Höhergruppierung E 11 nach E13 NRW im Jahr 2026

  • Hallo Zusammen, kann mir jemand folgende Höhergruppierung erklären?

    Von EG10 / 2 auf EG13 / 2 als sonstige Nichterfüllerin in NRW Sek 1. Eine Kollegin hat heute ihre neue Abrechnung bekommen und war erstaunt.

  • Hallo Zusammen, kann mir jemand folgende Höhergruppierung erklären?

    Von EG10 / 2 auf EG13 / 2 als sonstige Nichterfüllerin in NRW Sek 1. Eine Kollegin hat heute ihre neue Abrechnung bekommen und war erstaunt.

    Sie wird zuvor einen Änderungsvertrag unterschrieben haben. Da steht die Entgeltgruppe drin. Von E10 nach E13 kann nur ein Fehler sein. Ich würde beim LBV nachfragen. Wahrscheinlich kommt eine Rückforderung.

  • Heute ist nun endlich meine Abrechnung gekommen, ich bin ein wenig enttäuscht, weil für mich nur 36 € Netto herauskommen. Hier meine Gegenüberstellung:

    Juni 2026: Entgelt E11 Stufe 6: 6050,95 ; Zul. Lehrkräfte E11 : 460 €; Angleichzulage: 105€ = 6615, € Brutto;

    August 2026: Entgelt E13 /5 6573,97; Garantiebetrag: 116,98 = 6690,95

    Das sind nur 75 € Brutto mehr, also für mich wie gesagt 36 €. Netto.

    Ist das so korrekt.

    LG

  • Ich gebe es die nächsten Tage mal in meine Tabellenkalkulation und gebe Rückmeldung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann brauche ich gar nicht mehr nach zu schauen. Du kannst natürlich einen Widerspruch versuchen, jedoch frage ich mich ganz ehrlich wie Du den Widerspruch begründen möchtest. Die Vorgehensweise entspricht genau dem Vorgehen der im TVL beschrieben ist, die Dienststelle setzt also exakt das um, was im Tarifvertrag drin steht. Inhaltlich wird der Tarifvertrag vom Arbeitsgericht nicht geprüft. Da verweist dann das Gericht zu Recht darauf, dass die Beseitigung ungünstiger Regelung nicht in arbeitsgerichtlich sondern tarifvertraglich zu regeln ist .

    Es gab einen Versuch de Gewerkschaft rechtsargumentativ vorzugehen. Man hat argumentiert, dass das eigentlich keine Höhergruppierung ist sondern eine neue Bewertung der Stelle durch die Entgeltordnung. Leider wurde auch hier bereits höchtrichterlich entschieden, dass man dieser Argumentation nicht folgt. Insoweit. .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zitat

    Es gab einen Versuch de Gewerkschaft rechtsargumentativ vorzugehen. Man hat argumentiert, dass das eigentlich keine Höhergruppierung ist sondern eine neue Bewertung der Stelle durch die Entgeltordnung. Leider wurde auch hier bereits höchtrichterlich entschieden, dass man dieser Argumentation nicht folgt. Insoweit.

    schade. Als ich seinerzeit von 11/4 in 13/3 gestuft wurde, war mein Widerspruch erfolgreich. Es gab allerdings „nur“ eine Vorweggewährung der Stufen. Heißt also, man ist umso länger in Gruppe 4.

    Aber besser als nichts.
    War also anscheinend ein entgegenkommen meiner BR.

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