Kündigungsfrist

  • Hallo,


    Aktuell bin ich als TVL 13 befristet bis zu den Sommerferien (21.6.) in NDS als Vertretungslehrer angestellt.

    Ich möchte nun die Schule und das Bundesland wechseln zum 1.6.24


    Mein TVL Vertrag ist "zweckbefristet, längstens zum 21.6.". (Start Mitte Februar)

    Demnach habe ich nach "§30: (4) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden"


    eine Kündigungsfrist von 2 Wo zum Monatsende, richtig? (6 Monate Probezeit, wegen "sachlichen Grund")

    oder habe ich 4 Wochen zum Monatsende, weil nur 6 Wochen Probezeit?


    Wer bekommt meine Kündigung? Geht die fristgerecht an die Schulleitung und die leitet weiter (Dienstweg?)


    (4) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

    (4) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.(4) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

  • Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB) und muss der im Vertrag genannten (juristischen) Person zugehen (Zugang ist der fristrelevante Zeitpunkt). Der Zugang beim Schulleiter dürfte hier der (juristischen) Person zurechenbar sein, da man beim Schulleiter davon ausgehen darf, dass er als Organ des Landes empfangsberechtigter Stellvertreter für Kündigungen im Rahmen "seiner" Schule ist. Bedenke, dass Schriftform und Textform (i.e. einfache E-Mail) nicht identisch sind. Nimm eine Kopie mit und lass dir den Empfang bestätigen, da die Beweislast für die wirksame und frist-/formgerechte Kündigung bei dir liegt.


    Mitte Februar ist gem. § 192 BGB als 15. Februar zu lesen, somit wäre das im Falle der sechswöchigen Frist verfristet. Es wäre somit die entscheidende Frage, ob ein "sachlicher Grund" gem. § 30 Abs. 4 TV-L vorliegt. Andere (ordentliche) Kündigungsrechte sind nicht ersichtlich, da der Fall des § 30 Abs. 5 TV-L nicht einschlägig ist und gemäß § 620 Abs. 3 BGB i.V.m § 15 Abs. 4 TzBfG grundsätzlich bei befristeten Arbeitsverträgen kein Recht zur Kündigung gewährt wird.


    Ob ein "sachlicher Grund" vorliegt, das weiß ich nicht. Systematisch lässt sich aus § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG schließen, dass eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nur mit sachlichen Grund erfolgen darf. Aus der spezielleren tariflichen Regelung in § 30 Abs. 3 TV-L lässt sich aus der Vertragsdauer von ca. 4 Monaten (15.02 bis 21.06) jedoch schließen, dass ein "sachlicher Grund" i.S.d. § 30 Abs. 4 TV-L vorliegt, somit ein ordentlicher Kündigungsgrund vorliegt.


    Edit: Der "sachliche Grund" dürfte hier der Regelfall einer Bedarfsbefristung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG) darstellen (Karb in Conze/Karb/Wölk/Reidel,

    Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst, 7. Auflage 2021, Rn. 829 ff.).


    Bitte nehme das ohne Gewähr und konsultierte im Zweifel einen Rechtsanwalt (der für dich auch kündigen könnte), zumal es sein könnte, dass wir etwas übersehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Theaitetos () aus folgendem Grund: Text ist im Zitat gewesen. Satz war unvollständig. Literaturangabe.

  • Die zwei Wochen sind genau vierzehn Tage. Wenn du also möglichst schnell aus dem Vertrag willst, sind es 14 Tage nach Erhalt der Kündigung. Diese bedarf der Schriftform (handschriftlich unterschrieben - sonst ist sie nicht gültig).


    An wen diese zu richten ist, würde ich die SL fragen oder bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen. Ich würde aber wahrscheinlich der Einfachheit halber zum Monatsende kündigen - dann bleibt noch genügend Zeit für den Postweg (falls nötig) und auch mehr Zeit für die SL, sich darauf einzustellen.

  • Befristete Verträge sind in der Regel außerhalb der Probezeit gar nicht kündbar.
    Wo hast du also die 4 Wochen her?

    TVL Vertrag §30 Absatz 1-5.


    Wieso soll man als Arbeitnehmer befristete Verträge nicht kündigen dürfen?

  • TVL Vertrag §30 Absatz 1-5.


    Wieso soll man als Arbeitnehmer befristete Verträge nicht kündigen dürfen?

    §30 Abs. 5


    (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.


    Die Kündigung ist dann nur möglich, wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist. IdR werden solche Fälle mittels Aufhebungsvertrag gelöst.

  • Im Vertrag steht genauer: Zweck befristet bis Kollegin xy wieder da ist oder längstens 21.6.


    Und das die Konditionen zur Kündigung sind wie in §30 4 und 5.


    Ich würde natürlich erst gerne den Vertrag der neuen Schule in sicheren Tüchern wissen, bevor ich kündige.

  • Weil das nicht vorgesehen ist, der endet mit dem Vertragsende in der Regel.

    Ich war in meinem alten Job (Wissenschaft) nach tvl teilweise 2 Jahre befristet eingestellt.. es kann einen doch keiner zwingen, wirklich 2 Jahre zu bleiben, wenn man andere Arbeit will.

    Ich hatte damals einen Auflösungsvertrag weil Kündigungsfrist nach ca. 10 Jahren sonst zu lange gewesen wäre.

  • Im Vertrag steht genauer: Zweck befristet bis Kollegin xy wieder da ist oder längstens 21.6.


    Und das die Konditionen zur Kündigung sind wie in §30 4 und 5.


    Ich würde natürlich erst gerne den Vertrag der neuen Schule in sicheren Tüchern wissen, bevor ich kündige.

    Laut Google würde die befristete Einstellung aufgrund von Vertretung für einen Sachgrund sprechen und damit 6 Monate Probezeit und damit auch Möglichkeit mit 2 Wochenfrist zu kündigen?

    Ich werde wohl Mal das Gespräch die Tage suchen.

    Danke

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