Mindestversorgung Berlin erst nach 5 Jahren?

  • Hallo, nach tagelangem erfolglosen Recherchieren, hoffe ich hier auf hilfreiche Hinweise (bitte keine Spekulationen)

    Ich bin vor kurzem aus dem Tarivangestelltenverhältnis in das Beamtentum auf Lebenszeit gewechselt. In Berlin entfällt die 3-jährige Probezeit, wenn man zuvor als Angestellte (bei mir ca 12 Jahre) im Dienst war. Somit sofort auf Lebenszeit. Meine Frage: Entfallen auch die 5 Jahre Wartezeit, die man eigentlich erfüllen muss, um einen Anspruch auf Mindestversorgung zu erhalten?

    Ich leide aktuell unter Panikattacken und stelle mir viele Worst-Case Szenarien vor. Was wäre wenn man vor Ablauf dieser Frist so krank würde, dass man in die Dienstunfähigkeit abrutscht? Es kann ja jeden treffen (Schlaganfall, Unfall, ö.ä). Ich habe keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Hat jemand Erfahrung nach wievielen Monaten man zum Amtsarzt geschickt wird? Aktuell bin ich mit orthopädischen Problemen seit Mitte Juni krankgeschrieben und habe außerdem auch eine Panikstörung mit depressiver Symptomatik entwickelt, nicht zuletzt auch wegen dem riesengroßen Druck, den die Schule ausübt was den Verlauf meiner Genesung angeht. Ich bräuchte eigentlich noch etwas Zeit und würde ggf. eine stationäre Psychotherapie in Erwägung zuiehen, da ich richtig krasse psychosomatische Symptome erleide, sobald ich an das nächste Schuljahr denke.So verbringe ich gerade die Ferien. Ab wann muss man denn Zwangspensionierung durch Amtsarzt fürchten?

  • Also: Erst einmal gute Besserung.

    Es gibt keine feste Anzahl an Monaten, nach denen man auf jeden Fall zum Amtsarzt gehen muss. Dies geschrieben, haben zumindest hier in BW, die übergeordneten Schwerbehindertenvertretungen zumindest hilfreiche Hinweise, ab wann, das mutmaßlich erfolgen wird nach aktueller Handhabe, also lass dich durch diese unbedingt beraten.

    Das Amtsarztverfahren kann auch ein hilfreiches Schutzmittel sein. Zwangspensionierungen sind ehrlich gesagt das letzte Mittel und nichts, was Amtsärzte übers Knie brechen würden. Wäre das anders, wäre ich aktuell zwangspensioniert, stattdessen werde ich einfach versetzt in ein gesünderes Arbeitsumfeld, wo ich mein BEM- Verfahren starten werde, nachdem ich mich umfassend um meine körperliche und psychische Gesundheit gekümmert habe. Letzteres ist etwas, was der Amtsarzt absolut positiv auch im Gutachten- wo er eine Frühpensionierung nicht befürwortet hat- hervorgehoben hat, also dass ich mir umgehend angemessene professionelle Unterstützung gesucht habe und weiter nutze, incl. einer stationären Reha. Zumindest Panikattacken sind oft sehr gut behandelbar in absehbarer Zeit und damit sicherlich erst einmal kein Grund für eine dauerhafte Zurruhesetzung. Auch eine depressive Symptomatik kann sich mittels adäquater Behandlung ausreichend bessern, um weiter arbeitsfähig zu sein bzw. wieder zu werden. (Eine zeitweise Zurruhesetzung könnte man nach erfolgreicher Behandlung erneut prüfen lassen.)

    Also such dir alle Hilfe, die du aktuell benötigst. Sollte eine stationäre Reha sinnvoll sein, dann mach diese. Alles, was dir hilft gesünder zu werden hilft dir letztendlich auch im Amtsarztverfahren, weil dieser dadurch sieht, dass du Krankeitseinsicht hast und alles für deine Genesung Erforderliche machst.

    Zu dieser Hilfe, die du suchen solltest gehört neben deiner aktuellen Therapie und Behandlung dringend auch die Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung. Solltest du noch keinen GdB haben, dann lass dich auch schon vor einer Reha durch Therapeut:in/ orthopädischen Facharzt und Schwerbehindertenvertretung zur Antragstellung in deinem Fall beraten.

    Noch einmal: Gute Besserung!💐

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für die Antworten

    nihilist: Von wem wurde dir das gesagt und auf welches BundesLand beziehst du dich? Ich habe oben vergessen: Ic h bin in Berlin und wurde im Rahmen der Verbeamtung von Bestandslehrkräften, die seit 23 durchgeführt wurde, verbeamtet, sofort auf Lebenszeit.

  • Entfallen auch die 5 Jahre Wartezeit, die man eigentlich erfüllen muss, um einen Anspruch auf Mindestversorgung zu erhalten?

    Ich leide aktuell unter Panikattacken und stelle mir viele Worst-Case Szenarien vor.


    Die 5 Jahre Wartezeit entfallen nicht. (S. 55) Ausnahme: Dienstunfall.

    Ich habe jetzt selbst mal gesucht und einen Thread gefunden, in dem steht, dass man bei einem Ausscheiden aus dem Dienst in der Rentenversicherung nachversichert würde und dann Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hätte. Mit entsprechenden Suchbegriffen lässt sich die entsprechende Anlage für das Land Berlin finden. Du wärst also nicht schlechter gestellt, als wenn du weiter Angestellte geblieben wärst. (Gut ist das natürlich nicht, aber du fällst halt nicht durch das Sicherheitsnetz.)

    Zum Amtsarzt schicken kann einige Monate dauern. Vor dem Ablauf von 12 Monaten habe ich das noch nie mitbekommen, auch stationäre Psychotherapie war noch nie ein Problem. Und Amtsarzt heißt noch nicht "dienstunfähig", das kann eben auch heißen "braucht noch einen stationären Aufenthalt". Hast du einen GdB? Den würde ich mit mehreren Erkrankungen beantragen. Während der Zeit, in der dieser Antrag vom LaGeSo bearbeitet wird, gilst du als schwerbehindert, was Schulleitungen z.T. vorsichtiger werden lässt.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Die Frage ist, was sog. ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind. Hierbei zählt idR. nicht nur die Zeit als Beamter, sondern auch die Zeit als angestellter Lehrer.

    Zitat

    Als ruhegehaltfähig können auch bestimmte Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis berücksichtigt werden. Dazu gehören Zeiten, in denen eine Beamtin oder ein Beamter Ausbildungen absolviert oder Tätigkeiten ausgeführt hat, die für die spätere Ernennung in das Beamtenverhältnis Voraussetzung oder besonders förderlich waren. [...]

    Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

    Hauptberufliche Tätigkeiten, die vor Berufung in das Beamtenverhältnis in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ohne Unterbrechung zurückgelegt wurden und zur späteren Ernennung geführt haben, können als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden.

    Für Beamte und Beamtinnen, die ab 23.02.2023 ernannt werden, gilt: Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst werden nur bis zu 5 Jahren effektiv berücksichtigt.

    https://www.berlin.de/landesverwaltu…ordienstzeiten/

    Es gab in Berlin eine Änderung, so dass höchstens 5 Jahre berücksichtigt werden. Dies bezieht sich meines Wissens nicht nur auf die Entgeltstufe, sondern auch auf die Wartezeit, da die Vordienstzeiten ja auch ruhegehaltsfähig sind.

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