? Entscheidung Wertigkeit der Tätigkeit zwecks Beförderung

  • Bei sind in den letzten Jahren einige mit A13 in den Ruhestand gegangen.

    Ich kenne auch einige, die mit A13 in den Ruhestand gehen.

    Ich wundere mich, dass ihr tatsächlich nur "einige" Lehrkräfte kennt, die mit A13 in den Ruhestand gehen. Bei uns betrifft das - wie bereits geschrieben - den Großteil der KuK. Werden bei euch denn so viele A14-Stellen ausgeschrieben?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Andersrum gefragt:


    Wenn es sowieso keine Beförderung gibt bzw nur für Tätigkeiten, die einen erheblichen zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordern (Erasmus Koordination, Leitung der Lehrbuchsammlung etc.): warum sollte man dann als 13er einen Handschlag mehr tun als nötig und insofern seine Freizeit gratis opfern?

    AGs anbieten, technische Dinge im Blick halten, mit auf Klassenfahrten gehen oder gar solche organisieren… Nö.

    Weil man in manchen Aufgaben einen Sinn sieht und diese dann eben auch gerne macht. Wenn man hier Stundenlöhne ansetzt, dann ist bei A13(Z) definitiv Schluss. Ich fand nur Unterricht eben irgendwann zu langweilig.

  • Ich wundere mich, dass ihr tatsächlich nur "einige" Lehrkräfte kennt, die mit A13 in den Ruhestand gehen. Bei uns betrifft das - wie bereits geschrieben - den Großteil der KuK. Werden bei euch denn so viele A14-Stellen ausgeschrieben?

    Es ging darum, dass Plattenspieler sagt, dass fast jeder mit mindestens A14 in den Ruhestand geht. Das stimmt eben nicht. Da in den letzten Jahren bei uns viele noch regelbeförderte A14 gegangen sind, war es ca. 50/50. Danach sieht es nicht mehr so rosig aus. Auch wenn der Stellenkegel bei uns scheinbar besser ist als bei euch.

  • An meiner Schule gab es sogar schon die Situation, dass Kollegen eindringlich gebeten wurden, sich auf ausgeschriebene A14-Stellen zu bewerben damit sie nicht leerlaufen.

    Wenn man dafür nur eine Alibiaufgabe machen muss, rechnet sich das doch. Ich kann das aber auch verstehen. Eine A14 gibt man nicht einfach zurück

  • Wenn man dafür nur eine Alibiaufgabe machen muss, rechnet sich das doch. Ich kann das aber auch verstehen. Eine A14 gibt man nicht einfach zurück

    Da sind so einige in Pension gegangen, wo von der A14-Aufgabe nichts mehr zu sehen war. Zurückgestuft wurden sie natürlich nicht mehr.

    Im Vergleich hab ich mich richtig auf den Arm nehmen lassen. Meine Aufgabe fällt mehrmals pro Halbjahr an und muss erledigt werden.

  • Es gab an meiner alten Schule einige wenige, die mit A13 in Pension gegangen sind. Das kann an nicht vorhandenen Ambitionen gelegen haben, mehr aber noch an dem über mehrere Jahre gehenden Beförderungsstopp durch die damalige(n) Landesregierung(en).

    Einige wurden erst mit ca. 60 Jahren nach A14 befördert. Einige andere mangels Stellen dann eben nicht. Mittlerweile, so nehme ich das wahr, ist es eher eine Ausnahme, dass man als Studienrat oder -rätin in Pension geht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Einige wurden erst mit ca. 60 Jahren nach A14 befördert. Einige andere mangels Stellen dann eben nicht. Mittlerweile, so nehme ich das wahr, ist es eher eine Ausnahme, dass man als Studienrat oder -rätin in Pension geht.

    Das mag vielleicht daran liegen, dass Gymnasien mehr Beförderungsstellen bekommen als die Berufler? Ich kann es nicht beweisen, aber ich habe da ein Gefühl. Ich verfolge die Stellenlage immer mal wieder und sehe bei den gleichen Gymnasien oft A14-Ausschreibungen, manchmal sogar mehrere parallel. Die sind auch nicht größer als einen normale berufliche Schule.

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