Wechsel von Laufbahngruppe 2.2. in 2.1.

  • Hey zusammen,

    ich bin verbeamtete Lehrerin am Berufskolleg in NRW und werde zum Schuljahresbeginn vom Schul- ins Justizministerium wechseln, um als 'Oberlehrerin' in einer JVA zu arbeiten.

    Aktuell bin ich in Laufbahngruppe 2.2., als Oberlehrerin werde ich in 2.1., erstes Einstiegsamt, eingruppiert werden. A13 als Besoldungsstufe bleibt allerdings (und meine Z-Zulage wird durch die sog. Vollzugszulage ersetzt, zumindest nach 1 Jahr zur Hälfte und ab dem 2. Jahr voll).

    Meine Frage lautet: Was genau ändert sich vom Wechsel aus 2.2. in 2.1., wenn die Besoldungsstufe gleich bleibt bzw. was bedeutet LG 2.1., erstes Einstiegsamt, genau?

    Ich habe mich halb tot gegoogelt, finde aber keine Informationen dazu.

    Kann jemand von euch helfen?

  • Wenn Du A13 behältst, gehaltsmäßig anscheinend nichts. Normalerweise ist das der Unterschied zwischen dem früheren gehobenen Dienst und dem früheren höheren Dienst. Prinzipiell kann die Stelle mit A9-A13 vergütet werden, so verstehe ich es aktuell, kann aber auch falsch liegen: und https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…llaufbahnen.pdf (keine perfekten, aber analoge Beispiele).


    Hier steht es ganz gut erklärt: https://gi.hilden.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=7494

    "Die Besoldungsgruppe A13 fungiert dabei als Verzahnungsamt - ein Amt, das sowohl von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2.1 als auch der Laufbahngruppe 2.2. ausgeübt werden kann."

  • Laufbahngruppe 1 sind ehemals einfacher und mittlerer Dienst, Laufbahngruppe 2 gehobener (erstes Einstiegsamt) und höherer Dienst (2.Einstiegsamt).

    Gegebenenfalls gibt es keine Aufstiegsmöglichkeiten. In der Laufbahngruppe 2.1 stellt A13 quasi die "Endstufe" dar, in der Laufbahngruppe 2.2 wäre A13 das Einstiegsamt.

    Meine Frau ist Sonderpädagogin (LG 2.1, A13), sie könnte nur noch aufsteigen, falls sie Schulleiterin an der Förderschule werden wollte. Bei LG 2.2 hast du dann mehr Aufstiegsmöglichkeiten, die man mit dem Laufbahnwechsel

  • to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was soll das sein?

    Eine Amtsbezeichnung. Im gehobenen Dienst sind A12er doch Lehrer/in, A13 ist dann das nächste bzw. letzte Beförderungsamt Oberlehrer/in

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Bzgl. Aufstieg: Laut Aussage des Hauptpersonalrats ist die Frage der künftigen Einbindung von A14 als Verzahnungsamt noch nicht geklärt, muss aber im Zuge der generellen Besoldungsanpassung in NRW im Grundschulbereicht auf A13 noch diskutiert und geklärt werden. Mal sehen wie lange das dauert ...

  • Da gehe ich von keiner schnellen Klärung aus, bisher ist ja noch nichts verlautbart worden. Würde ja auch Geld kosten, wenn man den ganzen Rattenschwanz, den man mit "A13 für alle" losgetreten hat, konsequent weitergeht...

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