https://www.bra.nrw.de/bildung-schule…resfreistellung
Da steht's doch genau!
Sabbatjahr
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Oh, das ist eine interessante Idee. Vielleicht könnte man das ja auch ausweiten, dass die finanziellen Einbußen nicht so spürbar sind, also vielleicht 7 Jahre 85% Teilzeit und davon sechs Jahre arbeiten und eins nicht. Oder meinetwegen 3 Jahre Teilzeit mit 66% und davon zwei Jahre arbeiten und ein Jahr nicht.
Ich war kurz irritiert und musste zwei Mal auf den Usernamen gucken, dachte kurz "oh vielleicht gibt es das in Bayern nicht, aber trotzdem WillG wird schon das Prinzip kennen..
[/Ironie off] Das ist ja genau die Natur des Sabbatjahres. Sabbat ist eine Sonderform der Teilzeit.
Ah, erleichtert... war wohl zu früh am Morgen, um sofort die Ironie zu erkennen
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Ich habe SteffdAs Frage eher so verstanden: Kann man Teilzeit arbeiten und dann ins Sabbatjahr gehen?
Ja, das geht.
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Klar geht das, man muss nur die Zeit, die man "frei" hat, angespart haben.
Wenn ich 90% Lohn "brauche", wird es schwierig sein, aber wenn ich 60% über einen langen Zeitraum strecke und damit auskomme, kann ich 80% arbeiten, für 60% Lohn und einen Sabbatzeitraum ansparen. -
Also, die genaue Rechnung ist ein wenig komplizierter als ein reiner Dreisatz. Es kann sein, dass man durch die "Sonderform der Teilzeit" steuerlich anders behandelt wird, am Ende also etwas mehr auf dem Konto hat als man vielleicht gedacht hat. Gleichzeitig werden evtl. Sonderzahlungen natürlich auch nur anteilig ausgezahlt. Und man darf nicht vergessen, dass die gesamte Zeit, also Ansparphase und Freistellungsphase, natürlich als Teilzeitphase Auswirkungen auf die Pensionszahlungen hat.
Aus PR-Sicht ist zumindest theoretisch die Frage, ob man mit dieser "Sonderform der Teilzeit" eben auch unter die Schutzregelungen für Teilzeit fällt (Mehrarbeitsabrechnung, Entlastung an Elternsprechtagen, bei Studienfahrten etc.). Einerseits hat man die gleichen finanziellen Einbußen wie jede andere TZ-Kraft, andererseits ist man ja während der Ansparphase (in der Regel) mit vollem Deputat an der Schule.
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Aus PR-Sicht ist zumindest theoretisch die Frage, ob man mit dieser "Sonderform der Teilzeit" eben auch unter die Schutzregelungen für Teilzeit fällt (Mehrarbeitsabrechnung, Entlastung an Elternsprechtagen, bei Studienfahrten etc.). Einerseits hat man die gleichen finanziellen Einbußen wie jede andere TZ-Kraft, andererseits ist man ja während der Ansparphase (in der Regel) mit vollem Deputat an der Schule.
Ja, die Frage habe ich mich auch gestellt (und meinem PR / Verband) und keiner wusste Bescheid. Allerdings hatte ich noch weiterreichendere Fragen, die auch nicht beantwortet werden konnten, also habe ich es komplett gelassen.
Und man darf nicht vergessen, dass die gesamte Zeit, also Ansparphase und Freistellungsphase, natürlich als Teilzeitphase Auswirkungen auf die Pensionszahlungen hat.
Insgesamt aber noch weniger Schaden als eine komplette Beurlaubung (schon alleine wegen der Krankenversicherung), vermute ich.
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Ja, die Frage habe ich mich auch gestellt (und meinem PR / Verband) und keiner wusste Bescheid. Allerdings hatte ich noch weiterreichendere Fragen, die auch nicht beantwortet werden konnten, also habe ich es komplett gelassen.
Ich könnte es dir (auch für Bayern) jetzt auch nicht sagen, aber das muss 100% irgendwo geregelt sein, denn vor allem die Frage nach Mehrarbeitsabrechnung wird ja sicherlich aufkommen und betrifft höhere Stellen als die Schule selbst, die halt für die anderen Fragen "irgendwie eine Regelung finden" kann.
Insgesamt aber noch weniger Schaden als eine komplette Beurlaubung (schon alleine wegen der Krankenversicherung), vermute ich.
Absolut. Ich frage mich immer, wie klein der Personenkreis sein muss, der von so einer Beurlaubung überhaupt profitieren kann.
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