Alles anzeigenHallo zusammen,
ich habe mich jetzt auch mal angemeldet
Mir ist letztens aufgefallen, dass Anfang Februar das Entschuldigungsverfahren in BW angepasst wurde. Lese ich richtig, dass es keine schriftliche Entschuldigung mehr braucht (zumindest nicht zwingend)? Wurde da bereits bei euch an der Schule darüber gesprochen (BW)?
"Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen."
Das wäre ja eine sehr große Veränderung, aber ich wundere mich, dass es noch nicht kommuniziert wurde, daher weiß ich nicht, ob ich einfach etwas falsch verstehe ;-). Interessant wäre es schön, weil dann endlich dieser Papierkrieg aufhören würde...
Viele Grüße
Im aktuellen Schuljahr haben wir nichts geändert. Wir müssen jetzt zum neuen Schuljahr die Schul und Hausordnung anpassen. Das geht ja nicht auf Zuruf. Das muss durch die GLK und die Schulkonferenz. Daher sind wir davon ausgegangen, dass die neuen Regeln erst zum kommenden Schuljahr wirksam werden.
Am zweiten Tag entspannt auch Schüler und Eltern. Wenn mein Sohn fehlt, muss ich nicht mehr frühmorgens in der Schule anrufen, bzw. der volljährige kranke Schüler kann erst mal ausschlafen.
In der Schule meines Sohnes sind sie schon weiter, da erhalten im nächsten Schuljahr die Eltern einen separaten webuntis Zugang und sollen so ihre Kinder entschuldigen. Die Eltern, die dieses Programm nicht haben (wollen) rufen im Sekretariat an.