aber dafür bieten sie dir sofort eine Beamtenstelle an. Gerade wenn man neu kommt geht das sofort, die bisherigen Angestellten müssen warten (warte schon seit 9 Monaten auf die Bearbeitung meines Antrages)

  • Susannea

    Gibt es den immer noch? Das verstößt doch auch gegen den TdL und die Berliner hatten doch irgendwie eine Frist das einzustellen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Unabhängig von irgendwelchen Zulagen (s.o.) ist es tarifrechtlich ein neuer Vertrag. Die Berufserfahrung sollte Dir bis maximal zur Stufe 3 als einschlägig anerkannt werden, so dass ich von EG 13 Stufe 3 ausgehe.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Susannea

    Gibt es den immer noch? Das verstößt doch auch gegen den TdL und die Berliner hatten doch irgendwie eine Frist das einzustellen?

    Wie immer noch, den Nachteilsausgleich, weil man nicht verbeamtet wird, den gibt es doch erst neu und ich wüsste nicht, was da gegen den TVL verstoßen sollte.

    Unabhängig von irgendwelchen Zulagen (s.o.) ist es tarifrechtlich ein neuer Vertrag. Die Berufserfahrung sollte Dir bis maximal zur Stufe 3 als einschlägig anerkannt werden, so dass ich von EG 13 Stufe 3 ausgehe.

    Das mag in anderen Bundesländern klappen, Berlin ist da etwas merkwürdig. Die erkennen kaum etwas an, bei Stufe 5 die sie früher gezahlt haben, haben sie z.B. gar nichts anerkannt, man fing immer mit Stufe 1 an, war so mit dem Personalrat vereinbart :autsch:


    Ich drücke die Daumen, dass da was anerkannt wird, aber mache wenig Hoffnung.
    Ich habe ja vor dem Ref bereits Stufe 3 gehabt und nach dem Ref wieder bei 1 angefangen. Genauso wie zu E13 hoch meine Stufe 3 auch wieder weg war und ich tiefer anfangen musste (obwohl diese Einstufungsmatrizen was anderes besagt haben).

  • Wie immer noch, den Nachteilsausgleich, weil man nicht verbeamtet wird, den gibt es doch erst neu und ich wüsste nicht, was da gegen den TVL verstoßen sollte.

    Nicht falsch verstehen. Ich gönne diese den Berliner Kollegen von Herzen. Das Problem sehe ich darin , dass es eine Mehrleistung ist, die über dem was der Tarifvertrag hergibt gewährt wird. Genau das war aber schon das Problem bei der generellen Vorabgewährung von Stufe 5. Deswegen hat es doch zwischen Berlin und TdL geknirscht. Denn das weckt natürlich auch Begehrlichkeiten in den anderen Bundesländern. So würde Ich unseren Verhandlungsgruppen dringend anraten in der nächsten Tarifrunde diesen Zuschlag für angestellte Kollegen die aufgrund von Alter oder Gesundheit nicht verbeamtet werden können diesen Zuschlag zu gewähren. Die Tatsache, dass dies in einem Bundesland praktiziert wird gibt dem Ganzen zusätzlichen Trieb.


    Das mag in anderen Bundesländern klappen, Berlin ist da etwas merkwürdig. Die erkennen kaum etwas an, bei Stufe 5 die sie früher gezahlt haben, haben sie z.B. gar nichts anerkannt, man fing immer mit Stufe 1 an,

    Soweit die Berufserfahrung einschlägig ist, ist der Passus im Tarifvertrag eigentlich sehr konkret und bindend. Lediglich Erfahrungsstufen oberhalb von 3 liegen wieder im freien Ermessen des Arbeitgebers. Da würde ich im Zweifel klagen. Hat das mal jemand versucht?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hat das mal jemand versucht?

    Ja, damals wurde es versucht, das eine war wohl so mit dem Personalrat abgesprochen und beim anderen ist das ganze nachdem sie nach Jahren die Belege für die Erfahrungen nachgefordert haben, kassiert worden, weil wohl zu spät für die Anerkennung (und vorher gab es auch da eine Vereinbarung, dass man Stufe 1 einträgt, weil eh alle 5 kriegen und es nicht höher geht).

    Genau das war aber schon das Problem bei der generellen Vorabgewährung von Stufe 5.

    Die gibt es ja trotzdem immer noch und wird es auch weiterhin geben, weil wir nämlich Bestandsschutz haben ;)

    Aber mal ehrlich, dann müsstest du ja auch sagen, dass die Verbeamtung in Bundesländern ein Zusatz über den Tarifvertrag hinaus ist, der nicht zulässig ist.

  • Aber mal ehrlich, dann müsstest du ja auch sagen, dass die Verbeamtung in Bundesländern ein Zusatz über den Tarifvertrag hinaus ist, der nicht zulässig ist.

    Aus juristischer Sicht falsche Denkweise. Sobald jemand verbeamtet wird, befindet er sich nicht mehr im Tarifsystem. Das sind grundsätzlich zwei verschiedene Kapitel. Daher kann ja auch die Vergütung der Beamten von den Tarifergebnissen abweichen. Pssiert nicht allzu oft aber rechtlich erstmal zulässig. Meist jedoch eher nach oben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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