Konrektorenstelle RLP ab 180 SuS?

  • Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,

    was passiert, wenn unsere Grundschule die Zahl von 180 SuS unterschreitet? Wird die Konrektorenstelle dann unverzüglich gestrichen und der Konrektor versetzt oder zurückgestuft in der Besoldung? Oder gibt es da eine gesetzliche Grundlage zu?

    Viele Grüße

  • Na sicher. Direkt am gleichen Tag noch.

    Ernsthaft: ich könnte mir vorstellen, dass es erst einige Jahre unter 180 sein muss, bevor solche weitreichenden Konsequenzen folgen.

  • Dann hoffe ich mal, dass die Schulbehörde bei uns (aktuell 206 Schüler) schnell beim Bewilligen ist, denn die nächsten Jahre sieht die Prognose deutlich rückläufig aus. In 2 Jahren haben wir sicher wieder nur 180. Und in 5 Jahren sind wir wieder bei 150, wenn es so weiter geht. Dann darf der Konrektor gehen oder sich das "Z" nehmen lassen?

  • Wir hatten einen vergleichbaren Fall vor nicht allzulanger Zeit (allerdings NDS). Unmittelbar ist da nichts passiert, über der betreffenden Person schwebte aber eine Weile lang das Damoklesschwert "Versetzung oder freiwillige Rückstufung". Letztlich gab es aber in der näheren Umgebung ohnehin keine passende freie Stelle und dann hatten sich die Schülerzahlen schon wieder stabilisiert.

  • das ist hier nicht so. wir hatten jetzt ein kurzes "Peak" von wenigen Jahren und die Geburtenraten zeigen schon für die nächsten 6 Durchgänge eher schwache Zahlen. Dürfte bundesweit nicht anders sein.

  • das ist hier nicht so. wir hatten jetzt ein kurzes "Peak" von wenigen Jahren und die Geburtenraten zeigen schon für die nächsten 6 Durchgänge eher schwache Zahlen. Dürfte bundesweit nicht anders sein.

    Dann kann es im Worst Case passieren, dass eine Versetzung erfolgt, sofern in der Nähe eine passende Stelle frei wird. Eine unfreiwillige Zurückstufung erfolgt aber nicht und wäre beamtenrechtlich auch nicht haltbar.

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