Hallo Zusammen, kann mir jemand folgende Höhergruppierung erklären?
Von EG10 / 2 auf EG13 / 2 als sonstige Nichterfüllerin in NRW Sek 1. Eine Kollegin hat heute ihre neue Abrechnung bekommen und war erstaunt.
Hallo Zusammen, kann mir jemand folgende Höhergruppierung erklären?
Von EG10 / 2 auf EG13 / 2 als sonstige Nichterfüllerin in NRW Sek 1. Eine Kollegin hat heute ihre neue Abrechnung bekommen und war erstaunt.
Hallo Zusammen, kann mir jemand folgende Höhergruppierung erklären?
Von EG10 / 2 auf EG13 / 2 als sonstige Nichterfüllerin in NRW Sek 1. Eine Kollegin hat heute ihre neue Abrechnung bekommen und war erstaunt.
Sie wird zuvor einen Änderungsvertrag unterschrieben haben. Da steht die Entgeltgruppe drin. Von E10 nach E13 kann nur ein Fehler sein. Ich würde beim LBV nachfragen. Wahrscheinlich kommt eine Rückforderung.
Alles anzeigenSo jetzt habe ich mir das Ganze in Ruhe nochmal angesehen und bin auch durchgestiegen, am Beispiel von Galileo100 jetzt nochmal Schritt für Schritt erläutert:
Gallileo befindet sich derzeit in Entgeltgruppe 11/6 und wird da Vollerfüller oder bester Nichterfüller in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert.
Nächster Schritt: Jetzt ist zu überprüfen, wie weit ich ihn in der Stufe zurückschrauben kann, damit das Tabellenentgelt gleich oder höher als das bisherige Tabellenentgelt ist (Zulagen werden hier nicht berücksichtigt) Ich kommer zu dem Ergebnis: ER ist in Stufe 5 einzustufen
Denn damit kommt er auf 6573,92 Eur, das sind 63,02 Euro mehr als sein bisheriges Tabellenentgelt.
Jetzt wird berechnet wie hoch das ihm zustehende Gehalt ist.
Da die Differenz von 63,02 unterhalb 180 Euro liegt, steht ihm der Garantiebetrag dem Grunde nach zu
Da die Differenz zwischen der fiktiven Stufe 6 bei stufengleicher Höhergruppierung(6764,69) und der EG Stufe 5 + 460 Euro (6510,95) mit - 253,74 unterhalb 180 Euro liegt erfolgt keine Deckelung des Garantiebetrages:
Garantiebetrag: Eg 11 Stufe6 +460 Euro +180 Euro) Das ergibt 6690,95 Euro
In dieser Stufe verbleibt er nun 5 Jahre da die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt.
Nach 5 Jahren kommt er dann in die Eg13/6 was nach der derzeitigen Tabelle 6764,69 Euro entspricht
Die bisherige Angleichungszulage von 105 Euro (die gab es ja zusätzlich zur aufsteigenden Angleichungszulage) ist kein Entgeltgruppenzulage im Sinne des TVL und fällt ersatzlos weg.
Heute ist nun endlich meine Abrechnung gekommen, ich bin ein wenig enttäuscht, weil für mich nur 36 € Netto herauskommen. Hier meine Gegenüberstellung:
Juni 2026: Entgelt E11 Stufe 6: 6050,95 ; Zul. Lehrkräfte E11 : 460 €; Angleichzulage: 105€ = 6615, € Brutto;
August 2026: Entgelt E13 /5 6573,97; Garantiebetrag: 116,98 = 6690,95
Das sind nur 75 € Brutto mehr, also für mich wie gesagt 36 €. Netto.
Ist das so korrekt.
LG
P.S. Die KI empfiehlt ein Widerspruchschreiben
Ich gebe es die nächsten Tage mal in meine Tabellenkalkulation und gebe Rückmeldung.
Ich gebe es die nächsten Tage mal in meine Tabellenkalkulation und gebe Rückmeldung.
Die Zahlen hattest du genau so vorhergesagt.
P.S. Die KI empfiehlt ein Widerspruchschreiben
Würde ich auf jeden Fall machen. Ich verstehe deine Enttäuschung.
Dann brauche ich gar nicht mehr nach zu schauen. Du kannst natürlich einen Widerspruch versuchen, jedoch frage ich mich ganz ehrlich wie Du den Widerspruch begründen möchtest. Die Vorgehensweise entspricht genau dem Vorgehen der im TVL beschrieben ist, die Dienststelle setzt also exakt das um, was im Tarifvertrag drin steht. Inhaltlich wird der Tarifvertrag vom Arbeitsgericht nicht geprüft. Da verweist dann das Gericht zu Recht darauf, dass die Beseitigung ungünstiger Regelung nicht in arbeitsgerichtlich sondern tarifvertraglich zu regeln ist .
Es gab einen Versuch de Gewerkschaft rechtsargumentativ vorzugehen. Man hat argumentiert, dass das eigentlich keine Höhergruppierung ist sondern eine neue Bewertung der Stelle durch die Entgeltordnung. Leider wurde auch hier bereits höchtrichterlich entschieden, dass man dieser Argumentation nicht folgt. Insoweit. .
ZitatEs gab einen Versuch de Gewerkschaft rechtsargumentativ vorzugehen. Man hat argumentiert, dass das eigentlich keine Höhergruppierung ist sondern eine neue Bewertung der Stelle durch die Entgeltordnung. Leider wurde auch hier bereits höchtrichterlich entschieden, dass man dieser Argumentation nicht folgt. Insoweit.
schade. Als ich seinerzeit von 11/4 in 13/3 gestuft wurde, war mein Widerspruch erfolgreich. Es gab allerdings „nur“ eine Vorweggewährung der Stufen. Heißt also, man ist umso länger in Gruppe 4.
Aber besser als nichts.
War also anscheinend ein entgegenkommen meiner BR.
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