Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und dachte, ich versuche es einmal mit einer Frage, die ich mir aktuell stelle (bezogen auf Realschule NRW):
Ein Kind wiederholt in Klasse 6 freiwillig auf Antrag der Eltern (die Versetzung ist also geschafft, aber weil die Schülerin selbst sagt, dass sie nicht gut mitkommt, soll sie das Jahr noch mal machen).
Wenn sie dann später, z.B. in Klasse 8, nicht versetzt wird, darf sie dann an der Realschule noch einmal wiederholen oder muss sie die Schulform verlassen und zur Hauptschule gehen?
Die Frage kam mir, weil ich selbst Klassenlehrerin einer angehenden Sechs bin und mich bereits jetzt etwas auf das kommende Schuljahr vorbereiten will.
Ich habe im Schulgesetz, der APO und der BASS alles mögliche gelesen, aber ganz schlau bin ich darauf nicht geworden, weil immer nur die Rede von zwei Wiederholungen derselben Klasse die Rede ist und die Höchstverweildauer in der Sek I wäre ja auch nicht überschritten (bis zu zwei Jahre ist ja erlaubt), auch wenn das natürlich hoch gepokert ist, wenn sie bei späterer Nichtversetzung dann ggf. keinen Abschluss hat.
Allerdings weiß ich auch, dass eine zweite Nichtversetzung bei uns im Regelfall zur Abschulung an die Hauptschule führt. (Allerdings war sie ja in Klasse 6 versetzt und hat freiwillig wiederholt…)
Hat da jemand Erfahrungen oder kennt sich rechtlich aus?