Ja, aber darunter kann doch das Kind nicht leiden?
Der arglistig getäuschte Mann aber eigentlich auch nicht. Ich finde das tatsächlich schwierig. Meines Erachtens müsste in so einem Fall der Vater-Unterhalt von staatlicher Seite zugeschossen werden und die Mutter müsste die Summe nach Erlöschen der eigenen Unterhaltspflicht wieder zurückzahlen. Dann käme das Kind nicht zu kurz, gleichzeitig wird der biologische Vater aber nicht finanziell geschädigt.
Naja... muss man denn alles doppelt und dreifach absichern und seinen Sexualpartnern grundsätzlich Unaufrichtigkeit unterstellen? Passiert ja auch oft genug in Partnerschaften, wo man sich eigentlich vertraut. Ich war so ein "ups, Pille wohl leider versagt" Kind. Mein ältester Neffe ebenfalls. Wer's glaubt... war in beiden Fällen egal, weil die Väter sich arrangiert haben, aber aktive Täuschung ist es trotzdem.