Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,
was passiert, wenn unsere Grundschule die Zahl von 180 SuS unterschreitet? Wird die Konrektorenstelle dann unverzüglich gestrichen und der Konrektor versetzt oder zurückgestuft in der Besoldung? Oder gibt es da eine gesetzliche Grundlage zu?
Viele Grüße