Frage zu Beihilfe - Einkommenssteuergesetz Ehegatte

  • Hallo,


    in meinen letzten Beihilfebescheiden stand immer, dass wenn die Summe der Einkünfte meines Mannes die Einkunftsgrenze überschritten hat, ich die für ihn aufgewendete Beihilfe zurückzahlen muss.

    Mein Mann ist in der Logistikbranche und hat mit Beihilfe und Beamtentum nix zu tun.


    Wie kommen die darauf? Und was muss ich tun, um denen klarzumachen, dass mein Mann keine Beihilfe (über mich) bekommt?

  • Ich würde einfach mal bei der Beihilfestelle anrufen und nachfragen. Wahrscheinlich ist den Mitarbeiter*innen ein Fehler unterlaufen; kann ja mal passieren.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Es ist tatsächlich so, dass man für Ehepartner:innen und Kinder Beihilfe beantragen kann, wenn deren Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt und diese gesetzlich versichert sind. Wie genau das funktioniert und welche Kosten übernommen werden, weiß ich allerdings nicht. Ich würde bei der Beihilfestelle um eine Erklärung bzw. einen Link zu einer Erklärung bitten.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/…eihilfeanspruch

    Ergänzung: Hier ist noch ein Link zu einem Merkblatt

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…kblatt_land.pdf

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ist Er als dein Angehöriger Vielleicht trotz eigener Krankenversicherung über dich beihilfeberechtigt? So wie es beim Partner in der GKV mitversichert Kinder auch sind. Vielleicht habt ihr es einfach noch nie genutzt, weil es ja selten Dinge gibt, bei denen die Beihilfe mehr zahlt als die GKV oder PKV des Partners. (Ich meine, irgendjemand hat vor kurzem Extras bei der Zahnspange in dem Zusammenhang erwähnt.)

  • Dein Mann ist über dich prinzipiell auch Beihilfeberechtigt. Aber wenn er mehr verdient als diese Grenze eben nicht mehr. Wenn ihr für ihn nicht abrechnet, dann müsst ihr auch nix zurückzahlen

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